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Messe Schweiz reicht Beschwerde gegen Sars-Verfügung des Bundes ein

Die Messe Schweiz reicht Beschwerde gegen die folgenschwere Sars-Verfügung des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) anlässlich der diesjährigen Weltmesse für Uhren und Schmuck ("BaselWorld") ein. Dies gab CEO René Kamm am Donnerstagmorgen an einer Pressekonferenz in Basel bekannt. Nach Meinung der Messe Schweiz war die Verfügung "rechtswidrig". Gleichzeitig prüft die Messe auch eine Schadenersatzforderung.
Basel, 7. Juni 2001

Aufgrund der sich verbreitenden Lungenkrankheit Sars hatte das Bundesamt gestützt auf eine entsprechende Verordnung des Bundesrats am 1. April verfügt, die Messe Schweiz müsse sicherstellen, dass die Aussteller "BaselWorld" (3. bis 10. April) in Basel und Zürich "keine Personen an der Messe beschäftigen, die sich nach dem 1. März 2003 in den Ländern China, Hongkong, Singapur oder Vietnam aufgehalten haben und von dort direkt oder indirekt in die Schweiz eingereist sind".

Direkt von dieser Verfügung betroffen waren 394 von insgesamt 2'163 ausstellenden Firmen - 11 von 1'377 am Standort Basel und 383 von 786 am Standort Zürich. Diese mussten auf eine Beteiligung als Aussteller verzichten, da es für sie unmöglich war, in der kurzen Zeit Standpersonal aus anderen Ländern zu rekrutieren. Die schätzungsweise rund 3'000 Angestellten dieser Firmen und alle weiteren Personen, die sich nach dem 1. März dieses Jahres in den vom BAG bezeichneten Sars-Ländern aufgehalten hatten, durften sich allerdings weiterhin in der Schweiz aufhalten und auch die "BaselWorld" besuchen.

Mit ihrer Beschwerde will die Messe nach eigenem Bekunden nicht die Krankheit verharmlosen. Sie sei aber "der Überzeugung, dass die verfügten Massnahmen in keiner Art und Weise zum Schutz der Bevölkerung beigetragen haben. Gleichzeitig kritisiert sie die Form, wie der Entscheid herbeigeführt beziehungsweise zustande gekommen ist. Vor allem im Hinblick auf die Durchführung zukünftiger Messen und Veranstaltungen hat die Messe Schweiz ein Interesse daran, dass eine übergeordnete Instanz prüft, ob die Verfügung des BAG rechtmässig ist." Die BAG-Verfügung beruht nach Messe-Meinung auf "ungenügenden Sachverhaltsabklärungen" und die verfügten Massnahmen seien "unangemessen und unverhältnismässig" gewesen.

Die Verfügung basiere auf einem "unrichtig und unvollständig festgestellten Sachverhalt". Die Annahme, die Situation der Verkaufsgespräche in den Messeständen gleiche derjenigen eines Krankenpfleger/Patienten-Verhältnisses, sei falsch. Ebenso wenig verständlich sei die Unterscheidung zwischen Ausstellern und Besuchern. Die verfügten Massnahmen seien weder geeignet noch erforderlich gewesen, um das Ziel – eine Minimalisierung der Ansteckungsgefahr – zu erreichen.

Die Messe stützt sich in ihrer Beschwerde auf ein Gutachten von Professor Franz Daschner vom Institut für Umweltmedizin und Krankenhaushygiene der Universitätsklinik Freiburg i.B., das die BAG-Massnahmen als "masslos übertrieben und weder epidemiologisch noch infektiologisch noch seuchenhygienisch notwendig" einschätzte.

Nach eigenen Angaben ist die Messe mit hohen und dezeit noch nicht überblickbaren Schadenersatzforderungen seitens der ausgesperrten Aussteller konfrontiert, mit deren Handling die KPMG Legal beauftragt wurde. Parallel zur Beschwerde gegen die BAG-Verfügung prüft die Messe Schweiz derzeit, "ob und in welchem Umfang sie beim Bund eine Schadensersatzforderung inklusive der Kosten für die Umsetzung der verfügten Massnahmen stellen wird". Zudem prüft die Messeleitung den künftigen Einbezug des Standorts Zürich im künftigen Konzept der "BaselWorld" und "mögliche Alternativen". Mit andern Worten: Die Zürcher Gesundheitsdirektorin Verena Diener könnte dem Messeplatz Zürich eien Ei gelegt haben - egal, wie das Beschwerdeverfahren ausgeht.




Weiterführende Links:
- Sars: Sperre für 3'000 Fernost-Verkäufer an Uhren- und Schmuckmesse
- Messe-Krise: Hongkong-Delegation macht in Zürich Stände dicht


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