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Ausstands-Streit um Regierungsrat Krähenbühls Parkplätze

Heftiger Streit um die Reinacher Ortsdurchfahrt: Es geht um eine neue Haltestelle, die zwei Parkplätze seines Sportgeschäfts von Regierungsrat Jörg Krähenbühl kostet, und um die Wahrnehmung seines Ausstands.
Reinach/Liestal, 27. Februar 2009

Wenn die Reinacher Ortsdurchfahrt nach den Plänen der Gemeindehörden und der damaligen Baselbieter Bau- und Umweltschutzdirektorin Elsbeth Schneider (CVP) realisiert werden sollte, müsste ihr Nachfolger Jörg Krähenbühl (SVP, Bild) zwei der fünf Parkplätze seines Sportgeschäfts opfern. Grund ist der Bau einer so genannten Kap-Tramhaltestelle "Reinach Dorf" unmittelbar vor Krähenbühls Verkaufsladen. Im Gegensatz zu seiner Vorgängerin lehnte Krähenbühl die "Kap"-Version der Haltestelle ab – nach seinen Aussagen aber nicht deshalb, weil er so seine Parkplätze retten könne, sondern aus Gründen der Sicherheit für Radfahrer.

Regierungsrat "deckt" Krähenbühls Antrag

Der Interessenkonflikt führte dazu, dass Krähenbühl vor einem Jahr in Ausstand trat und die Behandlung dieses Projekts der freisinnigen Sicherheitsdirektorin Sabine Pegoraro übergab. Wie die "Basler Zeitung" nun berichtete, habe Krähenbühl seine Ausstandspflicht aber nicht korrekt wahrgenommen. Vielmehr habe er am 1. Dezember letzten Jahres auf Pegoraros Einladung an einer Sitzung teilgenommen, an der ein "unabhängiges Gutachten" der Beratungsstelle für Unfallverhütung (BfU) diskutiert werden sollte. Dieses Gutachten empfahl die Weiterverfolgung der "Kap-Variante". Darauf habe die Bau- und Umweltschutzdirektion "interveniert", worauf das BfU-Gutachten zwei weitere Haltestellen-Varianten als empfehlenswert taxiert habe. Fazit der "Basler Zeitung": Krähenbühl sei von der Gesamtregierung "gedeckt" worden.

Denn am 4. Februar entschied die Exekutive gegen das "Kap-Konzet" und dafür, dass der motorisierte Verkehr und der Fahrradverkehr bei wartendem Tram an der Tramhaltestelle "Reinach Dorf" wie bisher mit einer Lichtsignalanlage aufgehalten werden soll. Entscheidend sei die Sicherheit von Fussgängern, Trampassagieren, Velofahrenden und des motorisierten Verkehrs.

Im "Regionaljournal" von Schweizer Radio DRS dagegen liess sich der frühere Baselbieter Kantonsgerichtspräsident Peter Meier dahingehend verlauten, Krähenbühl habe seine Ausstandspflicht auf eine Weise verletzt, dass eine gerichtliche Anfechtung durchaus von Erfolg gekrönt sein könnte.

Pegoraro hielt Krähenbühl-Befragung für "unverzichtbar"

Die Kontroverse um die Wahrnehmung der Ausstandspflicht hatte in der Zwischenzeit ein Ausmass angenommen, dass sich die Regierung jetzt zu einer Stellungnahme veranlasst sah. Darin heisst es, die Sicherheitsdirektion habe es für "unverzichtbar" gehalten, Baudirektor Krähenbühl als Chef der zuständigen Fachdirektion zu befragen. Indem er der Einladung zur Teilnahme an der Besprechung nachgekommen war, habe er "nach Auffassung der Sicherheitsdirektion" die Ausstandspflicht "nicht verletzt". Die in der Kantonsverfassung verankerte Ausstandspflicht könne "nicht dazu führen, dass Regierungsräte nicht zu Sachverhalten angehört werden dürfen, die den Geschäftsbereich ihrer Direktion betreffen".

Der Vorwurf, die BfU habe ihre Empfehlung nach diesem Treffen um zwei Varianten erweitert, sei "falsch". Die Beratungsstelle habe bereits im Entwurf vom Oktober drei Varianten zur Weiterentwicklung empfohlen. Die Sitzung vom 1. Dezember habe an der Gesamtbeurteilung der BfU "nichts geändert".



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"Gekränktes Ego eines Gemeindepräsidenten"

Vielleicht geht es bei der ganzen Sache ja auch um das gekränkte Ego eines Gemeindepräsidenten, der jede Gelegenheit wahrnimmt, dem Baudirektor und seiner Partei eins ans Bein zu ginggen. Wetten, dass bei einem Entscheid für die Kap-Haltestelle aus der gleichen Ecke Vorwürfe à la „Verantwortungslos, wie dem Baudirektor die Sicherheit der VelofahrerInnen egal ist!" kommen würden?

 

Und Peter Meier möchte man - bei all seinen Verdiensten - den guten alten Grundsatz "Servir – et disparaître" mitgeben.


Thomas Weber, Buus




"Weshalb wurde wohl die Ausstandspflicht geschaffen?"

Der Vorsteher der Bau- und Umweltschutzdirektion versucht, seinen bewussten Misstritt schönzureden, indem er uns weiszumachen versucht, lediglich einer Einladung von Sabine Pegoraro gefolgt zu sein. Bedenklich ist nur, dass der Regierungsrat diese Wahrnehmung der eigenen Interessen noch deckt. Weshalb sonst ist wohl die Ausstandspflicht geschaffen worden? Peter Meier hat seinen Kommentar aus juristischer Sicht bereits abgegeben; da gibt es nichts hinzuzufügen.


Toni Gysin, Arisdorf



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"Der neue Eingang zum Birsigparkplatz wird der Ersatzneubau des Heuwaage-Hochhauses bilden."

bz
vom 26. März 2024
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Wer bildet was oder wen?

RückSpiegel


Die Volksstimme greift die OnlineReports-Recherche über das Aus des Textildruck-Unternehmens Permatrend auf.

Im Bericht über "Unruhe am Regioport" bezieht sich Bajour auf die OnlineReports-Ursprungsrecherche aus dem Jahr 2018.

Die Basler Zeitung bezieht sich in einem Artikel über die Kantonsfinanzen im Baselbiet auf OnlineReports.

Die bz verweist in einem Bericht über die Neuausrichtung der Vorfasnachts-Veranstaltung Drummeli auf einen Artikel aus dem OnlineReports-Archiv.

Die Basler Zeitung zitiert in einem Leitartikel über die SVP aus OnlineReports.

Baseljetzt bezieht sich in einer Meldung über den Rücktritt von Ralph Lewin als SGI-Präsident auf OnlineReports.

Die Basler Zeitung nimmt die OnlineReports-Recherche über den blockierten Neubau der BVB-Tramstrecke über das Bruderholz auf.

Die Basler Zeitung und Infosperber übernehmen die OnlineReports-Meldung über den Tod von Linda Stibler.

Die bz zitiert den OnlineReports-Artikel über die Wiedereröffnung des Gefängnisses in Sissach.

Baseljetzt erzählt den OnlineReports-Artikel über die Räppli-Krise nach.

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In einem Artikel über die Leerstandsquote bei Büroflächen in Basel nimmt die bz den Bericht von OnlineReports über einen möglichen Umzug der Basler Polizei ins ehemalige Roche-Gebäude an der Viaduktstrasse auf.

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