Werbung
Strafuntersuchung im Fall Wehrli jetzt Thema im LandratLiestal, 22. Juni 2000Der Fall Wehrli wird politisch: CVP-Landrat Uwe Klein reichte am Donnerstag eine Interpellation ein, die nicht weniger als 22 Fragen zu den Umständen der Inhaftierung des Prattler CVP-Politikers Samuel Wehrli beschäftigt. Das Mitglied der kantonalen Parteileitung war Anfang Jahr während rund acht Wochen in Untersuchungshaft gesetzt worden unter dem Vorwurf, er habe seine heute zehnjährige Tochter während Jahren sexuell ausgebeutet und teilweise auch vergewaltigt. So fragt Klein, weshalb der Angeschuldigte Wehrli durch das Statthalteramt Liestal "erst nach zwei Wochen Untersuchungshaft konkret mit den ihm zur Last gelegten Anschuldigungen konfrontiert" wurde. Auch will er wissen, ob Wehrli durch die Untersuchungsleiterin Patrizia Krug "vor der Zellentür" aufgefordert wurde, die ihm zur Last gelegeten Delikte zuzugeben. Weitere Stichworte sind die mögliche Kollusionsgefahr zwischen Mutter und Kind sowie zahlreiche Fragen zur Verfahrensleitung und zur Arbeit des Verfahrensgerichts. Von Sorgfalt, so Landrat Klein, könne "schon bald keine Rede mehr sein", da bisher vom Statthalteramt "nur belastendes und keinesfalls entlastendes Material ermittelt" worden sei. Der Parlamentarier ist sich, wie er selbst schreibt, bewusst, dass er von der Regierung wegen des hängigen Verfahrens und der Gewaltentrennung nicht allzu viel an Neuigkeiten erwarten darf. |
www.onlinereports.ch - Das unabhängige News-Portal der Nordwestschweiz
© Das Copyright sämtlicher auf dem Portal www.onlinereports.ch enthaltenen multimedialer Inhalte (Text, Bild, Audio, Video) liegt bei der OnlineReports GmbH sowie bei den Autorinnen und Autoren. Alle Rechte vorbehalten. Nachdruck und Veröffentlichungen jeder Art nur gegen Honorar und mit schriftlichem Einverständnis der Redaktion von OnlineReports.ch.
Die Redaktion bedingt hiermit jegliche Verantwortung und Haftung für Werbe-Banner oder andere Beiträge von Dritten oder einzelnen Autoren ab, die eigene Beiträge, wenn auch mit Zustimmung der Redaktion, auf der Plattform von OnlineReports publizieren. OnlineReports bemüht sich nach bestem Wissen und Gewissen darum, Urheber- und andere Rechte von Dritten durch ihre Publikationen nicht zu verletzen. Wer dennoch eine Verletzung derartiger Rechte auf OnlineReports feststellt, wird gebeten, die Redaktion umgehend zu informieren, damit die beanstandeten Inhalte unverzüglich entfernt werden können.
Auf dieser Website gibt es Links zu Websites Dritter. Sobald Sie diese anklicken, verlassen Sie unseren Einflussbereich. Für fremde Websites, zu welchen von dieser Website aus ein Link besteht, übernimmt OnlineReports keine inhaltliche oder rechtliche Verantwortung. Dasselbe gilt für Websites Dritter, die auf OnlineReports verlinken.