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Zwangsheirats-Versuch eines "armen" Business Man

Zwei Jahre hinter Gitter und Landesverweis: Das ist die Konsequenz aus dem Versuch eines Kurden, der eine Schweizerin mit Morddrohungen zur Heirat zwingen wollte, um die Niederlassung nicht zu verlieren. Das Baselbieter Strafgericht urteilte heute Freitagabend.
Muttenz, 2. Februar 2018

Wegen versuchter Zwangsheirat, Drohung, Nötigung und weiterer Delikte verurteilte das Strafgericht den türkischen Angeklagten I. N. zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von zwei Jahren. Zudem verweist es ihn für die Dauer von zehn Jahren des Landes.

Auftritt smart, aber unglaubwürdig

Das Urteil ist milder als von Staatsanwältin Ludovica de Giudice gefordert: Sie hatte zweieinhalb Jahre und 15 Jahre Landesverweisung verlangt. Nebst weiterem muss er 3'000 Franken als Schadenersatz und Genugtuung zahlen. Die Vertreterin der Privatklägerin hatte 30'000 Franken Genugtuung gefordert.

Im smarten Look eines Geschäftsmannes – Anzug und Krawatte – und in Handschellen betrat der 55-jährige Angeklagte den Gerichtssaal. Er bezog zu Recht IV-Rente, betrog aber die kantonale Sozialversicherung: Während dreieinhalb Jahren kassierte er unter falscher Deklaration ("ich habe kein Vermögen") über 30'000 Franken an Ergänzungsleistungen, obschon er in der Türkei über Bankkonten und Immobilien im Wert von mehreren hunderttausend Franken besitzt, was er gegenüber den Behörden verschwieg.

Unglaubliche "Beziehungskisten"

Doch dies ist nur der harmlose Teil des Prozesses. Viel unglaublicher ist, wie es der Angeklagte mit Beziehungen, Recht und Moral insbesondere gegenüber Frauen hält. 1985 in die Schweiz eingereist, lernte er schon ein Jahr später eine Schweizerin kennen, von der er sich zwanzig Jahre später scheiden liess. 1993 traf er auf die heute 47-jährige Schweizerin, mit der er unverheiratet und kurz nacheinander drei Söhne hatte. Zwar trennte sich die Familienmutter 1999 vom Vater ihrer Kinder, liess sich aber 2004 wieder mit ihm ein und gebar ihm 2011 noch eine Tochter.

Stabil war die Beziehung trotz des Kinderreichtums nie. Vor dreieinhalb Jahren heiratete er in der Türkei eine Frau, liess sich aber gut ein Jahr später wieder scheiden und kehrte Anfang 2016 zu seiner Baselbieter ex-Partnerin zurück.

Drohung mit dem Rüstmesser

Gegen ihren Willen zog er in ihre Wohnung im mittleren Baselbiet ein. Eine Untermiete-Bestätigung versuchte er seiner Partnerin abzunötigen, indem er ihr mit einem Rüstmesser drohte. Als das kantonale Amt für Migration erwog, dem Angeklagten die Niederlassungs-Bewilligung zu widerrufen und ihn auszuweisen, zwang N. seine damaligen Partnerin unter Anwendung massiver Drohungen, in das "Gesuch um Vorbereitung der Eheschliessung" einzuwilligen.

Bevor es so weit kam, fiel der Zivilstandsbeamtin die Bemerkung der Beinahe-Braut auf, sie wolle "eigentlich gar nicht heiraten". Nur die Angst vor den wiederholten Drohungen ihres Partners, die ganze Familie und sich selbst umzubringen, hatte sie so weit gebracht. Sie musste sich Beschimpfungen wie "Schlampe", "Hure" oder "Miststück" gefallen lassen.

Ausflüchte und falsche Behauptungen

In seiner anderthalbstündigen Urteilsbegründung liess Strafgerichtspräsident Christoph Spindler an den Ausflüchten und Behauptungen des schlecht Deutsch sprechenden Kurden, der in einer weiteren Beziehung noch ein fünftes Kind gezeugt hatte, kaum ein gutes Haar. Aus seiner Verurteilung wegen Körperverletzung schon 2002/2003 habe er genauso wenig gelernt wie aus einer ihm angebotenen Therapie und dem hohen Betrag, der in seinem Betreibungsregister-Auszug steht.

In den Einvernahmen habe er "immer wieder andere Versionen" aufgetischt. Es stimme nicht, dass es die Frau gewesen sei, die habe heiraten wollen. Sein Bild eines "perfekten Hausmannes", das er dem Gericht habe abgeben wollen, entspreche "in keiner Weise der Wahrheit".

Abschiebung nach Haftentlassung

Ein kleiner Trost: N. bleibt zwar in Sicherheitshaft, wird bei guter Führung aber kommenden August daraus entlassen, weil ihm fast ein Jahr Haft an der Strafe angerechnet wird. Dann aber wird er sogleich in die Türkei abgeschoben. Als der optische Business Man in Handschellen von zwei Polizeikräften aus dem Gerichtssaal geführt wurde, gab er sich weinerlich wie ein Kind. Man müsse doch seine fünf Kinder bedenken.



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vom 26. März 2024
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