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Zäch-Prozess: Verteidigung zerpflückt AnklägerinBasel, 19. Oktober 2005Am zweiten Tag nach Beginn der Berufungsverhandlung gegen den Paraplegiker-Arzt Guido A. Zäch hatten die beiden Verteidiger Vera Delnon und Bernhard Rüdy ihren grossen Auftritt. Sie zerpflückten dabei die Anklage von Staatsanwältin Kathrin Villiger als "unvollständig" und "chaotisch" und verwiesen auf zahlreiche behauptete Tatbestände, die bereits verjährt seien. Im Falle der Spenden von 100'000 Franken durch das Ehepaar Sprüngli und von 300'000 Franken durch Stephan Schmidheinys Avina-Stiftung auf Zächs privates Konto in Basel gehe die Staatsanwaltschaft von einer falschen Geschädigten - nämlich der Schweizer Paraplegiker-Stiftung - aus. Der eigentliche Sachverhalt aber enthalte Ausführungen, die "eher an die Eheleute Sprüngli als mögliche Geschädigte denken lassen". Zäch habe die Gelder später der Guido A. Zäch-Stiftung zufliessen lassen, wodurch "der Zweckbestimmung der Spende Genüge getan" sei. Deshalb müsse - wie auch im Fall Avina - zwingend ein Freispruch erfolgen. Von einer Veruntreuung könne keine Rede sein. Weiterführende Links: |
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