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Grossrat Eric Weber muss gemeinnützige Arbeit leisten

Der streitbare Basler Grossrat Eric Weber muss nur noch 280 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Formaljuristische Umstände retteten den Volksvertreter vor einer härteren Verurteilung. Dennoch stellen die Appellrichter keine gute Prognose für ihn aus.
Basel, 28. Juni 2016

280 statt 360 Stunden gemeinsame Arbeit muss Eric Weber noch leisten. Das Basler Appellationsgericht hat das Strafmass gegenüber der ersten Instanz aus formellen Gründen gesenkt. Zwei Frauen soll Weber vor den letzten Grossratswahlen dazu gebracht haben, das Wahlcouvert mit seinem Stimmzettel drin, einzuwerfen.

Im einen Fall folgte das höchste kantonale Gericht dem Strafgericht. Die Dame hat ihr Couvert bereits abgegeben, worauf Weber sie aufforderte, ein Duplikat zu besorgen. In dieses wurde Webers Stimmzettel gelegt und der Grossrat soll das Couvert selber verschlossen haben. "Damit haben sie unbefugt an der Wahl teilgenommen", erklärte Gerichtspräsident Christian Hoenen (SP) dem Beschuldigten.

Teil-Freispruch aus formellen Gründen

Im zweiten Fall erfolgte ein Freispruch aus formellen Gründen. Weber war hier aufgrund zweier Artikel des Strafgesetzbuches angeklagt. Der eine sieht eine Bestrafung vor, wenn jemand eine andere Person bedroht oder Gewalt anwendet, um die Wahl zu beeinflussen. Der andere bestraft Wahlfälschung. Das Strafgericht sah die Nötigung, welche im ersten Fall vorliegen muss, nicht – und verurteilte Weber wegen Wahlfälschung.

Gerade umgekehrt beurteilte das höchste kantonale Gericht die Sache. "Für die Frau war das eine ernsthafte Bedrohung", erläuterte der Vorsitzende. Hoenen zeigte seine Entrüstung darüber, dass Weber zu der Frau in die Wohnung ging.

"Man hätte sie durchaus verurteilen können", mahnte der Gerichtspräsident und liess durchblicken, dass das Appellgericht in diesem Fall den Grossrat verurteilt hätte. Jedoch habe die Staatsanwaltschaft keine Berufung eingelegt. Zudem dürfe man jemanden nicht vor zweiter Instanz schlechter stellen.

Lästig und aufdringlich sein ist nicht strafbar

"Im Wahlkampf lästig und aufdringlich zu sein, ist nicht strafbar, auch nicht, wenn man Eric Weber heisst", mahnte Pflichtverteidiger Yves Waldmann. "Überreden" sei weder Wahlfälschung noch ein Eingriff ins Stimm- und Wahlrecht.

Die Staatsanwaltschaft hatte nach dem erstinstanzlichen Urteil keinen Grund, Berufung einzulegen, wie Alberto Fabbri nach dem Richterspruch sagte. "Ich kann das Urteil in materieller Hinsicht nachvollziehen", meinte der Erste Staatsanwalt. Prozessuale Fehler, wie Waldmann geltend machen wollte, sah das Gericht nicht.

Ein "Händli" und ein "Gspüüri"

"Sie haben ein 'Händli und ein 'Gspüüri' dafür, Leute auszusuchen, die labil sind und sich unter Druck setzen lassen", redete Hoenen dem Grossrat ins Gewissen. Weber hatte zuvor noch versucht, die beiden Frauen als "psychisch krank" zu diskreditieren.

Die ganze Verhandlung hindurch war Weber viel ruhiger als vor rund eineinhalb Jahren auf dem Strafgericht. Er unternahm keine grossen Versuche, politische Positionen zu präsentieren. Seine Grossratskolleginnen und -kollegen bezeichnete er als "meine Familie und Freunde". Dennoch warf er der Staatsanwaltschaft und der Polizei verschiedene Verfehlungen vor, die teilweise aus der Luft gegriffen wirkten. "Erzählen Sie nicht solche Räubergeschichten", ermahnte ihn Hoenen bald.

Weber will Sibel Arslan vor dem Richter sehen

Dass er aber mehrmals forderte, seine ehemalige Grossratskollegin Sibel Arslan gehöre vor Gericht, war für Hoenen kein Anhaltspunkt für eine günstige Prognose. Keine Einsicht und seine Vorstrafen liessen die Richterinnen und Richter das Strafmass nicht so weit reduzieren, wie es möglich gewesen wäre.




Weiterführende Links:
- Abfuhr für Eric Weber: Polizei verbietet Pegida-Demo
- Eric Weber vom Strafgericht schuldig gesprochen
- Polit-Clown Eric Weber: Vom Scheichtum in die Psychiatrie
- Eric Weber will die Basler Fasnacht abschaffen


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