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Amtsgeheimnis-Verletzung: BVB erstattet Strafanzeige

Basel, 13. Januar 2017

"Höchst vertrauliche Informationen" aus den "obersten Führungsebenen" der Basler Verkehrsbetriebe (BVB) sind "den Medien" zugespielt worden. Jetzt hat der BVB-Verwaltungsrat die Staatsanwaltschaft eingeschaltet, wie das Unternehmen heute Freitag in einer Medienmitteilung schreibt.

Gestern Donnerstag waren die BVB wieder mit einer "medialen Anfrage" konfrontiert worden, die in der BVB-Führungsetage für beträchtlches Stirnrunzeln gesorgt haben dürfte. Welches Medium gemeint ist, sei für die BVB "völlig irrelevant", sagte Sprecher Benjamin Schmid auf Anfrage. OnlineReports weiss: Es handelte sich um die "Basler Zeitung".

Denn schon im September letzten Jahres waren vertrauliche Verwaltungsrats-Unterlagen an die Medien gelangt. Diese betrafen brisante Information über die grenzüberschreitende Linie 3, die die "Basler Zeitung" enthüllt hatte.

Später folgte durch dieselbe Zeitung die Veröffentlichung eines vertraulichen Untersuchungsberichts der unabhängigen staatlichen Finanzkontrolle über wenig schmeichelhafte Vorgänge innerhalb des Verkehrsunternehmens in der Zusammenarbeit mit dem Bau- und Verkehrsdepartement von Hans-Peter Wessels. Und nun gestern erneut eine BaZ-Anfrage, die auf ein Leck in der BVB-Führung schliessen lassen.

Wie es im heutigen BVB-Communiqué heisst, sei der Verwaltungsrat "nicht gewillt, solche gravierenden Verfehlungen hinzunehmen". Deshalb gehe er "mit aller Entschlossenheit dagegen vor". Schon an seiner Sitzung vom 19. September 2016 habe er eine externe Firma, die "Nodon Consulting AG", mit einer Voruntersuchung beauftragt. Von einer Bekanntmachung dieses Auftrags sei "aus Vertraulichkeitsgründen abgesehen" worden.

Nach der gestrigen Anfrage haben die BVB heute Freitag "die Ergebnisse der internen Voruntersuchung der Staatsanwaltschaft zur weiteren Bearbeitung übergeben". Im Vordergrund stehe der Verdacht auf Amtsgeheimnis-Verletzung.

Ob die Staatsanwaltschaft das Leck ausfindig machen kann, ist alles andere als sicher. Im Zusammenhang mit dem "Schweden-Reisli" von Kader-Mitarbeitern des Bau- und Verkehrsdepartement erging durch Chef Wessels auch eine Anzeige wegen Amtsgeheimnis-Verletzung. Das Verfahren wurde im September 2014 eingestellt: Die Fahnder waren nicht fündig geworden.




Weiterführende Links:
- Merkwürdige Finanzbeziehung zwischen BVB und BVD
- BaZ und "Schwedenreiseli": Fahnder wurden nicht fündig


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"Von welchem 'Amt' ist denn hier die Rede?"

Das weckt in mir zwiespältige Gefühle: Einerseits bin ich absolut gegen Illoyalität, welche Voraussetzung für jede Zusammenarbeit ist. Andererseits ist die Eigentümerin der BVB die Basler Bevölkerung. Ist es noch illoyal, wenn man die Eigentümer über offensichtliche Verfehlungen und Fehler der von ihnen angestellten Verwaltungs- und Regierungsräte, Behörden und Kader informiert?

Kann es überhaupt "Leck" oder gar "gravierende Verfehlung" genannt werden, wenn die Eigentümer über Vorfälle und Ungereimtheiten informiert werden, über die eigentlich der Verwaltungsrat selber hätte informieren müssen? Was genau hat denn eine dem "service public" verpflichtete, der Bevölkerung gehörende Unternehmung überhaupt zu verschweigen? Von welchem "Amt" ist denn hier die Rede, in dem eine "Amtsgeheimnisverletzung" hätte stattfinden können?


Peter Waldner, Basel



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