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Life sciences-Neubau: Gysin droht mit ReferendumIn der Auseinandersetzung um den Life sciences-Neubau der Universität Basel setzt die Wirtschaftskammer Baselland nun mächtig Druck auf: Sie ergreift das Referendum gegen die Baselbieter Beteiligung von 11 Millionen Franken am Projektierungskredit, wenn die Baselstädter bei der Auftragsvergabe nicht einlenken.Liestal/Basel, 22. Mai 2009Der Landrat hatte der paritätischen Beteiligung an den Projektierungskosten vom 11 Millionen Franken am 19. Februar unter der klaren Auflage einer "gleichwertigen Berücksichtigung" des Baselbieter Gewerbes bei der Auftragsvergabe zugestimmt. Weiterführende Links: "Gleiche Spielregeln für die KMU beider Basel" Zu Herrn Brassel: Niemand im Baselbiet scheut den Wettbewerb, weder die Wirtschaftskammer und schon gar nicht die Baselbieter KMU. Denn sie bewähren sich darin täglich und das erfolgreich – sonst würde es sie nämlich gar nicht geben. Und niemand widerspricht dem Submissionsgesetz (Beschaffungsgesetz), denn gerade dieses wird ja im kritisierten Beschluss des Baselbieter Landrates vom 19. Februar 2009 zum 11 Millionen-Projektierungskredit für den Uni-Neubau Life-Sciences auch explizit erwähnt ("Den gesetzlichen Rahmen für die Auftragsvergabe im Rahmen der Projektierung wie auch der Realisierung des Neubaus bilden das Submissionsgesetz Basel-Stadt sowie die übergeordneten Rechtserlasse und Abkommen").
Wettbewerb und Gleichbehandlung aller sind Grundelemente des Beschaffungsgesetzes. Für die praktische Umsetzung der Beschaffungen innerhalb der in diesem Gesetz geregelten, so genannten Verfahrensarten, liegt die Verantwortung bei den beauftragten Beschaffungsstellen. Diese verfügen dabei über einen massgeblichen Handlungs- und Ermessensspielraum. Die vom Landrat beschlossene Regelung, dass die Anbieter in den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt "gleichwertig" zu "behandeln" und zu "berücksichtigen" sind, setzt die erforderlichen und klaren Leitplanken für die zuständige Beschaffungsstelle.
Vor dem Hintergrund, dass beim jetzigen Projektierungskredit von 22 Millionen Franken und auch beim späteren Bau-Investitionsvolumen von voraussichtlich rund 250 Millionen Franken bei der Finanzierung die beiden Kantone "gleich behandelt und gleich berücksichtigt" werden, ist es nicht mehr als folgerichtig, die Auftragsvergaben an die KMU-Wirtschaft in den beiden Kantonen den gleichen Spielregeln zu unterstellen. Damit wird der Life science-Neubau der Uni Basel als gleichwertige Investitionen der Region auch zur gleichwertigen Investition in die Region – zu gleichwertigen Gunsten von KMU, Arbeitsplätzen und Wertschöpfung im Baselbiet und in Basel-Stadt.
Was ist an dieser Zielsetzung falsch? Und was ist daran falsch, wenn die Wirtschaftskammer eben ihre Hausaufgaben macht und aufgrund drohender anderslautender Beschlüsse im Nachbarkanton mit Nachdruck die dringend notwendigen Korrekturen fordert? Markus Meier, stv. Direktor Wirtschaftskammer Baselland, Ormalingen "Herr Gysin hat die Hausaufgaben nicht gemacht" Herr Gysin droht mit dem Referendum, aber er hat die Hausaufgaben nicht gemacht: Die Vereinbarung über das Immobilienwesen der Universität vom 27. Juni 2006 war längst bekannt und ist mit dem Staatsvertrag über die gemeinsame Trägerschaft der Universität vom selbigen Datum publiziert worden. An der Landratssitzung vom 19. Februar 2009 ist daraus zitiert worden, notabene auch von einer Unterstützerin des Antrags der SVP!
Dieser von einer Landratsmehrheit leider angenommene Antrag ist aber in sich selber widersprüchlich: Er lautete, dass beim Einladungsverfahren wie bei freihändigen Vergaben die Anbieter aus den beiden Basel "gleichwertig zu behandeln und zu berücksichtigen" sind. Logisch – und mit dem in beiden Kantonen gleichlautenden Submissionsgesetz im Einklang – ist die Forderung, dass die Anbieter in beiden Basel gleichwertig zu behandeln sind. Dieser Wortlaut ist im Übrigen auch in der besagten Vereinbarung enthalten. Gefragt ist der Wettbewerb unter der klaren Auflage der Gleichbehandlung aller. Die Forderung nach einer gleichen Berücksichtigung beider Kantone widerspricht aber dem Grundsatz des Wettbewerbs und damit auch dem Submissionsgesetz.
Wenn die Wirtschaftskammer derart stur darauf beharrt, stellt sie nicht nur sich selber ein schlechtes Zeugnis aus, sondern auch den Baselbieter Unternehmen. Sie tut, als würden diese im Wettbewerb nicht bestehen können. Doch die Baselbieter KMU haben sich längst von der wettbewerbsfeindlichen Kuratel der Wirtschaftskammer emanzipiert. Sie sind nicht auf einen Protektionismus von Gysins Gnaden angewiesen. Die Tatsache, dass 2008 65 Prozent der freihändigen Vergaben ins Baselbiet gegangen sind, ist Beweis genug. Es wird nun Zeit, dass sich auch die angeblichen politischen Vertreter der KMU im Landrat von der Wirtschaftskammer emanzipieren und einen Kurs der Weitsicht und konstruktiven Kooperation einschlagen. Geschirr ist schon genug zerschlagen worden. Ruedi Brassel, Landrat SP, Pratteln |
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