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Zwei Jahre Gefängnis unbedingt für Paraplegiker-Schirmherr Guido A. Zäch

Basel/Risch, 11. Juli 2003

Das Basler Strafgericht hat Guido A. Zäch, den Präsidenten der Schweizer Paraplegiker-Stiftung und Aargauer CVP-Nationalrat, am Freitagnachmittag zu zwei Jahren Gefängnis wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung verurteilt. Vom Vorwurf der Verleumdung gegen seinen früheren Vizepräsidenten Marc F. Suter wurde Zäch freigesprochen. Gegen mehrere Anklagepunkte wurden die Verfahren wegen Verjährung eingestellt. Dagegen muss Zäch die Urteilsgebühr von 20'100 Franken sowie die Verfahrenskosten von 36'500 Franken zahlen. - Die Staatsanwaltschaft hatte ihm mehrfache Veruntreuung, mehrfache ungetreue Geschäftsführung mit Bereicherungsabsicht vorgeworfen und eine Zuchthausstrafe von 3 3/4 Jahren gefordert. Zächs Verteidiger plädierten auf Freispruch und Entschädigung. - In seiner Urteilsbegründung ging das Gericht grösserenteils auf die Anschuldigungen von Staatsanwältin Kathrin Villiger ein, die Zäch einen Schaden von 62 Millionen Franken zulasten der Schweizer Paraplegiker-Stiftung vorgeworfen hatte. Unter anderem hatte Zäch selbstherrlich Millionen Spendengelder in verlustreichen Immobiliengeschäften verspekuliert und sich selbst sowie ihm ergebene Mitarbeiterinnen und Verwandte begünstigt. - Die Verteidigungsstrategie Zächs hatte während des Prozesses auf der Aussage beruht, dass sich mehr Rechte und Entscheidungskompetenzen herausnehmen dürfe, wer sich derart aussergewöhnlich für Querschnittgelähmte engagiert habe. - Die Urteilsbegründung von Gerichtspräsidentin Marie-Louise Stamm dauerte fünfviertel Stunden. - Der Prozess gegen den umstrittenen Arzt begann am 23. Juni. Zäch kündigte unmittelbar nach dem Schuldspruch an, er werde gegen das Urteil appellieren. Auch die Staatsanwaltschaft wird gegen das nach ihrer Meinung zu milde Urteil Berufung einlegen. - Im Anschluss an das Urteil kritisierte Zäch das Urteil in einer eigens von ihm einberufenen Pressekonferenz im "Hilton"-Hotel als eine "unerhörte Zumutung". Gleichzeitig gab er seinen Rücktritt aus dem Nationalrat bekannt. Noch während der Urteilsberatung hatten Paraplegiker in Zeitungsinseraten offensichtlich versucht, das Gericht in seinem Entscheid zu beeinflussen.

KOMMENTAR:
Das Urteil gegen Guido A. Zäch scheint ausgewogen und gerecht - jedenfalls ist es an der unteren Limite dessen, was für die Anklägerin noch vertretbar ist. Das Gericht konnte sich aber nicht auf den Grundsatz einlassen, dass überdurchschnittliches Engagement für einen verdienstvollen Zweck auch einen überdurchschnittlich largen Umgang mit dem Gesetz rechtfertigt, wie es eine noch während der Urteilsberatung inszenierte Anzeigenkampagne suggerierte. Noch mancher Arzt tut Grossartiges - und viele andere Menschen tun es auch -, doch damit lässt sich kein Status ausserhalb des Rechts einfordern. Vor dem Gesetz sind alle gleich - und daran muss sich auch das System Zäch halten. Dass Zäch diesen rechtsstaatlichen Grundsatz so nicht akzeptieren kann, belegt nur seine diesbezüglich beschränkte Lernfähigkeit.



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"Ist die Verurteilung nicht genug?"

Ich finde es nicht in Ordnung, wenn mann Herr Zäch so unbarmherzig durch die Presse zieht. Ist seine Verurteilung nicht genug?


Franziska Tschabold, Frutigen BE



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vom 26. März 2024
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