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Schweizer Kampfhunde müssen an die gesetzliche LeineBasel/Bern, 10. November 2000Die Kantone sollen gesetzliche Grundlagen über die Haltung von Kampfhunden erlassen. Dies hat die Konferenz der Kantonalen Justiz- und PolizeidirektorInnen am Freitag unter dem Präsidium des Basler Polizeidirektors Jürg Schild in Basel beschlossen. Die Gesetzgebungsarbeiten sollen unter den Kantonen durch den Bund koordiniert werden. Allerderdings müssen dazu auch gesetzliche Voraussetzungen auf Bundesebene geschaffen werden. Wie Schild am Rande der Pressekonferenz gegenüber OnlineReports erklärte, könne in Basel das bereits bestehende Hundegesetz mit seinem Leinenzwang schnell und restriktiver angewendet werden. Überdies könne sogar eine Hundehalter-Prüfung in Erwägung gezogen werden. In Basel ist, wie OnlineReports schon früher berichtete, bereits eine Revision des Hundegesetzes in Vorbereitung. Gut so: Die Aggression der fletschenden Tiere muss ein Ende haben. |
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