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Superprovisorische Verfügung: Bundesgericht stoppt "Zollfreie"

Lausanne/Riehen, 8. September 2004

Schon machten sich die Gegner der umstrittenen Zollfreistrasse daran, sich auf eine polizeiliche Räumung des Geländes morgen Donnerstag einzurichten - nachdem heute Mittwochmorgen eine Resolution der Grünen durch den Grossen Rat abgelehnt wurde -, stoppte das Bundesgericht eine unmittelbar bevorstehende Fällung der Bäume entlang der Wiese. Grund ist eine Beschwerde des Besetzer-Anwalts René Brigger gegen die Ablehung der aufschiebenden Wirkung einer Beschwerde durch das Basler Verwaltungsgericht letzten Freitag. Zwei Parzellenbesitzer hatten die Verlängerung der Rodungsbewilligung durch die Basler Regierung beanstandet und dabei aufschiebende Wirkung verlangt. Richterin Marie-Louise Stamm hatte diese aufschiebende Wirkung abgelehnt, die Beschwerde materiell aber noch nicht behandelt. Das Bundesgericht gab jetzt auf Briggers Beschwerde hin der Basler Regierung Zeit für eine Stellungnahme bis am 16. September. Bis dann - und sicher auch noch einige Zeit später - darf weder geräumt noch gerodet werden. Die Basler Regierung hatte am Montag erklärt, es gebe jetzt "kein Zurück" mehr. Der Arzt Martin Vosseler, Anführer der "Zollfreie"-Gegner im Projektgelände, zeigte sich enttäuscht über die "haarsträubende Begründung" der Regierung, nach dem Bundesgerichtsentscheid aber wieder guten Mutes: "Das sind alles Mosaiksteine des Wunders."

• Die Basler Grünen zeigten sich erfreut über die Verfügung desBundesgerichts. Sie "wünschen, dass die Regierung die Zeit nutzt und im Dialog mit der deutschen Bevölkerung zeitgemässere Lösungen als die Zerstörung eines Auenparks findet". (aktualisiert am 9. September 2004)



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