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Tod wegen Handy: Urteil gegen Haupttäter verschoben

Im Fall der tödlichen Schläge vom Rheinufer hat das Basler Strafgericht seinen Entscheid über den 29-jährigen Haupttäter ausgesetzt. Der 19-jährige Mittäter erhielt eine Freiheitsstrafe von 3,5 Jahren und acht Jahre Landesverweisung.
Basel, 18. April 2019

Der junge Spanier, der sich letzten Juli grundlos in die brutale Attacke des Slowenen auf einen 41-jährigen Portugiese am Rheinbord einmischte, muss die Strafe aber nicht im Gefängnis absitzen. Vielmehr wird der Vollzug aufgeschoben zugunsten eines in der Regel vierjährigen Aufenthalts in einer Massnahmen-Einrichtung für junge Erwachsene wie beispielsweise dem Arxhof.

Dort wird er eine Ausbildung absolvieren können. Erst im Anschluss daran erfolgt die achtjährige Landesverweisung. Entschädigungsforderungen des Bruders des Opfers wurden abgewiesen.

Tatbestände "rechtswidrig erfüllt"

Das Fünfer-Strafgericht unter Präsident Lucius Hagemann sah es heute Donnerstagmorgen als erwiesen an, dass der Täter seinem Opfer einen schweren Schlag gegen den Kopf des Portugiesen versetzt hatte, und verurteilte ihn wegen schwerer Körperverletzung. Mit seinem Schlag habe er eine "lebensgefährliche Verletzung in Kauf genommen". Zwar habe er Reue gezeigt, aber seine Prognosen seien insgesamt ungünstig. Das Strafmass habe die durch seinen Stiefvater verursachten posttraumatischen Belastungsstörungen berücksichtigt, die zu einem Kontrollverlust geführt haben.

Im Falle des hauptverantwortlichen 29-jährigen Slowenen sah sich das Gericht ausserstande, ein Urteil zu fällen. Es stellte aber fest, dass der Täter die Straftatbestände der vorsätzlichen Tötung, der Nötigung und der Verletzung des Betäubungsmittelgesetzes "rechtswidrig erfüllt" habe.

Gutachten soll Schuldfähigkeit klären

Wie der Verteidiger beantragt hatte, wird nun ein Gutachten bezüglich seiner Schuldfähigkeit eingeholt. Über Schuldfähigkeit, Strafe, Landesverweisung und weitere Fragen soll in einer zweiten Hauptverhandlung entschieden werden, die laut dem Präsidenten in rund vier Monaten stattfinden soll. Das Gericht erkannte, dass der Slowene in zwei Etappen mindestens je zweimal heftig gegen sein Opfer eingeschlagen hat.

Für das Gericht stellt sich die Frage der Schuldfähigkeit des Haupttäters, weil er zur Tatzeit unter dem Einfluss von ärztlich verschriebenem Testosteron, Schmerzmitteln sowie Drogen und Alkohol gestanden habe.

Handy kam nicht zum Vorschein

Der 29-Jährige war in der Nacht vom 27. auf den 28. Juli davon ausgegangen, dass ihm der Portugiese das Handy gestohlen hatte. Anschliessend machte er sich auf die Suche nach dem vermuteten Dieb und schlug dann sofort auf den Wehrlosen ein. Sein Handy kam dabei nicht zum Vorschein. Welcher Schlag der beiden Täter tödliche Folgen hatte, konnte das Gericht nicht feststellen.




Weiterführende Links:
- Strafprozess wegen Handy: Am Rhein zu Tode geprügelt
- 41-jähriger Mann nach Streit am Rheinufer totgeschlagen


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"Sind Täter bloss bedauernswerte Opfer?"

Es macht den Eindruck, dass man heute jemanden mitten in der Stadt zu Tode prügeln kann und das Gericht und ein ganzes behördlich bestelltes Team Gründe und Wege sucht, warum die Täter nicht zur Rechenschaft gezogen werden müssen.

Es scheint auch, dass es aus Sicht der Justiz keine böse Menschen gibt, sondern dass die Täter und Täterinnen vielmehr selber bedauernswerte Opfer ihrer unglücklichen Vergangenheit und ihrer Umstände sind. Mit diesem Blickwinkel kann für schwere Gewaltverbrechen letztlich niemand mehr zur Verantwortung gezogen werden. Ich frage mich, ob das der richtige Weg ist.


Stephan Kalt, Basel



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bz
vom 26. März 2024
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Wer bildet was oder wen?

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Im Bericht über "Unruhe am Regioport" bezieht sich Bajour auf die OnlineReports-Ursprungsrecherche aus dem Jahr 2018.

Die Basler Zeitung bezieht sich in einem Artikel über die Kantonsfinanzen im Baselbiet auf OnlineReports.

Die bz verweist in einem Bericht über die Neuausrichtung der Vorfasnachts-Veranstaltung Drummeli auf einen Artikel aus dem OnlineReports-Archiv.

Die Basler Zeitung zitiert in einem Leitartikel über die SVP aus OnlineReports.

Baseljetzt bezieht sich in einer Meldung über den Rücktritt von Ralph Lewin als SGI-Präsident auf OnlineReports.

Die Basler Zeitung nimmt die OnlineReports-Recherche über den blockierten Neubau der BVB-Tramstrecke über das Bruderholz auf.

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