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Brutalität gegen Alte: Gericht bestätigt harte Strafen

Aus Habgier ging ein rumänisches Paar in der Region Basel mit äusserster Brutalität gegen betagte Menschen vor. Heute bestätigte das Basler Appellationsgericht die harten Strafen der Vorinstanz.
Basel, 19. Mai 2015

Versuchten Mord, qualifizierten Raub, bandenmässigen Diebstahl, mehrfache Sachbeschädigung und mehrfachen Hausfriedensbruch hatte ein Paar aus Rumänien in der Region Basel im Frühling 2013 begangen. Das Strafgericht hatte den Mann zu 16 Jahren und die Frau zu 11 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Das Appellationsgericht bestätigte dieses Urteil vollumfänglich.

Der heute 47-Jährige und die heute 36-Jährige – damals ein privates Paar – hatten zusammen meist älteren und wehrlosen Personen aufgelauert und sich unter einem Vorwand Zutritt in ihre Wohnungen verschafft. Dabei wandte das brutale Pärchen viel rohe Gewalt an, um an die Goldketten der Opfer oder andere Wertgegenstände zu gelangen.

83-jährige Frau niedergestreckt

In einem gravierenden Fall folgten die Beiden dem Opfer, wobei der Mann die wehrlose 83-jährige Dame in deren Wohnung "mit einem Ellbogenschlag" (so der Täter) oder "mit mehreren Schlägen" (so die Anklage) niederstreckte, so dass sie bewusstlos am Boden liegen blieb. Danach wurde die Betagte gefesselt, geknebelt und in ihrem Blut liegen gelassen.

Vor den Schranken des Gerichtes gingen die Meinungen zum Tathergang auseinander. Die Frau sagte aus, dass sie nicht gesehen habe, was der Mann gemacht habe. Zudem habe es sich nur um einen Blutflecken, nicht um eine Lache gehandelt hatte. Das Opfer habe schlafend gewirkt. "Warum muss man eine schlafende Person fesseln?", fragte Gerichtspräsident Christian Hoenen (SP), worauf er keine klare Antwort erhielt.

"Der andere hat mehr Schuld"

Die beiden sassen während des gesamten Prozesses ruhig auf ihrer Bank. Sie hob anfangs ihren Füsse auf und ab, später drehte sie einen Fuss, soweit es die Fesseln zuliessen, im Kreis, als ob sie ein Loch in den Teppich bohren wollte. Er schaute immer mit einem leeren Blick auf den Boden oder zum Gerichtspräsidenten. Gegenseitig blickten sie sich aber nie an.

Auch die Verteidiger versuchten in ihren Plädoyers den jeweils anderen etwas stärker für die Taten verantwortlich zu machen. So erklärte Alain Joset, der Anwalt des Mannes, dass die Frau eine "fragwürdige Verteidigungsstrategie" aufgebaut habe. Zudem sei sie nicht das "willenlose Werkzeug" gewesen als das sie erscheine. Ihr Advokat, Philippe Häner, widersprach: "Sie ist nicht für die lebensgefährlichen Verletzungen verantwortlich."

Nutzloses Entschuldigungsschreiben

Der Angeschuldigte verfasste zum Beweis für seine Reue ein Entschuldigungsschreiben an das Opfer. "Aber Frau A. kann es nicht lesen, nicht mehr", warf Hoenen ein. Denn die betagte Frau kann aufgrund des Überfalls auch nicht mehr alleine essen – sie sei ein absoluter Pflegefall geworden, berichtete Hoenen und fügte an: "So wollen Sie nicht leben." Die Frau vergrub bei diesen Worten den Kopf in ihren Händen, der Mann blickte weiter ins Leere.

Kurz zuvor hat Hoenen der Täterin ein Foto hingehalten, das die Überfallene kurz nach der ersten Not-Operation zeigte. Die Frau wandte sich sofort ab und erklärte, dass sie das nicht sehen könne. "Es tut mir weh."

Hier hakte Staatsanwalt Stephan Kindler nach und fragte, was für Schuldgefühle sie gegenüber den Opfern habe. Nach einer kurzen Pause meinte die Angeschuldigte, dass sie das Klebeband dem Opfer A. nicht voll auf den Mund geklebt habe, so dass sie noch atmen könne und auch Erbrochenes den Weg nach draussen finden würde. Hoenen reagierte trocken auf diese Antwort: "Haben Sie ernsthaft geglaubt, Frau A. sei nicht schwer verletzt?" – "Wir haben sie nicht so hinterlassen." – "Woher kommen dann die Verletzungen?" Schweigen.
 
Skrupellos, gefühlslos, empathielos
 
"Das Leben von Frau A. ist zerstört. Ihr ist alles genommen worden, was das Leben ausmacht“, begründete Hoenen, weshalb das höchste kantonale Gericht keinen Schritt zurück machte. Das Urteil des Strafgerichts bleibt bestehen. In seiner Urteilsbegründung sprach der Gerichtspräsident Klartext. Er warf dem Mann vor, ein "Berufsverbrecher" und ein "völlig skrupelloser, gefühlsloser und empathieloser Mensch" zu sein. Das Gericht nahm auch seinen Entschuldigungsbrief nicht ernst, da er nur "taktisch" geschrieben und vom Anwalt dem Gericht eingereicht worden sei.
 
Die Frau habe alle Taten mitbegangen, sagte der Gerichtspräsident. Sie habe um die Gewalttätigkeiten des Mannes gewusst, da sie auch schon sein Opfer war und Schläge einstecken musste. Die Beiden sind heute kein Paar mehr. Das Urteil nahmen sie ohne grosse Gefühlsregung entgegen. Ob sie nochmals in Berufung gehen und das Bundesgericht anrufen, konnte Verteidiger Joset kurz nach Prozess-Ende gegenüber OnlineReports noch nicht sagen.



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