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Acht Monate bedingt für Pächter der Münsterfähre

Das Basler Strafgericht verurteilte heute Freitagabend den Fährimaa der Basler Münsterfähre zu einer bedingten Freiheitsstrafe von acht Monaten auf zwei Jahre. Der Angeklagte hatte im Sommer 2008 einen Schwimmer mit einem Bierglas ernsthaft verletzt.
Basel, 28. Januar 2011

Richter Marc Oser sprach den Fährmann der einfachen Körperverletzungen mit einem gefährlichen Gegenstand und der Nötigung schuldig. Vom Vorwurf des Unterlassens der Nothilfe sprach ihn das Gericht frei. Mit dem Strafmass lag das Gericht exakt auf dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Der Angeklagte muss zudem 5'200 Franken Schadenersatz und 3'000 Franken Genugtuung sowie die Verfahrenskosten zahlen.

Der 60-jährige Fährmann hatte am 28. Juli 2008 einen Rheinschwimmer, der zusammen mit einem Kollegen in der Rheinschifffahrtsrinne an die "Leu"-Fähre (Bild) angehängt hatte, an beiden Händen verletzt. Der eine Schwimmer hatte sich an einer Metallstange der Fähre festgehalten, worauf ihm der Fährimaa mit einem Halbliter-Bierhumpen mehrmals auf die Hände schlug. Im Verlauf der Abwehr-Aktion hatte sich der Boden des Glases gelöst, wodurch beim Geschädigten mehrere Sehnen an den Händen durchtrennt wurden. Die beiden Schwimmer hatten von einer Pfeiler-Plattform der Wettsteinbrücke mit "sportlichen Motiven" versucht, die traversierende Münsterfähre zu "erwischen".

Vor Gericht betonte der Fährmann, er habe den Schwimmer nicht verletzen wollen. Schon in früheren Jahren hätten die Schwimmer versucht, auf offenem Rhein die Fähre zu erklimmen, was verboten sei. Deshalb habe er zum "den nächstbesten Gegenstand" ergriffen, um den "Piraten" abzuwehren.

"Aufsteigen ist nicht gefährlich"

In der Gerichtsverhandlung heute Freitagnachmittag wurde deutlich, dass der Münsterfähre-Fährimaa schon früher nicht zimperlich umging mit Kunden, die beispielsweise nicht zahlen wollten. Einen Kunden warf er über Bord, einen Schüler packte er an den Schultern und tunkte ihn im Wasser. Dass er nun zum Bierkrug gegriffen hatte, erklärte der Fährimaa mit der Enttäuschung, dass Abwehrversuche mit einem Besen bei früheren Aufsteigversuchen der beiden Kollegen gescheitert seien. "Jeder verantwortungsvolle Fährimaa nimmt in der Schifffahrtsrinne niemanden auf die Fähre."

Der geschädigte Schwimmer und Kläger, der teils bleibende Schäden davontrug und als Auskunftsperson befragt wurde, sah im Anhängen an der Fähre kein Problem: "Es stört ja niemanden. Das Verhalten der andern Fährmänner zeigt mir, dass das nicht gefährlich ist." Das Anhängen und Aufsteigen sei auch von andern Schwimmer praktiziert und von andern Fährmännern toleriert worden. Er habe nicht damit gerechnet, dass der Münster-Fährimaa ohne Vorwarnung derart "ausraste".

Fährimaa sei "kein Schlägertyp"

Die Anwältin des Geschädigten bezeichnete es als "reine Schutzbehauptung" des Angeklagten, er habe den Schwimmer nicht verletzen wollen. Indem er den Humpen "mit Wucht" auf die Hände des Schwimmers geschlagen habe, habe er mit Verletzungen rechnen müssen. Bei einer Mitarbeiterin des Fährmanns seien die beiden Schwimmer jedenfalls "immer willkommen" gewesen.

Der Verteidiger des Angeklagten forderten im Wesentlichen Freispruch. Der Fährimaa sei "kein Schlägertyp" und habe "schon Leben gerettet". Vielmehr sei er an jenem Juli-Tag durch den Schwimmer "provoziert" worden. Ausserdem sei es laut Polizeivorschriften verboten, sich Schiffen zu nähern. Die Abwehr des Fährmanns sei eine "Abwehr zum Schutz der Gäste" gewesen. In seinem Schlusswort sagte der Fährimaa, es tue ihm leid, den Schwimmer verletzt zu haben.

Abwehr war "krass unverhältnismässig"

In seiner kurzen Urteilsbegründung hielt der Vorsitzende fest, das Verschulden des Fährimaas sei "relativ schwer". Indem er mit einem schweren Bierhumpen zugeschlagen habe, habe er eine Verletzung des Schwimmers mit bleibenden Folgeschäden in Kauf genommen. Dieses Mittel sei zur Abwehr eines lästigen Störers "krass unverhältnismässig" gewesen. Unterlassene Hilfeleistung dagegen könne den Angeklagten nicht nachgewiesen werden.

Ob der Fährimaa das Urteil akzeptiert oder dagegen appellieren wird, will er in den nächsten Tagen entscheiden.




Weiterführende Links:
- Eine blutig-wahre Fährimaa-Geschichte vor Gericht


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"Urteil kam gerade noch rechtzeitig"

Gerade noch rechtzeitig kam das Urteil heraus, denn die Fasnächtler wird's freuen. Wenn's auch nur zu einem Laternenvers reicht, immerhin.


Walter Schumacher, Zunzgen



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