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Beiss-Hunde: Basler Regierung will Bewilligungspflicht

Basel, 29. September 2000

Potenziell gefährlich Hunde dürfen im Kanton Basel-Stadt künftig nur noch mit einer speziellen Bewilligung des Veterinäramtes gehalten und angeschafft werden. Dies will die Basler Regierung auf Antrag von Sanitätsdirektor Carlo Conti in einer Änderung des Hundegesetzes bewirken.

Die neue Bewilligungspflicht soll für alle Hundehalterinnen und Hundehalter gelten, die bereits einen potenziell gefährlichen Hund besitzen, sowie für jene, die sich einen solchen Hund anschaffen wollen. Für die Bewilligung ist der Nachweis genügender Kenntnisse in der Hundehaltung zu erbringen. Zudem darf die Hundehalterin oder der Hundehalter nicht wegen Gewaltdelikten vorbestraft sein. Weiter ist ein Herkunftsnachweis des Hundes zu erbringen, "um sicherzustellen, dass das Tier aus einer Zucht stammt, die den kynologischen und im Tierschutzgesetz festgelegten Anforderungen genügt". Der Hund wird mit einem Mikrochip gekennzeichnet, dank dem Halter- oder Standortwechsel jederzeit feststellbar sind. Werden bei einem Hund Verhaltensauffälligkeiten festgestellt, kann ihn das Veterinäramt auf Kosten des Hundehalters oder der Hundehalterin unter Beobachtung stellen und allenfalls notwendige Massnahmen anordnen. Unter anderem ist vorgesehen, eine Liste der potenziell als gefährlich geltenden Hunderassen und Hundetypen herauszugeben. Im Kanton Basel-Stadt sind rund 100 eigentliche Kampfhunde und rund 200 Hunde gemeldet, die einer aggressiven Rasse zugerechnet werden.

Die Anzahl der potenziell gefährlichen Hunde in Basel entspricht derzeit 3,9 Prozent der gesamten Hundepopulation. Basel-Stadt ist bekannt dafür, von Hunden ausgehende Belästigungen reglementarisch zu bekämpfen. Das Hundegesetz verlangt von den Haltern beisielsweise, Hundedreck eigenhändig von den Gehsteigen zu entfernen. Das Gesetz greift: Die Strassen wurden seither merklich sauberer.



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