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Ungetreuer ex-Beistand: Kantonsgericht verschärft Strafe

Im Prozess um den ehemaligen Prattler Vormund, der seinen behinderten Mündel und Schwager um über 350'000 Franken schädigte, hat das Baselbieter Kantonsgericht die Freiheitsstrafe heute Mittwochnachmittag verschärft: Es verurteilte den 60-Jährigen zu drei Jahren – ein Jahr davon unbedingt – bei einer Probezeit von drei Jahren.
Liestal/Pratteln, 27. September 2017

Das Strafgericht hatte den Angeklagten letzten Dezember zu einer Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt, davon ein halbes Jahr unbedingt. Da der Beistand aber Berufung einlegte (um die Strafe zu mildern), entschloss sich Staatsanwältin Sylvia Gloor Hohner zu einer Anschlussberufung (um die Strafe zu verschärfen).

Für den Fehlbaren hat sich der Weg an die zweite Instanz nicht gelohnt: Das Kantonsgericht unter dem Vorsitz von Dieter Eglin folgte weitestgehend den Anträgen der Staatsanwältin und erhöhte die Strafe um ein halbes Jahr auf drei Jahre. Der ehemalige Beistand muss zusätzlich ein ganzes statt nur ein halbes Jahr absitzen. Ausserdem muss er die Verfahrens- und Anwaltskosten zahlen und die veruntreute Summe seinem Schwager zurückerstatten.

Berufung nicht zurückgezogen

Die Strafverschärfung hatte sich schon zu Prozessbeginn abgezeichnet, als ein Fünfer- statt nur ein Dreiergericht aufgeboten wurde. In der Befragung hinterliess der Beistand keinen überzeugenden Eindruck und verwickelte sich im Widersprüche. Seine Pflichtverteidigerin Patricia Jenny-Elmer hätte gestern Dienstagabend noch bis zum Schlusswort des Beschuldigten die Möglichkeit gehabt, die Berufung zurückzuziehen. Das tat sie nicht.

Ein minimales Zugeständnis konnte der Beistand verbuchen: Er muss seinem Mündel statt 350'000 Franken nur 300'000 Franken Schadenersatz zahlen. Die Reduktion kam zustande, weil die Haftungsgrundlage zum Ende der kriminellen Tätigkeit änderte und für Schäden im Vormundschaftsbereich ausschliesslich der Kanton haftet – in diesem Fall rund 50'000 Franken. Das nützt dem Verurteilten aber nicht viel. Falls es ihm seine finanziellen Verhältnisse dereinst erlauben sollten, kann der Kanton auf ihn Regress nehmen.

Kritik auch an der Vormundschaftsbehörde

Den Antrag der Verteidigerin, dem Beschuldigten die beschlagnahmten Kesb-Akten zurückzugeben, lehnte das Gericht ab, weil es die Anwältin unterlassen hatte, ihr Begehren zu begründen. So blieb es als Merkwürdigkeit stehen.

Das Gericht verwarf auch den Antrag, dem ehemaligen Vormund ein hypothetisches Honorar zuzugestehen. Er habe seinen Job nicht gemacht und ausser in einem Fall ganz zu Beginn des Beistands-Auftrags keine Jahresberichte mehr an die Vormundschaftsbehörde abgeliefert, um damit "seine Delikte zu verbergen". Das Gericht sah auch "weit und breit keinen Sachverhalts-Irrtum", wie ihn die Verteidigerin geltend gemacht hatte.

Reue "nur in Ansätzen"

Vielmehr rief der Vorsitzende dem Angeklagten in Erinnerung, dass er "ein öffentliches Mandat gegenüber einem schwachen, hilflosen Mündel, der auf Hilfe angewiesen ist", hätte wahrnehmen sollen und dadurch auch Pflichten eingegangen sei. Eglin betonte, dass der "Erwachsenenschutz auf absolut integre Menschen angewiesen" sei. Er warf der damaligen Prattler Vormundschaftsbehorde aber vor, sie habe "nicht gut gehandelt und das tote Männchen gespielt", als sie jahrelang nicht auf Jahresberichte pochte, bis die örtliche Kesb den Schwindel aufdeckte.

Nicht zugunsten des Anklagten wirkte sich aus, dass in der Verhandlung Reue, Einsicht und Unrechtsbewusstsein "nur in Ansätzen erkennbar" (Eglin) gewesen seien. Statt dessen seien Selbstmitleid und Opferhaltung spürbar geworden. Den "aus dem Herzen" inspirierten Tatbeweis der Reue habe der ex-Beistand nicht erbracht. Vielmehr habe er seinem verschaukelten Mündel erst mickrige hundert Franken zurückbezahlt, während ihm seine beiden Jagdhunde monatlich 1'200 Franken wert seien: "Das ist fast etwas beschämend."

Eine kurze Medienrechts-Lektion

Der Gerichtspräsident wies deutlich die Schuldzuweisung des Angeklagten und seiner Anwältin aus der Kanzlei "Balex" zurück, die Berichterstattung von OnlineReports habe ihn in Pratteln identifizierbar gemacht. Das sei nicht die Schuld des Mediums: "Das haben Sie sich zuzuschreiben. Da müssen Sie sich an der Nase nehmen." OnlineReports und die Medien hätten "das Recht und die Pflicht", authentisch über Gerichtsverhandlungen zu berichten, da diese öffentlich seien.

Richter Eglin gab dem beruflich als Versicherungsberater tätigen Delinquenten zu bedenken, dass er angesichts seines Verschuldens "haarscharf an einer unbedingten Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren vorbeigeschrammt" sei: "Sie haben nochmals Glück gehabt."




Weiterführende Links:
- Beistand zehrte vom Vermögen des invaliden Schwagers
- Mündel-Vermögen: Beistand räumt teilweise Unrecht ein
- Mündel-Geld: Zweieinhalb Jahre für ungetreuen Beistand
- Mündel-Vermögen: Verurteilter Beistand appelliert
- Im Gericht: Ungetreuer Beistand attackiert OnlineReports


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