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Horror-Kollision auf der Flughafenstrasse: Urteil gegen UrheberMulhouse/Basel, 16. Januar 2004Das Strafgericht in Mulhouse hat heute Freitagmorgen das Urteil gegen den Automobilisten gefällt, der vor knapp zwei Jahren bei einer Frontalkollision auf der Flughafenstrasse drei junge Menschen in den Tod riss. Das Gericht sprach den Angeklagten schuldig und verurteilte ihn zu zwei Jahren Gefängnis bedingt auf fünf Jahre Bewährung, einer Busse von 2'000 Euro und zwei Jahren Fahrverbot auf französischen Strassen. Der 54-jährige Angeklagte slowakischer Abstammung, damals Pilot bei der Fluggesellschaft Crossair/Swiss, hatte am 5. April 2002 gegen 22.30 Uhr trotz ausgezogener Linie zu einem Überholmanöver angesetzt. Dabei kollidierte er frontal mit einem aus Basel Richtung EuroAirport fahrenden Personenwagen. Der Wagen der unschuldigen Lenkerin fing sofort Feuer, alle Opfer waren auf der Stelle tot. Der fehlbare Lenker des überholenden Autos überlebte den Zusammenprall mit mittelschweren Verletzungen. Die Angehörigen der drei Opfer zeigten sich mit dem Urteil grossmehrheitlich zufrieden. In seinem Schlusswort wandte sich der im Kanton Basel-Stadt wohnhafte Verurteilte an die Angehörigen und bat sie in berührender Weise um Vergebung. Er ist mittlerweise von der Swiss weggespart worden und arbeitslos. |
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