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© Fotos by Fabian Schwarzenbach, OnlineReports.ch


Rekurse gegen Zonenplan: Schutz oder Verdichtung?

Drei Einsprachen gegen die Unterschutz-Stellung von Basler Liegenschaften muss das Appellationsgericht behandeln.
Basel, 2. Februar 2015

Es handelt sich formal um drei Rekurse gegen die Zonenplanrevision, die der Grosse Rat vor rund einem Jahr beschlossen hat. Die Richter unter dem Vorsitz von Gerichtspräsident Stephan Wullschleger (SP) liessen es sich heute Montag nicht nehmen, die Liegenschaften vor Ort anzuschauen.

Der "Moskauer Hof"

So steht an der Bäumlihofstrasse 39 (Bild oben) "ein wichtiges Haus für neues Bauen", wie der kantonale Denkmalpfleger Daniel Schneller erläuterte. Die 1933 in revolutionärem Stil erbaute Liegenschaft, die seitdem der Genossenschaft "Neuweg" gehört, sei ein Beispiel für die Durchsetzung der Sozialdemokratie.
 
Die im Volksmund "Moskauer Hof" genannte Überbauung sei wohntechnisch und -hygienisch nicht mehr auf dem neusten Stand, entgegnete Anwalt und SP-Grossrat René Brigger und meinte: "Die linken Architekten würden sich im Grabe umdrehen." Eine Dreizimmerwohnung, die der Gerichtstross inspizierte, hat lediglich 52 Quadratmeter Fläche. Dazu gehört ein nachträglich verglaster Balkon, den die Genossenschaft gerne zur Erweiterung Wohnfläche zuschlagen würde, indem sie die heutige Verglasung als reguläre "Aussenfassade" betrachten möchte.
 
Fassade mitten im Wohnzimmer
 
Da die Denkmalschützer auf einer Erhaltung der bisherigen ursprünglichen Fassade bestehen, bliebe die ohnehin schon kleine Wohnfläche zerstückelt. "Energieeffizienz, Verdichtung und Förderung zentrumsnaher Wohnungen" zählte Brigger als politische Anliegen auf. Mit einer Zuweisung des "Moskauer Hofes" in die Schutzzone werde ein dynamischer Planungsprozess verunmöglicht. Brigger zeigte den Richtern auch noch vergleichbare Genossenschaften, denen eine Zuweisung in die Schutzzone erspart blieb – so der "Landauer" oder die Genossenschaften "Eglisee" und "Lange Erlen".
 
Pikant: Mit einer Unterschutz-Stellung der Liegenschaft dürfte auch die Areal-Entwicklung und damit wertvolle Fläche für den sozialen Wohnungsbau verloren sein. Die Advokatin des Bau- und Verkehrsdepartements, Patricia Waldner, sprach im Namen des Grossen Rates über die Zonenplanrevision als eines der Stadtentwicklungsziele: "Die Substanz hinter der Verkleidung ist nach wie vor da." Dabei handle es sich um eine "wertvolle Substanz". Auch die Schutzzone lasse Spielraum, erklärte Waldner.
 
Inmitten der Bausünden
 
Etwas anders die Situation an der Schützenmattstrasse 15, dem "Barth'schen Haus". 1806 erbaut, sieht man noch heute viel von der historischen Bausubstanz, wie das klassizistische Eingangsportal. Das Haus zeige noch das Gesicht der Altstadt. "Die Spalenvorstadt hat sich bis zu diesem Haus ausgedehnt", sagte Schneller.

Der Hausbesitzer, selber auch Architekt, verwies auf die "Sandwich-Situation" seines Hauses. Links und rechts überragen Neubauten die Liegenschaft. "Ich finde es stossend, dass der Staat ein hohes Gebäude bauen darf und ich jetzt kämpfen muss“, meint er in Anspielung darauf, dass das Nachbarhaus noch nicht lange steht und im Besitz der Pensionskasse Basel-Stadt ist. Betretenes Schweigen bei Denkmalpflegern und Verwaltungsvertretern.

"Zeitzeuge des Heimatstils"

Beim Augenschein und der nachmittäglichen Gerichtsverhandlung konnten die Besitzer der Burgunderstrasse 33 nicht dabei sein.  Diese Liegenschaft soll ebenfalls in die Schutzzone übergehen, wogegen sich die Eigentümer wehren. Somit versuchten die Richter vor Ort selber herauszufinden, ob beispielsweise ein behindertengerechter Zugang zur Liegenschaft mit den Ansprüchen der Unterschutzstellung vereinbar wäre.

Im Gerichtssaal wies Waldner auf die schutzwürdige Substanz hin: "Das Haus ist ein Zeitzeuge des Heimatstils", meinte die Anwältin. Die Entscheide des höchsten Basler Gerichtes werden morgen Dienstag eröffnet.




Weiterführende Links:
- Rekurse abgelehnt: Drei Häuser bleiben in der Schutzzone


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