| | © Screenshot by OnlineReports.ch |
Die Anwalts-PR der Kanzlei "Balex": Klarstellung
Basel/Liestal, 29. September 2017
Es gibt Anwälte, die spannen Journalisten für ihre Interessen ein oder sie versuchen, Journalisten in ihrer Arbeit und Pressefreiheit einzuschränken (falls es ihnen oder ihren Klienten nützt). Andere wiederum greifen zu neueren PR-Mitteln, indem sie, wie neuerdings die Basler Anwaltskanzlei "Balex", in Blogs ihre Fälle beschreiben und sie als ihre eigenen Erfolge anpreisen.
So auch im Falle des ehemaligen Prattler Vormunds, der sich in Höhe von 350'000 Franken am Konto seines geistig behinderten Mündels, der gleichzeitig sein Schwager ist, bediente. Der Angeklagte wurde vor dem Baselbieter Kantonsgericht von der "Balex"-Anwältin Patricia Jenny-Elmer vertreten. Unter dem Titel "Balex zwingt OnlineReports in die Knie" schreibt sich der Blog von "Balex", der unter anderem der Anwalt Jascha Schneider-Marfels angehört, anonym einen schönen Erfolg zu.
"Balex" schreibt: | Richtig ist: |
"Balex zwingt OnlineReports in die Knie" | "Balex" hatte überhaupt keinen Einfluss auf die Gerichtsberichterstattung von OnlineReports. |
"Der Basler Mediendienst OnlineReports von Peter Knechtli musste seine Berichterstattung auf Intervention von Balex hin mässigen." | Peter Knechtli hat sowohl dem Beschuldigten wie seiner Anwältin Patricia Jenny-Elmer in aller Deutlichkeit erklärt, dass irgend eine Beeinflussung seiner journalistischen Arbeit durch sie nicht in Frage komme. Dies, nachdem am Ende des ersten Verhandlungstages vom Angeklagten und seiner Anwältin versucht worden war, dem Berichterstatter vorzuschreiben, was er zur Identifizierbarkeit des ehemaligen Vormunds zu schreiben habe und was nicht. Von "Mässigung" kann keine Rede sein. |
"In Verletzung journalistischer Sorgfaltspflichten hatte Knechtli über einen Angeklagten identifizierend berichtet." | OnlineReports hat den Namen des Beschuldigten in keinem der Berichte erwähnt. Dass der dorfbekannte Akteur und Vormund für Prattler Insider möglicherweise identifizierbar war, ist nicht die Schuld von OnlineReports, sondern die Folge seines über acht Jahre anhaltenden kriminellen Verhaltens. Der Kantonsgerichts-Präsident hat dies dem Angeklagten und seiner Anwältin in der Urteilsbegründung in aller Deutlichkeit klar gemacht. |
"In der Folge drohte Balex mit einer Klage, woraufhin OnlineReports die aktuelle Berichterstattung mässigte." | "Balex" hat eben gerade nie mit einer Klage gedroht. Vor dem Gerichtssaal, wo der Angeklagte dem Berichterstatter am Ende des ersten Verhandlungstages inhaltliche Anweisungen erteilen wollte, trat Patricia Jenny-Elmer hinzu.
• Die "Balex"-Anwältin: "Sie wissen, dass Sie nicht so schreiben dürfen, dass mein Klient identifizierbar ist?" OnlineReports: "Welches ist dazu die Rechtsgrundlage?" • Die "Balex"-Anwältin: "Das werden Sie ja wohl selbst wissen!" • OnlineReports: "Ich möchte es gern von Ihnen hören." • Die "Balex"-Anwältin: "Ich weiss es im Moment gerade auch nicht." |
"OnlineReports steht in Medienkreisen immer wieder im Zentrum von Spekulationen betreffend seiner Finanzierung." | Diese Behauptung ist nicht zutreffend. Die Finanzierung von OnlineReports erfolgt ganz einfach über Werbung und über den Recherchierfonds. |
"Knechtli betreibt unter dem Begriff "Recherchefonds" ein Konto, auf welches Geldgeber seine Redaktion mitfinanzieren können." | Wir können Leserinnen und Leser, die unabhängigen Journalismus, wie ihn OnlineReports betreibt, schätzen, nur dazu ermuntern, den Recherchierfonds regelmässig zu unterstützen. |
"Er legt indes nicht offen, wer diese Geldgeber sind, was ihn dem Vorwurf der Intransparenz aussetzt." | Was für ein grotesker "Balex"-Vorwurf. Nur schon eine seriöse Kurz-Recherche hätte "Balex" erhellt, dass wohl kein Recherchierfonds in der Schweiz so transparent informiert wie OnlineReports. |
| Fazit: Die "Balex"-Anwältin hat vor Kantonsgericht eine bittere Niederlage eingefahren, indem sie an der Berufung festhielt und ihr Klient damit eine deutlich verschärfte Strafe hinnehmen musste. |
Weiterführende Links:
- Mündel-Vermögen: Beistand räumt teilweise Unrecht ein
- Mündel-Geld: Zweieinhalb Jahre für ungetreuen Beistand
- Mündel-Vermögen: Verurteilter Beistand appelliert
- Im Gericht: Ungetreuer Beistand attackiert OnlineReports
- Ungetreuer ex-Beistand: Kantonsgericht verschärft Strafe
Spenden für Medien-Unabhängigkeit
OnlineReports ist seit 19 Jahren ein unabhängiges lokales Pionier-Medium, das sich jeglichen Einflussversuchen widersetzt. Helfen Sie mit einer einmaligen oder regelmässigen Spende in den Recherchierfonds, diese Unabhängigkeit zu bewahren.
Basellandschaftliche Kantonalbank, Liestal
Postcheckkonto 40-44-0
IBAN CH84 0076 9055 8466 8200 1
OnlineReports Recherchierfonds, 4001 Basel
OnlineReports-Donatorinnen und -Donatoren anerkennen, dass eine Einlage in den Recherchierfonds die redaktionelle Unabhängigkeit nicht tangieren darf und keinerlei Anspruch auf eine redaktionelle Gegenleistung rechtfertigt.
Mehr zum Recherchierfonds hier.
"Geniales Schlusszitat"
(zu Statement Lauener) Das Schlusszitat ist genial!
David Friedmann, Basel (via Facebook)
"Dank der 'Balex'-Eigenwerbung"
Erhellend. Dank der "Balex"-Eigenwerbung wissen wir nun, welche Kanzlei wir in einem allfälligen Rechtsstreit auf keinen Fall buchen sollten, wenn wir anständig aus dem Schneider kommen wollen.
Fred Lauener, Basel (via Facebook)
"Verteidigerin und ihre Kanzlei disqualifizieren sich"
In diesem Fall gibt es wohl zwei Ebenen. Zum einen haben wir einen arroganten und uneinsichtigen Straftäter, welcher nicht nur in seinem bisherigen Leben, sondern nun auch vor Gericht der Meinung war, er sei unangreifbar, weil in seiner Wohngemeine Pratteln ein gut angesehener Bürger und es sei sein gutes Recht gewesen, das Geld seines Mündels zu veruntreuen. Zum anderen haben wir eine Strafverteidigerin, welche ob der Uneinsichtigkeit ihres Mandanten zu spät die Reissleine gezogen und den Fall trotz eines hohen Risikos zu scheitern, an das Kantonsgericht gebracht hat.
Diese Entscheidung und damit die Folgen für ihr berufliches Scheitern hat sie alleine zu verantworten, wäre es ihr doch jederzeit möglich gewesen, ihr Mandat niederzulegen. Aus welchen Gründen sie dies nicht gemacht hat, kann nur sie wissen. Immerhin gibt es ja auch bei aussichtslosen Fällen gutes Honorar zu verdienen.
Wenn sie nun aber mit einer seriösen und in allen Punkten der Wahrheit entsprechenden Berichterstattung in den Medien nicht klar kommt, und sogar zu Mitteln greifen muss, die ihrem Stand unwürdig sind, indem sie falsche Behauptungen und Unwahrheiten auf ihrer Webseite verbreitet, so ist dies ein Armutszeugnis sondergleichen.
Die Strafverteidigerin und ihre Kanzlei disqualifizieren sich damit in höchstem Masse. Spätestens als feststand, dass ein Fünfergericht den Fall beurteilen würde, hätte ihr und somit auch dem Straftäter klar sein müssen, dass dieser Fall für den Beschuldigten nicht mit einer Reduktion seiner ursprünglichen Strafe enden kann.
Nun noch eine kurze Bemerkung zum Vorwurf, der Straftäter sei durch die Berichterstattung von OnlineReports in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt worden: Bekanntlich sind Verhandlungen in Strafsachen immer öffentlich und nur in sehr wenigen Fällen wird die Öffentlichkeit ausgeschlossen, will heissen: Ganz Pratteln hätte an der Verhandlung anwesend sein können, wenn ganz Pratteln dies gewollt hätte.
Isabelle Stohler, Basel
"Anwaltliches Schweigen wäre geboten"
Nach diesem Berufungsurteil geböte sich eigentlich einzig anwaltliches Schweigen ...!
Johannes Sutter, Arboldswil
"Das ist standeswidrig"
Was diese Kanzlei macht, ist standeswidrig – was mich vor allem wegen einer Anwaltsperson gar nicht wundert. Solche Einschüchterungsversuche sind zu kontern, wenn nicht mehr. Herr Knechtli: Merci für Ihr Wirken und bleiben Sie dran.
Barara Umiker-Krüger, Arlesheim (via Facebook)
"Kein Blumentopf zu gewinnen"
Diese Anwalts-Kanzlei zeigt sich als sehr schlechter Verlierer und praktiziert nebenbei noch einen miserablen Kommunikations-Stil. Es war doch schon von Anfang an klar, dass mit diesem Klienten kein Blumentopf zu gewinnen ist. Das sagten mir einige Bekannte aus Pratteln. Was da noch zur Person zu verschleiern wäre, wüsste scheinbar nur die Anwältin, da der Fall schon längst ein Dorfgespräch ist.
Es ist sehr zu vermuten, dass sie sich gar nicht im Klaren war, wen sie hier zu "verteidigen" hat. Und im Nachhinein solche falsche Statements der Balex zum Besten zu geben, zeigt nur, wie diese Kanzlei "arbeitet".
Die Anwaltsgilde im Lande dürften sicher nicht erfreut sein um das Theater der Balex, höchstens schadenfreudig. Es ist leider zu vermuten, dass nun gewisse Kreise aus dem Volk alle in den gleichen Topf werfen. Persönlich würde mich interessieren, ob Jascha Schneider als Mitarbeiter dieser Kanzlei diese traurige Vorstellung mitträgt.
Bruno Heuberger, Oberwil
"Freche Verdrehungsspirale"
Es ist gut, dass Sie diese freche Verdrehungsspirale einer Anwaltskanzlei sofort unterbrechen. Was hier von dieser Kanzlei über OnlineReports behauptet wird, ist meiner Ansicht nach schlichte Verleumdung. Also ein Strafbestand.
Gibt es eigentlich keine Anstands- und Verhaltensregeln für Anwälte und für Anwaltskanzleien, die von einer "Standesorganisation" kontrolliert werden? Wenn es so etwas in Basel nicht gibt, wäre wohl eine Klage auf öffentlichen Widerruf der Behauptungen und der bewusst in die Welt gesetzten üblen Nachreden oder eben der Verleumdungen angebracht. Gerade auch im Interesse der Pressefreiheit.
Ihnen möchte ich für die Offenheit und Präzision Ihrer Berichterstattung gerade auch in diesem Fall danken.
Alois-Karl Hürlimann, Barcelona