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Mündel-Vermögen: Beistand räumt teilweise Unrecht ein

Der Prattler Beistand, der vom Konto seines invaliden Schwagers während acht Jahren 354'000 Franken abzog, sieht die Unrechtmässigkeit seines Handelns nur teiweise ein.
Muttenz/Pratten, 19. Dezember 2016

Der 59-jährige Angeklagte war im Jahr 2003 zum Beistand seines heute 72-jährigen Schwagers ernannt worden:. Der Bruder seiner Ehefrau, ein ursprünglich erfolgreicher Gewerbetreibender, wurde als Folge eines Unfalles im Jahr 1978 invalid: Der Vater zweier junger Kinder erlitt eine Schädelfraktur und Folgeschäden an Gehör und Auge sowie eine Gleichgewichts-Störung. Zwei Monate lag er im Koma. Seither lebt er betreut in einem Oberbaselbieter Heim.

Eine Million lag auf dem Konto

Auf dem Konto des Mündels bei der Bank La Roche lag eine Million Franken. Von diesem Vermögen zog der angeklagte Beistand zwischen 2005 und 2013 in 140 Transaktionen 354'000 Franken ab, um private Rechnungen und die Krankenkassen-Prämien der Mutter seiner mitangeklagten Frau ab. Eine Abrechnung zuhanden der damaligen Vormundschaftsbehörde legte er nur für die ersten beiden Jahre vor. Danach begannen die deliktischen Bezüge, ohne dass sich die Behörde an den ausbleibenden Abrechnungen gestört hätte.

Aktiv wurde die Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB), die die Vormundschaftsbehörde Anfang 2013 ablöste. Grund: Die Bank La Roche hatte die Vormundschaftsbehörde zuvor über die auffälligen Bezüge vom Konto des Mündels informiert. Noch zwanzig Tage nach einem Gespräch mit der KESB hob der Beistand nochmals Geld ab.

Inzwischen hat die Staatsanwaltschaft gegen ihn Anklage wegen mehrfacher qualifizierter Veruntreuung erhoben. Mitbeschuldigt wegen Anstiftung und Gehilfenschaft zur Veruntreuung ist seine Ehefrau.

"Er hat mir das Herz gebrochen"

Zu Beginn des zweitägigen Prozesses heute Montagmorgen vor dem Baselbieter Strafgericht in Muttenz machte das Paar keinen homogenen Eindruck: Der Beistand, der im Oktober 2013 seines Amtes enthoben wurde und in der Befragung dominierend erschien, rang teilweise um Worte, mochte sich nicht mehr erinnern oder konnte Ungereimtheiten nicht erklären – etwa, wie er mit einem Jahreslohn teils gegen 200'000 Franken heute noch mit 250'000 Franken Schulden vor allem gegenüber der Steuerkasse kämpft. Häufig sprach er von "ich", das er dann rasch in ein "wir" korrigierte, wenn er seine Frau mitmeinte. Trotz des Strafverfahrens sei sein Verhältnis zu seiner Gattin "gut", wie er ausführte.

Die zehn Jahre ältere Ehefrau, die an einer Knochenmark-Erkrankung (MDS), an Schmerzen und Rheuma leidet, schilderte ein deutlich abweichendes Empfinden: "Er hat mir das Herz gebrochen", sagte sie schluchzend. Von seinen finanziellen Problemen habe sie "nichts mitbekommen", obschon sie teilweise die Zahlungen machte und in Bankbelege Einsicht hatte. Mit ihrem Mann richtig Klartext reden zu können, sei nicht möglich gewesen.

Die Zerrissenheit der Ehefrau

Doch ganz glaubhaft wirkten diese Aussagen auch nicht. So bat sie ihren Mann abzuklären, ob die Krankenkassenprämien ihrer "Mutti" mit dem Geld ihres invaliden Bruders bezahlt werden könnten, worin die Anklage eine Anstiftung zur Veruntreuung erkennt. Nachdem zwei angebliche Abklärungen bei der Gemeinde keine konkreten Antworten ergeben hätten, "schaute ich das als rechtmässig an und nicht als Straftat". Insgesamt 41'000 Franken an Prämien flossen ab dem Konto des Mündels.

Spürbar wurde in der Verhandlung die Zerrissenheit der gelernten Arztgehilfin, einerseits zumindest eine Ahnung vom unrechtmässigen Handeln ihres Mannes gehabt zu haben, aber anderseits doch zu ihm stehen zu wollen. Ihr grösster Fehler sei wohl gewesen, dass sie ihren Gatten nicht angezeigt habe, wie es ihr ein Anwalt empfohlen hatte: "Ich konnte ihn nicht anzeigen, ich konnte es nicht."

"Anrecht auf Enschädigung"


Der Beistand, der im Vorstand der "Swiss Indoors" sitzt und im Prattler Gewerbeverbands-Vorstand als Event-Verantwortlicher agiert, sah auf ein intensives Nachfragen von Gerichtspräsident Andreas Schröder ein, "dass ich einen gewissen Teil zu Unrecht bezogen habe". Er rechtfertigte die Bezüge aber damit, der er und "wir" mit Besuchen, Ausflügen und der Organisation von Festen für seinen Schwager "sehr viel getan" haben. "Ich bin deshalb der Meinung, dass wir ein Anrecht auf Entschädigungen hatten." Es komme dazu, dass sich die inzwischen erwachsenen Kinder des Mündels "nicht um ihren Vater kümmern" und es nicht angehe, dass sie "dann irgend einmal noch Millionen erhalten".

Der Gerichtsvorsitzende erinnerte den Angeschuldigten daran, dass er vor dreizehn Jahren eine Erklärung zu den Aufgaben und Pflichten eines Beistand unterzeichnet habe.

Worte zwischen Sein und Schein

Die finanzielle Situation des beschuldigten Ehepaars ist weiterhin nicht rosig: Auf Begehren der Steuerverwaltung läuft seit Juni eine Lohnpfändung, für den Lebensunterhalt bleiben wenig. Immerhin wohnt das Paar in einem respektablen Haus mit einem Wert von 1,6 Millionen Franken. Wie lange, ist allerdings offen. Der Mündel beziehungsweise seine Vertreter verlangen die unrechtmässig bezogenen Gelder zurück.

Zu Ende der Beweisaufnahme schilderte Richter Schröder ein für das Verhalten des Angeschuldigten wohl typisches Beispiel von Sein und Schein. Auf die Frage, was er täte, wenn er einen Tag lang König von Pratteln wäre, antwortete der Beistand auf der KMU-Website edel: "Ich würde die Menschen wieder näher zu einander bringen, getreu dem Motto: Einer für alle, alle für einen. Die Eigeninteressen sollten in den Hintergrund treten."

Die Strafanträge

Staatsanwältin Sylvia Gloor Hohner forderte für den Beistand eine dreijährige Freiheitsstrafe, wovon zwei Jahre bedingt, für seine Ehefrau eine bedingte Geldstrafe von 240 Tagessätzen zu 150 Franken. Die Verteidigerin des Beistands verlangte eine bedingte Freiheitsstrafe von 14 Monaten. Der Anwalt der Ehefrau forderte einen Freispruch. Urteilseröffnung ist morgen Dienstag.




Weiterführende Links:
- Beistand zehrte vom Vermögen des invaliden Schwagers
- Mündel-Geld: Zweieinhalb Jahre für ungetreuen Beistand
- Mündel-Vermögen: Verurteilter Beistand appelliert


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