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B&B-Gaugler vor Kantonsgericht weitgehend abgeblitzt

Liestal/Lausen, 16. März 2016

Die ehemalige Baselbieter Landratspräsidentin Daniela Gaugler (SVP) und ihr Ehemann Christoph sind heute Mittwochmorgen wegen der sogenannten Bed&Breakfast-Affäre vor dem Baselbieter Kantonsgericht unter dem Vorsitz von Franziska Preiswerk weitgehend abgeblitzt. Das fünfköpfige Gericht erkannte in der von ihnen betriebenen Gewerbeliegenschaft an der Kanalstrasse in Lausen (Bild) eine gesetzeswidrige Nutzung. Darum verfügte es wie die Baurekurskommission als Vorinstanz die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft des Urteils.

Dennoch hiess es die Beschwerde gegen die Baurekurskommission in zweiter Instanz teilweise gut, indem es die angeordneten Wiederherstellungs-Massnahmen in einem Nebenpunkt leicht modifizierte. So dürfe das Bauinspektorat keine zivil- und steuerrechtlichen Wohnsitz-Deklarationen anordnen.

Bed&Breakfast-Betrieb nur als Vorwand

Das Ehepaar Gaugler war im Sommer 2014 mit dem Vorwurf ins Gerede gekommen, es betreibe in der Gewerbezone formell einen Bed&Breakfast-Betrieb mit sieben Zimmern, der in Tat und Wahrheit keiner war, sondern nur der Vorwand für eine langfristige Wohnungsvermietung. Ausserdem ging es um drei bewilligte Wohnungen in jenem Gebäudekomplex, die teilweise zonenwidrig vermietet wurden an Dritte, die weder Abwart noch standortgebundenes Personal noch Grundeigentümer waren – nur dieser Gruppe steht gesetzlich ein Wohnrecht in der Gewerbezone zu –, sondern beispielsweise ein Nagelstudio oder ein Atelier betrieben.

Nach seiner Urteilsberatung kam das Gericht zum Schluss, dass das Ehepaar Gaugler die verschachtelt gebaute Liegenschaft in den rechtmässigen Zustand versetzen muss. Ein ständiger Aufenthalt in einem Bed&Breakfast-Betrieb während längerer Zeit – wie etwa zwischen zwei Monaten und fünf Jahren – sei "unzulässig", führte Referent Niklaus Ruckstuhl aus. Eine Dauerbenutzung sei "nicht zonenkonform".

Gemeinde Lausen habe "unschön" gehandelt

Andere Richter hielten fest, dass es in der Liegenschaft zu "Umnutzungen ohne Bewilligung" gekommen sei, und dass "nicht jeder Betriebsinhaber Anspruch auf eine Wohnungsnutzung in einer Gewerbezone hat". Der Betriebsinhaber müsse "eine besondre Beziehung zum Grundeigentum" haben, um ein Wohnrecht zu begründen. Ein Richter empfand aber auch "Verständnis für den Groll der Beschwerdeführer", da die Auslegung des entsprechenden Nutzungsparagrafen im kantonalen Raumplanungs- und Baugesetz "heikel" sei.

Als "unschön" wurde durch das Gericht bezeichnet, dass die Gemeinde Lausen in der Gaugler-Liegenschaft jahrelang die Unterbringung von Sozialhilfe-Bezügern duldete, im Zuge der Medienberichterstattung dann aber Anzeige wegen nicht zonenkonformer Nutzung einreichte.

Kein gutes Zeugnis

Das Kantonsgerichtsurteil stellt dem Ehepaar Gaugler im Umgang mit der Liegenschafts-Nutzung dennoch kein gutes Zeugnis aus. Das zeigt sich auch daran, dass es die Anwaltskosten vollumfänglich übernehmen und eine Urteilsgebühr von 2'200 Franken zahlen muss.

Nachdem sie monatelang die Schlagzeilen dominiert hatte, trat Daniela Gaugler Mitte Oktober 2014 als Landratspräsidentin und Landrätin zurück, kaum hatte sie das Präsidium angetreten. Sie erkannte bis heute kein unrechtmässiges Verhalten.



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bz
vom 26. März 2024
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