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Brutale Oberbaselbieter Jagdpanne soll ohne Folgen bleibenSissach/Anwil, 9. Oktober 2002Die brutale Erschiessung und Ertränkung eines Rehs beim Anwiler Weiher letzten Herbst soll keine strafrechtlichen Folgen haben: Das Statthalteramt Sissach hat - wie OnlineReports erfuhr - im August die Untersuchungsakten mit dem Antrag auf Einstellung des Verfahrens an die Baselbieter Staatsanwaltschaft überwiesen. Dies bestätigte der zuständige Untersuchungsbeamte Hans Spinnler gegenüber OnlineReports. Bei einer Treibjagd der Jagdgesellschaft Anwil war ein Reh mit einer Schrotladung angeschossen worden und bei der anschliessenden Flucht in die Ergolz im Bereich des Anwiler Weihers gestürzt. Dem noch lebenden Tier wurden anschliessend durch die Jäger zwei Fangschüsse gegeben, worauf das Tier immer noch lebend - wie die "Volksstimme", die den Fall publik machte, berichtete - flussabwärts trieb. Nach einer kurzen Strecke wurde das Reh von einem Bauarbeiter entdeckt, der es durch Ertränken von seinen Leiden erlöste. Der Antrag auf Verfahrenseinstellung, so Spinnler, sei "mangels strafbarer Handlungen" gestellt worden. "Aufgrund verschiedener Abklärungen waren die Voraussetzungen für eine Schussabgabe gegeben." So sei der Schrotschuss innerhalb der vorgeschriebenen Maximaldistanz von 30 Metern abgegeben worden, auch sei die Munition korrekt gewesen. Der Fall habe "keine Folgen für niemanden". Nach Meinung des Untersuchungsbeamten war das Reh bereits tot, als es flussabwärts trieb. Spinnler: "Es war ein Unfall, es lief unglücklich, aber nicht in strafrechtlich relevanter Art." Ob die Jagdpanne dem kantonalen Jagdverwalter August Lander vorschrifts- und pflichtgemäss gemeldet wurde, vermochte Spinnler indes nicht zu sagen. Auf Anfrage von OnlineReports erklärte Lander, er sei von der Jagdgesellschaft informiert worden - allerdings erst, nachdem der Fall publik gemacht worden war. Laut einer Sprecherin der Staatsanwaltschaft soll über den Antrag auf Verfahrenseinstellung in einigen Monaten entschieden werden. |
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