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Baselbiet: Secondos sollen stimmen und wählen dürfenLiestal, 14. März 2004Ausländerinnen und Ausländer, die in der Schweiz geboren sowie ununterbrochen in der Schweiz und seit mindestens einem Jahr im Kanton Baselland wohnhaft sind und die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben, sollen auf kantonaler Ebene das Stimm- und Wahlrecht erhalten. Dies fordert der grüne Birsfelder Landrat Jürg Wiedemann in einer Motion, die demnächst eingereicht wird. In der Gewährung des Stimm- und Wahlrechts für sogenannte "Secondos" und "Secondas" sieht der Politiker einen wesentlichen Beitrag zur Integration von Ausländern. Gemeint sind die Kinder von zugezogenen Ausländern, die im Baselbiet geboren wurden und perfekt die einheimische Sprache sprechen und auch in einheimische Institutionen wie Vereine oder Feuerwehr integriert sind. |
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