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Strafbefehl: JSD-Mitarbeiter missbrauchte Polizei-Computer

Basel, 18. Juli 2017

Der türkische Sicherheitsassistent Y. L. aus dem Basler Justiz- und Sicherheitsdepartement (JSD) hat nach Meinung der Staatsanwaltschaft mehrfachen Amtsmissbrauch begangen: Sie erliess gegen ihn einen Strafbefehl, wie sie heute Dienstagmorgen mitteilte. Die Strafuntersuchung ergab aber "keine Hinweise" darauf, dass der Beschuldigte dem Amtsgeheimnis unterliegende Daten an Dritte weitergegeben oder nachrichtendienstliche Tätigkeit begangen hat.

Aufgrund von Medienberichten hatte die Kantonspolizei nach verschiedenen Abklärungen am 26. April mit einer Strafanzeige gegen den Sicherheitsassistenten die Staatsanwaltschaft eingeschaltet. Die Polizei hatte Hinweise darauf, dass der Mitarbeiter in unbefugter Weise Informationen aus polizeilichen Datenbanken bezogen haben soll. Die konkrete Vermutung war, dass er im Vorfeld der Abstimmung über die Verfassungsänderung in der Türkei Daten Erdogan-kritischer Landsleute an Erdogan-freundliche Organisationen weitergeleitet haben könnte.

Daraufhin leitete die Staatsanwaltschaft ein Verfahren wegen Verdachts des Amtsmissbrauchs und der Amtsgeheimnisverletzung ein und nahm den Kantonspolizei-Mitarbeiter vorübergehend fest. Die Untersuchung der Strafverfolger ergab nun, dass der Beamte tatsächlich "ohne dienstliche Veranlassung" Daten von 160 Personen aus polizeilichen Datenbanken abgefragt hat. Es dürften sich vermutlich um Personen mit türkischer Staatsangehörigkeit oder türkischer Herkunft handeln.

Interessant und derzeit noch nicht erklärbar ist ein besonderer Aspekt. Nach Bekanntwerden der Vorwürfe gegen den Staatsangestellten richtete die Staatsanwaltschaft eine spezielle E-Mail-Adresse für Anfragen von Personen ein, die befürchteten, durch den Sicherheitsassistenten abgefragt worden zu sein. Bis Mitte Juli gingen rund 190 Anfragen ein. Aber nur in einem Fall konnte eine Abfrage durch den Sicherheitsassistenten festgestellt werden. Somit hatte der Polizeimitarbeiter Daten von 159 Personen erhoben, die sich bei der Staatsanwaltschaft nicht als potenzielle Abfrage-Opfer zu erkennen gegeben hatten.

Aus der offiziellen Formulierung – keine Hinweise auf Weitergabe der Daten oder nachrichtendienstliche Tätigkeit – kann allerdings nicht zwingend geschlossen werden, dass Spitzel- und Spionagetätigkeiten nicht dennoch stattgefunden haben. Sie liessen sich wohl einfach nicht beweisen.

Der Strafbefehl wird innerhalb von zehn Tagen ab Erlass rechtskräftig, sofern der Beschuldigte ihn nicht am Strafgericht anficht. Die Spezial-Mailadresse meldung.2269stawa.bs.ch bei der Staatsanwaltschaft wird noch bis am 21. Juli betrieben. Der JSD-Mitarbeiter war fristlos freigestellt worden.




Weiterführende Links:
- Türkischer Polizist unter Spitzel- und Spionage-Verdacht
- Spionage-Verdacht: Türkischer Basler Polizist verhaftet
- Spitzel-Vorwürfe: Polizist Y. S. per sofort freigestellt
- Neue unbestätigte Vorwürfe an türkischen Polizisten Y. S.
- Verschwundene Velos: Kein Zusammenhang mit Y. S.


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