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Wegen Gerichtsfehler: Todes-Täter erhält 8'000 Franken

Ein Basler Todesschütze war während elf Monaten ohne Gerichtsentscheid in Haft. Jetzt erhält er vom Staat eine Genugtuungssumme.
Basel, 24. April 2012

Der Mann, der an Heiligabend 1996 in die Basler Staatsanwaltschaft "Waaghof" einbrach, sich dort sechs Dienstwaffen erbeutete und bei seiner Flucht am selben Abend auf dem Gelände des Elsässerbahnhofs einen 49-jährigen türkischen Rangierarbeiter durch einen Schuss in die Hauptschlagader am Oberschenkel erschoss, erhält vom Staat eine Genugtuungssumme von 8'000 Franken.

Täter ohne Rechtstitel in Haft

Diesen Beschluss fasste heute Dienstagmorgen das Basler Strafgericht unter dem Vorsitz von Kathrin Giovannone. Grund: Der damals 35-jährige arbeitslose brasilianisch-französische Doppelbürger war während elf Monaten ohne Rechtstitel in einer stationären Massnahme im Kanton Waadt in Haft. Das Bundesgericht hiess eine Beschwerde des Verteidigers teilweise gut. Bis zum Entscheid über die Verwahrung hätte das Strafgericht Sicherheitshaft anordnen müssen, was in diesem Fall nicht geschah. "Dieses Behördenverhalten" – gemeint ist jenes des Basler Strafgerichts – sei nach Meinung der Richterin in der Tat "geeignet, das Vertrauen in den Rechtsstaat zu erschüttern", sagte die Gerichtspräsidentin.

Dieser wohl äusserst seltene Fall, dass einem Todesschützen auf der Anklagebank 16 Jahre nach der Tat wegen Justizverschulden Geld zugesprochen wird, hat eine längere Vorgeschichte. Der Täter, dem eine paranoide Schizophrenie bescheinigt wird, war 1999 wegen Unzurechnungsfähigkeit kostenlos freigesprochen und im Sinne einer fünfjährigen Massnahme zur Therapie in die geschlossene Abteilung der damaligen Psychiatrischen Universitäts-Klinik (der heutigen UPK, aus der im März der Autorowdy-Täter ausgebrochen war) eingewiesen worden. Doch ihm gelang im selben Jahr die Flucht, erst 2006 konnte er wieder verhaftet werden.

Gericht anerkennt "rechtswidrigen Freiheitsentzug"

Im Dezember 2010 stellte die baselstädtische Abteilung Strafvollzug die stationäre Behandlung als aussichtslos ein und dem Gericht den Antrag, den völlig isoliert lebenden Häftling wegen mangelnder Therapierbarkeit zu verwahren. Doch anschliessend befand sich der Täter noch während elf Monaten in Haft, ohne dass das Gericht bis zum Entscheid über den Verwahrungsantrag eine Sicherheitshaft verfügt hatte – was Richterin Giovannone als "rechtswidrigen Freiheitsentzug" bezeichnete. Dem Täter wurde deshalb eine Genugtuungssumme von 8'000 Franken zugestanden, sein Verteidiger Stefan Sutter hatte 66'800 Franken verlangt.

Heute nun machte das Strafgericht reinen Tisch. Nachdem ein taufrisches Gutachten zwei Jahre und der Staatsanwalt drei Jahre Verlängerung der stationären (therapeutisch begleiteten) Massnahme verlangt hatten, legte sich das Gericht auf eine Verlängerung von fünf Jahren fest. Der bisher völlig behandlungsunwillige Täter hat somit eine letzte Chance, in die medikamentöse Behandlung einzuwilligen. Ansonsten droht ihm im Jahr 2017 die Verwahrung. Denn ohne Behandlung bestehe die Gefahr, dass er "schwere Delikte gegen Leib und Leben" begehe.

Übergang nicht klar geregelt

Dass es zu diesem ungewöhnlichen Fall vor Gericht kam, hat mit dem unklar geregelten Übergang von der gerichtlichen Anordnung einer therapeutischen Behandlung über den Einstellungsbeschluss der Abteilung Strafvollzug bis zum Entscheid über eine Verwahrung zu tun. Diese kritische Frist, so steht jetzt fest, muss mit der Anordnung einer Sicherheitshaft rechtlich korrekt abgesichert werden.



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"Die offenen Rechnung der Juristenkaste"

Offenbar gehören Naivität, mit Trölerei verbundene Faulheit, aber auch eine gesunde Portion Chuzpe zu den Grundvoraussetzungen für ein erfolgreiches Jus-Studium.

 

Eine Schussabgabe mit Todesfolge wird 16 Jahre lang (sic!) untersucht, therapiert, verurteilt. Dann sucht sich der Täter einen Weg in die Freiheit, wird erneut festgesetzt und noch immer scheint die eine Hand nicht zu wissen, was die andere tut, resp. unterlässt. Kaum vorstellbar, wie lange es dauern wird, bis die beiden jüngsten "Irrfahrten" über die Mittlere Brücke und durchs Oekolompadquartier gerichtlich abgeurteilt werden. Einem noch anmassenderen Verteidiger stehen nach oben offene Entschädigungsforderungen zu; die Gesellschaft begleicht gerne offene Rechnungen der Juristenkaste.


Peter Bächle, Basel



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"Bais steht vor Gewissens-Entscheid"

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Im Titel des Newsletter-Textes vom 18. April 2024 über die SVP-Basis.
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RückSpiegel

 

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Die bz verweist in einem Bericht über die Kita-Krise im Baselbiet auf OnlineReports.

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Der Sonntagsblick zitiert OnlineReports in einer grossen Recherche über die Baselbieter SVP-Politikerin Sarah Regez.

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Im Bericht über "Unruhe am Regioport" bezieht sich Bajour auf die OnlineReports-Ursprungsrecherche aus dem Jahr 2018.

Die Basler Zeitung bezieht sich in einem Artikel über die Kantonsfinanzen im Baselbiet auf OnlineReports.

Die bz verweist in einem Bericht über die Neuausrichtung der Vorfasnachts-Veranstaltung Drummeli auf einen Artikel aus dem OnlineReports-Archiv.

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Das Sperber-Kollegium hat Sterneköchin Tanja Grandits zur "Ehrespalebärglemere 2023" ernannt.

Der mit 50'000 Franken dotierte Walder-Preis geht dieses Jahr an Konrad Knüsel, den Präsidenten des Vernetzungsprojekts Rodersdorf und des Naturschutzvereins Therwil.

Götz Arlt tritt am 1. Januar 2024 die Nachfolge von Christian Griss an und übernimmt die Stufenleitung der Sekundarschulen I im Bereich Volksschulen des Erziehungsdepartements Basel-Stadt.

Michael Gengenbacher tritt am 1. Februar 2024 seine neue Stelle als Chief Medical Officer (CMO) und Mitglied der Spitalleitung beim Bethesda Spital an.

Markus Zuber übernimmt am 1. Oktober die Leitung der St. Clara Forschung AG (St. Claraspital).

Das Präsidium der Juso Baselland besteht neu aus Clara Bonk, Angel Yakoub (Vize) und Toja Brenner (Vize).