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"Monsieur le Bureau" kommt KMU-Wirtschaft entgegen

Basel, 10. Juli 2015

Das lokale Gewerbe in seiner "schwierigen Situation aufgrund der Frankenstärke zu unterstützen" – das versucht die Basler Regierung. Sie berücksichtige dabei auch die Vorschläge, die der Arbeitgeberverband Basel und der Gewerbeverband Basel-Stadt formuliert haben. So seien mit den beiden Wirtschaftsverbänden längere Öffnungszeiten für gewisse Ämter – von Gewerbeverbandsdirektor Gabriel Barell gern als "Monsieur le Bureau" auf die Schippe genommen – abgestimmt worden. Andere Massnahmen befinden sich noch "im konstruktiven Dialog", wie die Regierung heute in einer Medienmitteilung schreibt. Das Ziel sei es, "dass ein jeder mit seinen Kräften mithilft, die Folgen der Frankenstärke abzufedern.

Die Öffnungszeiten des Einwohneramts und des Bau- und Gastgewerbeinspektorats werden verlängert, damit werden die Behördengänge der KMU-Betriebe insbesondere zu Randstunden zusätzlich flexibilisiert. Das Bau- und Gastgewerbeinspektorat ist bereits heute von 10 bis 12 Uhr für unangemeldete Besucher und auf Voranmeldung frühmorgens, am Mittag und auch nachmittags geöffnet. Neu wird es versuchsweise zusätzlich an einem Wochentag von 14 bis 16 Uhr geöffnet sein.

Inskünftig soll auch der Schalter der Einwohnerkontrolle versuchsweise am Mittwochabend um eine Stunde länger – bis um 19.30 Uhr – geöffnet sein. Aus Gründen der Kostenneutralität wird der Schalter dafür am Mittwochmorgen um eine Stunde später geöffnet werden. Die neuen Öffnungszeiten wurden gemeinsam zwischen dem Regierungsrat, dem Arbeitgeberverband Basel und dem Gewerbeverband Basel-Stadt abgestimmt.

Die Drogistinnen und Drogisten sollen davon profitieren, dass die Übergangsfrist für die Stellvertretungs-Tätigkeit von Drogistinnen und Drogisten mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis um ein Jahr verlängert wird, bis eine Lösung auf Bundesebene zu erwarten ist. Auch bei den Apotheken ist im Rahmen der Stellvertretung eine Erleichterung vorgesehen. Heute gilt, dass sich Apothekerinnen und Apotheker für die Erteilung einer Bewilligung zur Stellvertreterin oder zum Stellvertreter über eine zweijährige praktische Weiterbildung in einer Apotheke auszuweisen haben. Neu wird vorgeschlagen, dass auf die Erfahrung der praktischen Weiterbildung verzichtet wird. Für die Stellvertreterregelung ist lediglich ein eidgenössisch anerkanntes Apothekerdiplom erforderlich.




Weiterführende Links:
- "Monsieur le Bureau wird frech und frecher"


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