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Oliver Jacobi muss Teil seines Eigenheims zurückbauenDer frühere Baselbieter Kantonsingenieur Oliver Jacobi und seine Ehefrau haben nach Meinung des kantonalen Bauinspektorats "in grober Weise" gegen das Gesetz verstossen. Sie müssen einen Teil ihres neuen Seltisberger Eigenheims zurückbauen.Liestal/Seltisberg, 29. August 2016Dies geht aus dem 14-seitigen Entscheid des Baselbieter Bauinspektorats vom 23. August hervor. Es sei "unstrittig", dass Oliver Jacobi und seine Ehefrau Vanessa Duss Jacobi "mit ihrem Vorgehen in grober Weise gegen Artikel 122 des Raumplanungs- und Baugesetzes vorstossen" haben, heisst es im Entscheid. Da das Bauinspektorat vor Ausführung der Änderungen am neuen Eigenheim "in keiner Weise" informiert worden sei, "konnten weder die Gemeinde noch die betroffene Nachbarschaft vorgängig zu den Änderungen angehört werden". Weiterführende Links: |
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