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Ciba-Explosion in Schweizerhalle: Staatsanwaltschaft stellt Verfahren einBasel, 29. Januar 2003Die Baselbieter Staatsanwaltschaft hat das Strafverfahren über das Explosionsunglück im Werk Schweizerhalle der Ciba-Spezialitätenchemie vom 26. Juli 2001 eingestellt. Dies mangels hinreichenden Nachweisen für ein strafbares Verhalten. Wie ein von den Untersuchungsbehörden angefordertes Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes der Stadtpolizei Zürich aufzeigt, führte austretendes Tetrahydrofuran (THF) zur Explosion. An allen Stockwerken des betroffenen Gebäudes entstand erheblicher Sachschaden. 21 Feuerwehrleute zogen sich bei den Löscharbeiten Verletzungen zu. Weil der Lagerungszustand von Lithium in THF gemäss Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes als risikoarm bewertet werden durfte, könne "den Verantwortlichen nicht vorgeworfen werden, keine zusätzlichen Abklärungen oder weitere Sicherheitsmassnahmen getroffen zu haben". Im konkreten Fall hat sich somit ein ursprünglich als gering bewertetes Restrisiko verwirklicht. Eine Fremdeinwirkung von aussen, eine mangelhafte Wartung oder Manipulationsfehler von Betriebsmitarbeitenden konnten durch die Untersuchung ausgeschlossen werden. Keinem Beteiligten könne deshalb ein Verstoss gegen strafrechtliche Normen nachgewiesen werden kann. |
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