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Therwil: Händedruck-Verweigerung darf bestraft werdenJetzt steht es fest: Das Baselbieter Lehrpersonal darf auch von muslimischen Schülern den Händedruck zur Begrüssung einfordern und den Schüler im Verweigerungsfall bestrafen.Liestal/Therwil, 25. Mai 2016"Trotz Religionsfreiheit können die Baselbieter Schulen einen Händedruck einfordern und die Sanktionsmöglichkeiten des Bildungsgesetzes anwenden." Zu diesem Schluss kommt die Baselbieter Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion (BKSD), wie sie heute Mittwochmorgen das Fazit einer rechtlichen Prüfung eines Falles an der Sekundarschule Therwil bekanntgab. Dort hatten zwei streng muslimischgläubige Sekundarschüler dem weiblichen Lehrpersonal den Händedruck verweigert. Weiterführende Links: "Erinnert an einen Kindergarten" Für mich ist das ganze Drumherum um die Händedruck-Verweigerung langsam zuviel, es erinnert stark an einen Kindergarten. Warum weist man die Knaben nicht einfach von der Schule und gibt ihnen die Möglichkeit, in eine Schule einzutreten , wo der Händedruck nicht obligatorisch ist. Dadurch würden viele Kosten gespart, (Gerichte, Gutachten usw). Hanspeter Berger, Basel "Religion spielt haarsträubende Rolle" Gut so ! Allerdings hätte ich mir von einer Regierungsrätin gewünscht, dass sie eine derartige (selbstverständliche) Anordnung sofort nach Bekanntwerden dieser aufreizenden Respektlosigkeit seitens der "streng muslimischgläubigen" Schülern erlassen hätte. Die "Gutachteritis" zeugt nicht gerade von Kompetenz, eher vom Gegenteil! Und, sorry als Agnostiker kann ich nicht anders, es zeigt wieder einmal, welch unglaublich haarsträubende Rolle die Religion heute immer noch spielt. Albert Augustin, Gelterkinden "Sehr gut" Sehr gut, unsere Frauen und unsere Kultur werden dankbar sein. Und die Gleichberechtigung ebenfalls. Schliesslich kann es doch nicht sein, dass wir uns anpassen müssen. Arnold Flückiger, Pratteln |
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