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Rechtsextreme kontrolliert: Freispruch für Polizei-OffiziereBasel, 30. April 2004Rundum freigesprochen hat das Baslr Strafgericht zwei Basler Polizei-Offiziere, die für eine Personenkontrolle anlässlich der Versammlung der als rechtsextrem ein-gestuften "Partei National Orientierter Schweizer" (PNOS) im Juni 2002 verantwortlich waren. Die Klage wegen Nötigung, Freiheitsberaubung und Amtsmissbrauch war durch die PNOS erhoben worden, die damals unter der ideologischen Leitung des Holocaust-Leugners Bernhard Schaub stand. Das Gericht kam zum Schluss, dass die Kontrolle nicht nur rechtlich korrekt und notwendig war, sondern auch hochprofessionell durchgeführt worden war. - Der Saal des Hotels "Drei König" in Kleinhüningen war durch Schaub unter falschem Namen reserviert worden. Da Zusammenstösse mit linksextremen Gruppierungen zu befürchten waren, die auf denselben Samstag zu einer Kundgebung aufgerufen hatten, führte die Kantonspolizei Basel-Stadt zusammen mit der Staatsanwaltschaft an dieser Versammlung eine Personenkontrolle durch. Dabei wurden alle Anwesenden einzeln kontrolliert und fotografiert. Unter anderem wurde ein zur Festnahme ausgeschriebener Mann festgestellt und die Polizei konfiszierte mehrere verbotene Messer. Die Kontrolle dauerte rund eine Stunde. Die Versammlung konnte anschliessend weitergeführt werden. - Da sich die Strafanzeigen auch gegen die Staatsanwaltschaft richteten, ernannte die Regierung Roland Winiger aus Olten als ausserordentlichen Staatsanwalt und beauftragte diesen mit der Abklärung. Im Laufe des Vorverfahrens stellte der ausserordentliche Staatsanwalt das Verfahren gegen den ebenfalls von der PNOS angezeigten Vorsteher des Polizei- und Militärdepartementes und zwei Staatsanwälte ein. Auf die Anzeigen gegen zwei weitere Personen ging er nicht ein. Weiterführende Links: |
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