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Acht Monate bedingt für Pächter der MünsterfähreDas Basler Strafgericht verurteilte heute Freitagabend den Fährimaa der Basler Münsterfähre zu einer bedingten Freiheitsstrafe von acht Monaten auf zwei Jahre. Der Angeklagte hatte im Sommer 2008 einen Schwimmer mit einem Bierglas ernsthaft verletzt.Basel, 28. Januar 2011Richter Marc Oser sprach den Fährmann der einfachen Körperverletzungen mit einem gefährlichen Gegenstand und der Nötigung schuldig. Vom Vorwurf des Unterlassens der Nothilfe sprach ihn das Gericht frei. Mit dem Strafmass lag das Gericht exakt auf dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Der Angeklagte muss zudem 5'200 Franken Schadenersatz und 3'000 Franken Genugtuung sowie die Verfahrenskosten zahlen. Weiterführende Links: "Urteil kam gerade noch rechtzeitig" Gerade noch rechtzeitig kam das Urteil heraus, denn die Fasnächtler wird's freuen. Wenn's auch nur zu einem Laternenvers reicht, immerhin. Walter Schumacher, Zunzgen |
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