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BaZ-Namensnennung teilweise gerechtfertigtBasel, 4. März 2004Die Nennung der Namen von durch Entlassung oder Frühpensionierung bedrohten Redaktorinnen und Redaktoren der "Basler Zeitung" (BaZ) durch OnlineReports war nicht generell unstatthaft. Dies ist einem Entscheid des Schweizer Presserats zu entnehmen. Ihn hatte die BaZ-Redaktion in Form einer Beschwerde angerufen, nachdem OnlineReports und TeleBasel, aber auch weitere Medien die Namen potenzieller Abbau-Opfer genannt hatten. Der Presserat hat die Beschwerde "teilweise gutgeheissen", in andern Teilen aber OnlineReports und TeleBasel Recht gegeben. Gutgeheissen wurde die Beschwerde insofern, als der Verlust des Arbeitsplatzes bei Journalist/innen ebenso wie bei anderen Arbeitnehmer/innen "neben der beruflichen auch die Privatsphäre" berühre. In Grenzfällen sei "den Redaktionen bei der Abwägung zwischen dem öffentlichen Interesse an einer namentlichen Berichterstattung und dem Schutz der Privatsphäre ein gewisses Ermessen einzuräumen". Dabei sei vom "Grundsatz des Verzichts auf Namensnennung" ausgehend das Verhältnismässigkeitsprinzip zu beachten. Tele Basel und OnlineReports hätten hier "mehr Zurückhaltung zeigen und jedenfalls auf die Nennung des Namens eines Fotografen, der Leserbriefredaktorin und eines Online-Redaktors verzichten sollen". Darüber hinausgehend wurde die Beschwerde allerdings abgewiesen. "Es war ohne weiteres zulässig, die Namen des Lokalchefs und eines Mitglieds der Chefredaktion zu erwähnen und die Nennung weiterer Angestellter aus mittleren Hierachiestufen lag in Würdigung der lokalen Verhältnisse im Ermessen von Tele Basel und OnlineReports." Fazit: Der salomonische Entscheid des Presserates ist kein Erfolg für die BaZ-Redaktion, aber auch nicht für OnlineReports. Er klärt nicht grundsätzlich die Frage, ob die Nennung von Redaktoren-Namen im Zusammenhang mit Abbau-Massnahmen gerechtfertigt sei. In Respektierung dieses Entscheids würde OnlineReports in einem gleich gelagerten Fall im Interesse der Informationspflicht wieder so entscheiden wie letzten Oktober. Weiterführende Links: |
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