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Verfassungs-Beschwerde gegen "Zämme fahre mir besser"

Basel, 24. Oktober 2017

Die Weiterbearbeitung der vom Basler Gewerbeverband lancierten Initiative "Zämme fahre mir besser" gerät ins Stocken: Drei Privatpersonen – darunter die beiden "Basta"-Politiker Grossrat Beat Leuthardt und Urs Müller – haben beim Basler Verfassungsgericht Beschwerde gegen eine Passage des Volksbegehrens eingereicht, die sie für verfassungswidrig halten.

Die Initiative will das "unsinnige gegeneinander Ausspielen der verschiedenen Verkehrsträger" beenden und die 2010 beschlossene Reduktion des motorisierten Verkehrs um zehn Prozent bis 2020 wieder aus dem Umweltschutzgesetz streichen.

Regierung: "problematisch"

Nach Auffassung der Beschwerdeführer verletzt der Initiativtext die Priorität des öffentlichen Verkehrs gegenüber dem privaten Motorfahrzeugverkehr, wie er in der Basler Verfassung ("Der öffentliche Verkehr geniesst Vorrang") und im eidgenössischen Strassenverkehrsgesetz festgeschrieben sei. Ein Gesetzesartikel könne eine Verfassungs-Grundlage nicht aushebeln, meinen die Beschwerdeführer.

Die Basler Regierung erachtet zwar die Streichung der ÖV-Priorisierung auch als "problematisch", obschon eine verfassungskonforme Anwendung der Formulierung "nicht auszuschliessen" sei. Der Grosse Rat erklärte die Initiative im September mit 78 zu 13 Stimmen klar als rechtlich zulässig.

Gewerbeverband: "Verzögerungstaktik"

Der Basler Gewerbeverband sieht hinter der Beschwerde eine "bedauerliche Verzögerungstaktik" der Initiative-Gegner, wie Sprecher David Weber gegenüber OnlineReports erklärte. Die Angst der "Basta"-Beschwerdeführer "vor einer ausgewogenen Verkehrspolitik ist offenbar beträchtlich". Der Gewerbeverband teile "die Haltung von Regierung und Parlament, dass eine verfassungskonforme Formulierung möglich ist".



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"Darum unterstütze ich diese Beschwerde"

Wenn das Initiativ-Anliegen mit der Aussage "Das Begehren will das 'unsinnige gegeneinander Ausspielen der verschiedenen Verkehrsträger' beenden und die 2010 beschlossene Reduktion des motorisierten Verkehrs um zehn Prozent bis 2020 wieder aus dem Umweltschutzgesetz streichen" zitiert wird, muss ich erwidern: Nein, unsinnig ist hier höchstens das Festhalten oder das Wiedereinführen des Mottos "Fördern aller Verkehrsträger".

Da die umweltrelevanten Fakten beim motorisierten Verkehr (Abgase, Lärm, Raumanspruch für Fahrbahnen und Parkierfläche) seit Jahren für eine Redimensionierung dieser Verkehrsart sprechen, geht es auch nicht um "Ausspielen", sondern um den Nachvollzug der Erkenntnisse, das weniger individueller Motorfahrzeugverkehr der Lebens- und Wohnqualität der Stadt zu Gute kommt und deswegen das angestrebte Minimalziel, diesen belastenden Verkehr um 10 Prozent zu reduzieren, nach wie vor ein Gebot der Stunde ist.

Deshalb auch unterstütze ich diese Beschwerde, weil sie die Unvereinbarkeit dieser angestrebten Gesetzesänderung mit dem in der Verfassung postulierten Vorrang des öffentlichen Verkehrs zum Thema macht.


Steffi Luethi-Brüderlin, Grossrat SP und Mitglied der Uvek, Basel




"Das wissen die Kläger auch"

Wenn tatsächlich im eidgenössischen Strassenverkehrsgesetz festgeschrieben ist, dass der öffentliche Verkehr Priorität hat, ist das ohnehin so, auch wenn es nicht in der Verfassung von Basel auch noch geschrieben steht. Das wissen die Kläger auch; also spielen sie sich nur auf.


Peter Waldner, Basel



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Wer bildet was oder wen?

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Im Bericht über "Unruhe am Regioport" bezieht sich Bajour auf die OnlineReports-Ursprungsrecherche aus dem Jahr 2018.

Die Basler Zeitung bezieht sich in einem Artikel über die Kantonsfinanzen im Baselbiet auf OnlineReports.

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Die Basler Zeitung nimmt die OnlineReports-Recherche über den blockierten Neubau der BVB-Tramstrecke über das Bruderholz auf.

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