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"Zollfreie": Bundesgericht ordnet aufschiebende Wirkung anBasel/Lausanne, 17. September 2004Grosser Zwischenerfolg für die Gegner der Zollfreistrasse und ihren Anwalt René Brigger: Das Bundesgericht hat heute einer von Brigger verfassten Beschwerde von Grundeigentümern gegen die Verlängerung der Rodungsbewilligung durch die Basler Regierung aufschiebende Wirkung erteilt und damit einen ablehnenden Entscheid des Basler Verwaltungsgerichts unter Marie-Louise Stamm vom 3. September aufgehoben. Die Richterin, so das Bundesgericht, habe "widersprüchlich argumentiert". Damit gewinnen die Gegner der Zollfreistrasse mehrere Monate Zeit, weil die aufschiebene Wirkung nun von höchster Instanz angeordnet wurde. "Es lief so vieles schief in den letzten Wochen. Jetzt glaube ich wieder an den Rechtsstaat", reagierte Martin Vosseler, Initiator des Widerstands in einer Stellungnahme. Durch den Zeitgewinn könnten jetzt alle andern Verfahren ohne Hektik durchgezogen und die rechtliche Situation rund um die Bedeutung des Berner Abkommens sauber geklärt werden. Schon bald dürfte deshalb auf dem Projektgelände wieder Ruhe einkehren. "Wir bleiben keine Minute länger", sagte Vosseler. Die Ketten, mit denen sich die Okkupanten an die von der Fällung bedrohten Bäume fesseln wollten, waren schon vorbereitet. Doch statt wüste Szene gibt's morgen Samstagnachmittag um 17 Uhr nun ein Fest auf dem Gelände an und auf der Wiese. |
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