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Stille Basler Stapi-Wahl wird nicht aufgeschobenBasel, 5. November 2008Die durch die Basler Regierung festgestellte stille Wahl des neuen Regierungspräsidenten wird nicht aufgeschoben. Dies entschied der Instruktionsrichter des Appellationsgerichts auf eine Beschwerde des Basler Anwalts Thierry P. Julliard hin, wie das Gericht heute Mittwoch bekannt gab. Bei diesem Entscheid handelt es sich aber nur um ein Vorverfahren. Julliard verlangt nämlich in seiner Hauptforderung, die Wahl des Vorstehers des neu geschaffenen Präsidialdepartements für eine vierjährige Amtsperiode müsse durch das Volk erfolgen. Doch aus dem Vorentscheid des Instruktionsrichters darf der Schluss gezogen werden, dass diese Forderung kaum Aussicht auf Erfolg hat: Der in stiller Wahl gekürte bisherige Justizdirektor Guy Morin wird sein Amt als Basler Regierungspräsident schon am 1. Februar antreten. Weiterführende Links: "Sind stille Wahlen Wahlen?" Herrn Friedlin ist zuzustimmen, dass man sich wirklich fragen muss, ob "stille Wahlen" Urnenwahlen gleichgestellt werden können. Tatsache ist aber, dass im Kanton Basel-Stadt seit 1934 für die Gerichtswahlen und die zweiten Wahlgänge der Regierung und des Ständerates der Verzicht auf einen Urnengang möglich ist. Auch in andern Kantonen sind "stille Wahlen" Usanz. Es ist kaum zu erwarten, dass das angerufene Gericht hier nach über 70 Jahren eine Verfassungswidrigkeit erkennen wird.
Während bei den Gerichten, der Regierung und dem Ständerat im Falle eines Urnenganges stets noch nicht formell gemeldete unerwartete neue Kandidaturen denkbar wären, wäre dies beim Regierungspräsidum nach den heutigen Bestimmungen nicht der Fall. Gewählt werden kann ja nur ein bereits gewähltes Regierungsmitglied. Die heutige Situation wäre kaum entstanden, wenn der erste Wahlgang für das Regierungspräsidium zusammen mit demjenigen für die Regierungsmitglieder angesetzt worden wäre. Der eine oder andere Bewerber für einen Regierungssitz hätte zweifellos noch gleichzeitig für das Präsidium kandidiert. So aber hat das Ergebnis der Regierungsratswahlen für weitere Kandidaten entmutigend gewirkt.
Hier gilt es den Hebe anzusetzen. Ein Urnengang unter den jetzigen Umständen wäre aber ein Leerlauf. Urs Engler, Bettingen "Kein geringes Mass an Ironie" Die Konstellation in Sachen Me Julliards Verfassungsklage entbehrt nicht einem monumentalen Mass an Ironie. Bekanntlich gelangten alle drei Appellations- und also auch Verfassungsgerichtspräsidenten stets mittels stiller Wahl zu Amt und Würden. So fällen die Doktoren Stamm, Moor und Wullschleger nun also nicht bloss ein Urteil in Sachen stiller Regierungspräsidenten-Wahl, sondern doch wohl klar, eindeutigst auch in höchst eigener Sache. Denn der gleiche Verfassungsparagraph verbrieft den Stimmbürgern das uneingeschränkte Recht, die Appellationsgerichts-Präsidenten zu wählen. Mit anderen Worten: Die drei Präsidenten sind klar befangen. Patric C. Friedlin, Basel |
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