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BL-Regierung liess sich durch Gysin-Komitee einspannen

Einstimmiges Urteil des Kantonsgerichts, das heute Mittwoch in Liestal eine Abstimmungsbeschwerde guthiess: Die Baselbieter Regierung betrieb im Zusammenhang mit der Sparpaket-Abstimmung "verbotene Abstimmungs-Propaganda" und verletzte Volksrechte.
Liestal, 15. August 2012

Das überparteiliche Komitee "Ja zum Entlastungspaket" hatte vor der Abstimmung am vergangenen 17. Juni einen Flyer verschickt, auf dem ein von sämtlichen fünf Mitglieder des Baselbieter Regierungsrats unterschriebenen Brief für "viermal Ja" zu den Sparvorlagen warb. Durch diese von einem privaten Abstimmungs-Komitee an breite Kreise verschickte "persönliche Botschaft der Baselbieter Gesamtregierung" (so Komitee-Präsident und Wirtschaftskammer-Direktor Hans Rudolf Gysin) sahen sich zwei Personen in ihrem Stimmrecht und in ihren Grundrechten verletzt und erhoben beim Kantonsgericht – Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht – Beschwerde, die heute Mittwochmorgen entschieden wurde.

Nicht nur die Beschwerdeführenden, auch Staatsrechtler hatten das Vorgehen als problematisch erachtet. Zu prüfen sei unter anderem die Frage, ob es sich beim faksimilierten Brief um eine Amtshandlung der Regierung gehandelt habe und ob eine Rechtsgrundlage dafür bestehe, dass "private Komitees die Informationstätigkeit der Regierung sponsern können".

In der Gerichtsverhandlung unter dem Vorsitz von Franzsiska Preiswerk heute Mittwochmorgen in Liestal erlitt nun das Ja-Komitee wie insbesondere auch die Baselbieter Gesamtregierung eine bedenkliche Schlappe. Das Fünfergericht trat nicht nur einstimmig auf die Beschwerde ein, sondern hiess das sogenannte "Feststellungsbegehren" auch noch einstimmig gut. In der öffentlichen Urteilsberatung manifestierte sich keine Spur eines Zweifels, dass die Regierung mit ihrem Brief auf einem privaten Komitee-Flyer an ein ausgewähltes Publikum das Stimmrecht der beiden Beschwerdeführenden verletzt hatte.

Wiederholungsantrag fallen gelassen

Ursprünglich hatte die Beschwerde im Falle einer Stimmrechtsverletzung auch die Annullierung oder Wiederholung der Sparpaket-Abstimmung verlangt. Weil aber die Frist für eine Gerichtsverhandlung zu knapp war, zogen die Beschwerdeführer diesen Antrag zurück – zumal das Entlastungsrahmengesetz mit einer Deutlichkeit verworfen wurde, auf die der beanstandete Flyer keinen entscheidenden Einfluss hatte. Was aber blieb, war der Antrag, das Gericht solle eine Stimmrechts-Verletzung durch die Regierung formell feststellen (Fachjargon "Feststellungs-Begehren").

Mit seinem Antrag, die Feststellungs-Beschwerde gutzuheissen, wollte Referent Niklaus Ruckstuhl "klar machen, was die Regierung künftig darf und was nicht". Die Verletzung der Volksrechte machte er an drei Aspekten fest: Die Regierung habe durch ein privates Komitee einseitig in den Abstimmungskampf eingegriffen, sie habe die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger nur selektiv informiert (nämlich nur die Adressaten des Flyers und nicht sämtliche Stimmberechtigten) und die Information sei im Rahmen dieses Flugblatts "nicht objektiv" gewesen.

Protestieren statt blauäugig mitmachen

Dann wurde Ruckstuhl noch deutlicher: Die Regierung, die sich auf keine Rechtsgrundlage abstützen kann, hätte dagegen "protestieren" müssen, dass Komitee-Präsident Gysin der Überbringer einer "persönlichen Botschaft der Baselbieter Gesamtregierung" sein wollte. Indem dies nicht geschehen sei, habe das Dokument ("reine politische Propaganda") den Charakter einer "offiziellen Verlautbarung" und den Eindruck einer "amtlichen Teilnahme am Abstimmungskampf" erweckt. Es sei "gravierend, wie bedenkenlos die Regierung diesen "Mobilisierungsaufruf" unterschrieb und es dem Komitee überliess, an wen er verschickt wird", tadelte der Referent. Es gehe nicht an, dass sich eine Regierung "vor einer Seite vereinnahmen" lasse.

Dem schlossen sich die übrigen Richter an. Auch Präsidentin Preiswerk hielt ihrerseits fest, dass der Versand dieses Briefs "eine Stimmrechts-Verletzung darstellt". Die Unterschriften der fünf Regierungsmitglieder seien sogar genau in der Reihenfolge angeordnet worden, wie es auch auf offiziellen Schreiben die Regel sei. "Die Regierung sitzt im Glashaus", sagte Franziska Preiswerk, "die Abstimmungs-Information muss sachlich, transparent und verhältnismässig sein".

Die beiden Beschwerdeführenden konnten mit ihrer Beschwerde schon früher einen ersten Teilerfolg verbuchen: Die Präsidentin hiess noch vor der Abstimmung den Antrag auf Erlass von vorsorglichen Massnahmen gut, indem sie die Regierung verpflichtete, jede weitere Verbreitung des umstrittenen Schreibens zu unterlassen.

"Ich lasse mir das Recht nicht nehmen"

Ob die Regierung – als Justizdirektor im Fokus steht der Grüne Isaac Reber – oder einzelne ihrer Mitglieder den Entscheid vor Bundesgericht anfechten werden, ist offen. Komitee-Präsident Gysin sagte nach der Urteilsverkündung gegenüber OnlineReports, es sei "vielleicht falsch" gewesen, dass er im Ingress des Flyers den Regierungs-Brief als Botschaft der Gesamt-Exekutive deklariert habe. Er lasse sich aber das Recht nicht nehmen, auch künftig mit Fotos oder Zitaten von Regierungsmitgliedern Abstimmungs-Propaganda zu betreiben. Er habe jeden einzelnen Regierungsrat um die Unterschrift unter den Brief nachgesucht.

Kommentar




Weiterführende Links:
- Abstimmungs-Beschwerde gegen "Entlastungspaket"-Flyer


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"Gleich zweimal per A-Post"

Sehr peinlich ist das. Ich fühle mich ja sehr geschmeichelt, das entsprechende Schreiben gleich zweimal per A-Post zugestellt bekommen zu haben. Wahrscheinlich gelte ich bei der Wirtschaftskammer als renitent.


Lars Mazzucchelli, Gemeinderat, Sissach



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