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© Foto by Fabian Schwarzenbach, OnlineReports.ch


Eric Weber vom Strafgericht schuldig gesprochen

Schuldspruch für den Basler Grossrat Eric Weber: Er muss wochenlang gemeinnützige Arbeit verrichten – falls seine Appellation erfolglos bleibt.
Basel, 1. Dezember 2014

Das Strafgericht verurteilte heute Montagnachmittag den Basler Grossrat Eric Weber von der "Volks­aktion gegen zu viele Ausländer und Asylanten" (VA) wegen Wahlfälschung zu 340 Stunden gemeinnütziger Arbeit ohne Bewährung. Vom Vorwurf des Eingriffs in das Stimm- und Wahlrecht wurde er freigesprochen. Webers Genugtuungsforderung wies der Richter ab.

Dem äusserst exzentrischen Politiker warf der Staatsanwalt Eingriffe in das Stimm- und Wahlrecht und Wahlfälschung vor: Der 51-Jährige soll bei den Wahlen 2012 zwei Frauen dazu gebracht haben, ein Couvert mit seinem Wahlzettel drin einzusenden. Beide soll er zudem angestiftet haben, beim Büro für Wahlen und Abstimmungen neues Wahlmaterial zu beziehen. Anschliessend seien die Couverts mit seiner Liste 14 gefüllt und abgeschickt worden. Die Anklage wegen übler Nachrede war von der Privatklägerin zurückgezogen worden.
 
"Jeder Politiker sagt: Wählt mich!", verteidigte sich Weber vor den Schranken des Gerichts und plauderte aus seinem Nähkästchen: "Ein Politiker muss Klinken putzen." Einzelrichter Dominik Kiener (EVP) sprach von einer "Grauzone, wenn man selber Kandidat ist". Mit stoischer Ruhe führte er durch die zwischendurch hektische Verhandlung. Weber versuchte mit wirren Fragen die beiden Zeuginnen unter Druck zu setzen. Kiener liess persönliche Fragen oder politische Erklärungen gar nicht erst zu.
 
Staatsanwalt forderte drei Monate Gefängnis
 
Der Erste Staatsanwalt Alberto Fabbri, der die Anklage persönlich vertrat, verlangte in seinem Plädoyer eine dreimonatige unbedingte Freiheitsstrafe. Er bescheinigte Weber eine "ungünstige Prognose". Der Angeklagte habe bereits im Vorfeld versucht, "beide Zeuginnen zu desavouieren", meinte Fabbri. In einem Flyer hatte Weber behauptet, dass die Staatsanwaltschaft die beiden Frauen "aus der Irrenanstalt" geholt habe.
 
Verteidiger Yves Waldmann zerpflückte die Anklage der Staatsanwaltschaft sachlicher. Er versuchte Fabbri und der Kriminalpolizei Verfahrensfehler zu unterstellen und rüttelte an der Glaubwürdigkeit der beiden Zeuginnen. Schliesslich forderte er einen Freispruch "im Zweifel für den Angeklagten". Zudem solle der Staat Weber mit 10'000 Franken entschädigen.
 
Weber versuchte in seinem Schlusswort zu erklären, dass diese juristische "Show" ein Verstoss gegen das Völkerrecht sei und die Staatsanwaltschaft "Amok läuft". Konkrete Aussagen oder Indizien, die ihn entlastet hätten, brachte er keine hervor. Zuvor hatte Weber, der sich gern als Journalist ausgibt, fabuliert, er habe ein Jahr lang für OnlineReports gearbeitet (was uns bisher nicht im entferntesten bekannt war). Weber war in früheren Jahren schon zweimal verurteilt worden, einmal wegen Urkundenfälschung und einmal wegen Wahlfälschung.

Dieses Vorgehen "ist nicht tolerierbar"

Gerichtspräsident Kiener sprach Weber während der Urteilsverkündung ins Gewissen: "Das, was sie getan haben ist nicht tolerierbar, als Grossratskandidat erst recht nicht!" Den Flyer, mit dem Weber auf den angeblichen "Schauprozess" hinwies, bezeichnete Kiener als "unverschämt". Grundsätzlich erkannte das Gericht ein "System Weber". Der Grossrat habe vor den Wahlen 2012 eine Liste geführt, die er gezielt abgearbeitet habe. Allen sich darauf befindlichen Personen stattete Weber einen Besuch ab. Diese seien dann "bearbeitet" worden. Sagte eine Person, sie habe nicht an den Wahlen teilgenommen oder das Wahlcouvert vernichtet, sei Weber aggressiv geworden.
 
"Bei gewissen Personen funktionierte es, bei gewissen nicht", resümierte Kiener. "Sie reden viel und wenn sie mit etwas nicht einverstanden sind, dann kippt der Schalter", sagte der Gerichtpräsident dem Grossrat die unbequeme Wahrheit ins Gesicht. Zudem sah es das Gericht als erwiesen an, dass Weber für drei Personen Duplikate von Wahlzetteln nachbestellt habe. "Sie haben Stimmrechtsausweise benutzt, um sich selber zu wählen."

Immerhin etwas Positives wollte Kiener Weber attestieren: "Ihre kriminelle Energie geht zurück", sagte er in Anspielung auf seine Vorstrafen.

Wieder einmal ein Rücktrittsschreiben
 
360 Stunden muss Weber gemeinnützige Arbeit leisten. 20 Stunden davon hat er mit der vorübergehenden Verhaftung bereits abgesessen. Die Liste mit den Stimmberechtigten wird eingezogen und vernichtet. "Für die Wahlen 2016 habe ich Bedenken", beendete Kiener die Urteilsbegründung. Weber reichte daraufhin bei Kiener ein Schreiben ein, dass seinen Rücktritt aus dem Grossen Rat proklamiert. Kiener gab ihm den Zettel zurück, da er keine Befugnis hat, dieses zu akzeptieren.

Verteidiger Waldmann reichte noch im Saal Berufung gegen das Urteil ein. Staatsanwalt Fabbri behält sich eine Anschlussberufung vor. Fabbri hätte das Urteil sonst angenommen.



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Die bz verweist in einem Bericht über die Neuausrichtung der Vorfasnachts-Veranstaltung Drummeli auf einen Artikel aus dem OnlineReports-Archiv.

Die Basler Zeitung zitiert in einem Leitartikel über die SVP aus OnlineReports.

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Die Basler Zeitung nimmt die OnlineReports-Recherche über den blockierten Neubau der BVB-Tramstrecke über das Bruderholz auf.

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