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Rekurse abgelehnt: Drei Häuser bleiben in der SchutzzoneDas Basler Appellationsgericht Basel-Stadt wies alle Rekurse gegen die Unterschutzstellung von drei Liegenschaften ab. Heute Dienstag fiel das Urteil.Basel, 3. Februar 2015Damit stehen der "Moskauer Hof" an der Bäumlihofstrasse 39, das "Barth'sche Haus" an der Schützenmattstrasse 15 und die Liegenschaft an der Burgunderstrasse 33 neu in der Schutzzone. (Vorschau hier.) Somit wird auch die nach aussen sichtbare wertvolle Substanz – meist die Fassade und Verzierungen – gewahrt. "Der Gesetzgeber nennt zwar keine Kriterien", räumt Gerichtspräsident Stephan Wullschleger (SP) in der Entscheidungsbegründung ein, aber es würden sich solche aus dem Umkehrschluss anderer Bestimmungen ergeben. Weiterführende Links: "Der Staat kann jeden Mist bauen" Es zeigt sich wieder einmal dass die Beurteilungen sehr einseitig sind. Der Staat kann jeden Mist bauen aber Private werden zurückgebunden von unsinnigen denkmalpflegerischen Meinungen. Das Haus zwischen den Klötzen sieht wirklich nicht mehr schön aus in dieser Umgebung, es ist so sicher keine erhaltenswerte Anschauung und schon gar kein städtebildliches Wunderwerk. Peter Isler, Basel |
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