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© Foto by Sarah Keller, OnlineReports.ch


Ehemann: Freispruch vom Vorwurf der Vergewaltigung

Häusliche Gewalt und das Dilemma der Beweisbarkeit: Der 48-jährige Angeklagte wurde heute Dienstag vom Basler Strafgericht vom Vorwurf der wiederholten Vergewaltigung seiner Ehefrau freigesprochen. Wegen weiterer Delikte aber wurde er zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt.
Basel, 29. Januar 2013

Der türkischstämmige Deutsche war wegen zahlreichen Fällen von Vergewaltigung seiner Ehefrau, versuchter einfacher Körperverletzung und Drohung angeklagt. Obschon seine Ehefrau, die ursprünglich Anzeige gegen ihren Gatten eingereicht und diese nach wenigen Tagen widerrufen hatte, die Aussage verweigerte, sah das Gericht unter dem Vorsitz von Dorrit Schleiminger die Vergewaltigungs-Vorwürfe zwar als glaubwürdig an, doch reichten sie für eine Verurteilung aus formellen Gründen nicht aus. Staatsanwältin Lea Lanz hatte eine Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren, der Verteidiger des Angeklagten Freispruch beantragt.

Gericht hatte "keine andere Wahl"

Nach seinen emotionalen Ausbrüchen im Gerichtssaal am Vortag nahm der Angeklagte das Urteil heute regungslos entgegen. Das Gericht bedauere, dass es "aus verfahrensrechtlichen Gründen" keine andere Wahl als den Freispruch vom Vorwurf der mehrfachen Vergewaltigung hat, führte die Vorsitzende aus. Die Richterin sprach dem Täter das Recht ab, sich auf seine Sozialisierung in einem andern Kulturkreis zu berufen. Er lebe sei dreissig Jahren in der Schweiz und sollte mit den hiesigen Rechts- und Respektverhältnissen vertraut sein.

Anders wäre das Urteil möglicherweise ausgefallen, wenn die Staatsanwaltschaft unmittelbar nach der Anzeige eine Konfrontation des Opfers und ihrem Ehemann veranlasst hätte. Die vorhandenen Indizien reichten für eine Verurteilung der in der Wohnung am Altrheinweg (Symbolbild oben) begangenen Delikte nicht aus.

Obschon bezüglich des Vergewaltigungsvorwurfs ein Freispruch erfolgte, kam der Angeklagte kurdischer Herkunft und muslimischen Glaubens nicht ungeschoren davon: Eine unbedingte Freiheitsstrafe von acht Monaten sprach das Dreiergericht wegen versuchter Körperverletzung mit einem gefährlichen Gegenstand und mehrfacher Drohung aus. Da er schon sieben Monate in Untersuchungshaft gesessen hat, ist er ab sofort ein freier Mann.

Massive Drohung am Telefon

Am 20. Juni letzten Jahres, als die Ehefrau die Wohnung ohne Einverständnis des Angeklagten verliess, bedrohte er sie telefonisch mehrmals ("Ich werde Deine Zähne und Knochen brechen") und versuchte "hässig und gewaltbereit" (Gericht), sie auf dem Grillplatz bei der "Aktienmühle" mit einer befestigten Eisenstange anzugreifen. Das Gericht sah diese Delikte als bewiesen an, da die Zeugenaussagen glaubhaft seien.

"Die Drohungen dort entsprechen Ihrer Persönlichkeit", schrieb die Präsidentin dem dominant auftretenden Beschuldigten ins Stammbuch. Er habe gegenüber seiner Ehefrau eine "erschreckende Aggressivität und Streitlust" an den Tag gelegt. Strafverschärfend sei, dass seine Frau ihrem grossgewachsenen und breitschultrigen Ehemann physisch klar unterlegen und die knapp abgewendete Aggression aus einem "absolut nichtigem Grund" erfolgt sei. Gegen den Beschuldigten spreche, dass "Einsicht und Reue ganz fehlen" und er sich selber als Opfer und nicht als Täter sieht.

Weiterhin Kontakt- und Annäherungsverbot

Der Mann wird zwar noch heute aus der Untersuchungshaft entlassen und auf einen Antrag auf Sicherheitshaft verzichtete die Staatsanwältin. Doch das im Rahmen des Trennungsverfahrens zivilgerichtlich angeordnete Kontakt- und Annäherungsverbot gegenüber seiner Ehefrau, die mittlerweile in einer anderen Wohnung wohnt, gilt aber weiterhin. "Ansonsten sind Sie schnell wieder in Haft", warnte die Gerichtspräsidentin.

Staatsanwältin Lanz liess gegenüber OnlineReports noch offen, ob sie gegen das Urteil appellieren wird. "Hätte das Opfer ausgesagt, wäre es heute eventuell anders ausgegangen", sagt sie bedauernd.




Weiterführende Links:
- Aus der blühenden Zukunft wurde ein Macho-Horror
- Häusliche Gewalt: Ehefrau verweigerte die Aussage


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