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BKB erhält für ihre Affären einen scharfen GPK-Rüffel
Die Affären der Basler Kantonalbank (BKB) tragen den damaligen Verantwortlichen einen scharfen Rüffel der grossrätlichen Geschäftsprüfungs-Kommission ein. Gesetzesänderungen sollen künftig für eine seriösere Geschäftspraxis und ernsthaftere Aufsichtsorgane sorgen.
Basel, 17. Juni 2015
Gleich mit mehreren selbst verschuldeten Skandalen hat die Basler Kantonalbank in den letzten Jahren ihrem Image nachhaltig Schaden zugefügt: Der Anlage-Affäre um die ASE Investment AG (die OnlineReports ans Tageslicht beförderte), das USA-Geschäft mit der Verwaltung unversteuerter Vermögen mit noch hängigem Steuerstreit mit den US-Behörden, die Kursmanipulation durch Handel mit eigenen Partizipationsscheinen und der Fehlversand von Kontoauszügen durch das Tochterunternehmen "Bank Coop".
Gewinnoptimierung trübte Risiko-Blick
Die Geschäftsprüfungs-Kommission (GPK) des Basler Grossen Rates, die diese vier Fälle untersuchte, kommt zum Schluss, dass das Streben nach Gewinnoptimierung und die Aussicht auf fette Boni das Risikobewusstsein der strategisch und operativ Verantwortlichen "getrübt" habe. Ein für sich selbst sprechendes Detail: Für das Private Banking Zürich, über das ASE-Geschäfte liefen, galt bis 2012 ein von der übrigen Bank separiertes Bonussystem, das dem Filial-Leiter "den doppelten bis dreifachen Fixlohn als Bonus" bescherte.
Der BKB – und indirekt auch dem Kanton als Eigner – sei durch die Vorkommnisse "erheblicher Schaden" entstanden, halten die Geschäftsprüfer in ihrem heute Mittwochmorgen veröffentlichten Schlussbericht fest.
Nach ihrem heutigem Kenntnisstand sei indes "in keinem Fall ein nach Schweizer Strafrecht relevantes, auf persönliche Bereicherung ausgerichtetes Verhalten von Mitarbeitenden der BKB oder der Bank Coop ersichtlich". Anders liegt der Fall bei den ASE-Verantwortlichen, gegen die die Aargauer Staatsanwaltschaft wegen betrügerischen, strafrechtlich relevanten Tatbeständen ermittelt.
Die Verantwortlichen von BKB und Bank Coop sowie auch die zuständigen politischen Aufsichts- und Oberaufsichtsorgane (also auch die GPK selbst) müssten sich Fehleinschätzungen problematischer Geschäftspraktiken und einen mangelhaften Informationsaustausch vorwerfen lassen.
Wichtige Dokumente vorenthalten
Wie aus dem Report weiter hervorgeht, versuchte sich die BKB in Schadensbegrenzung, die auch vor Transparanz gegenüber dem Oberaufsichtsorgan nicht Halt machte. So seien ihr "zentrale Dokumente" wie die Verfügung der Finanzmarktaufsicht (Finma) zum Fall ASE oder die Vollversion des Berichts der Zürcher Anwaltskanzlei Bär & Karrer, die im BKB-Auftrag das Verhalten der Bank gegenüber der ASE und ihren Kunden bankregulatorisch untersuchte, "vorenthalten" worden.
Die GPK kam aber dennoch zu Informationen, weil Whistleblower weiterhalfen und ihr eine Kopie der Finma-Verfügung, eine interne Aktennotiz und ein Einvernahmeprotokoll zuspielten. Kein Wunder: Die Geschäftsprüfer mussten feststellen, "dass diejenigen Informationen, die sie direkt von der BKB zum Fall ASE erhielt, ein anderes Bild abgaben als die Ausführungen in der Verfügung der Finma zum Fall ASE" und dass sich zumindest der öffentliche Teil des Berichts von Bär & Karrer zum Fall ASE "nicht in Einklang bringen lässt mit den Erkenntnissen und Schlussfolgerungen der Finma".
Wenig Ahnung vom Geschäftsmodell
Im Fall ASE, der strafrechtlich noch nicht aufgearbeitet ist, fiel den parlamentarischen Investigatoren auf, dass die damalige BKB-Geschäftsleitung trotz Kreditausständen in dreistelliger Millionenhöhe "kein vollständiges Bild über das Geschäftsmodell der ASE" und ihren Versprechen von 18 Prozent Rendite hatte. Angaben des ASE-Inhabers zu seiner Firma seien "zu wenig oder gar nicht verifiziert" worden.
Die GPK hält es für "nicht vorstellbar", die Anfang 2011 ruchbar gewordenen "dramatischen Umstände" durch den damaligen Direktionspräsidenten Hans Rudolf Matter nicht zumindest dem damaligen Bankratspräsidenten Andreas Albrecht rapportiert worden seien, der seinerseit den Gesamt-Bankrat hätte informieren müssen.
Aufsicht: Schlaff statt straff
Auch Finanzdirektorin Eva Herzog als für die Wahrnehmung der Aufsicht über die BKB zuständige Regierungsrätin bekommt ein bisschen Fett ab. Es sei "problematisch", dass sie "stets der Auffassung war, dass sie über keine weitgehenden gesetzlich festgelegten Aufsichtsrechte verfüge und der Gesetzgeber die BKB unternehmerisch sehr frei ausgestaltet habe". Demgegenüber habe die operative Ebene der BKB im Fall ASE "vor lauter Bäumen den Wald nicht mehr gesehen".
Um dreistellige Millionenbeträge geht es auch im USA-Geschäft – für Verfahrenskosten und eine mögliche Busse. Auch hier habe die Finanzdirektorin oder ihr Departement die "Alarmzeichen nicht oder zu spät erkannt". Das blauäugige Vertrauen der zur Aufsicht verpflichteten Politikerinnen und Politiker zieht sich wie ein roter Faden durch den 35-seitigen Report. So auch zwischen 2009 und 2012, als die BKB kursstützenden Handel mit eigenen Partizipationsscheinen betrieb, sei diese Praxis weder durch das Finanzdeparement noch durch die Regierung kritisch hinterfragt worden.
Neue Gesetzesregelungen
Der GPK-Bericht mündet in zehn Empfehlungen die in die geplante Revision des BKB-Gesetzes einfliessen sollen: Saubere Klärung der Verantwortlichkeiten, Aufsicht und Oberaufsicht, Klärung des Verhältnisses zwischen BKB und ihrer Tochter Bank Coop, Schaffung einer Eignerstrategie für die BKB, Professionalisierung des Bankrates und Gewährleistung einer raschen und vernetzten Information.
Der GPK-Bericht zur Basler Staatsbank, die sich derzeit unter neuer Leitung im Umbruch befindet, wurde von der Subkommission unter dem Präsidium von LDP-Grossrat Michael Koechlin verfasst und von der Gesamtkommission unter dem Vorsitz von Tobit Schäfer (SP) einstimmig verabschiedet.
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BKB: "Grundlegende Aufarbeitung"
"Die Basler Kantonalbank teilt die Auffassung der GPK uneingeschränkt, dass die Vorkommnisse einer grundlegenden Aufarbeitung bedürfen. Die BKB hat diese Aufarbeitung bereits vor längerer Zeit nach bestem Wissen und Gewissen abgeschlossen. Die entsprechenden organisatorischen und personellen Konsequenzen wurden gezogen. Die erforderlichen Massnahmen wurden umgesetzt und von der Prüfgesellschaft im Rahmen ihrer aufsichtsrechtlichen Tätigkeit überprüft."