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Reaktionen auf Hans Rudolf Gysins "Fristen-Initiativen"

Liestal, 7. September 1999


Das will...
... FDP-Nationalrat Hans Rudolf Gysin lancieren:

Zwei Volksinitiativen zum (wie er sagt) "Ausbau" der Volksrechte im Baselbiet. Das eine Begehren verlangt, dass über eingereichte Initiativen innerhalb von 12 Monaten durch das Volk entschieden werden muss. Die zweite Initiative verlangt eine Sperrfrist von zwei Jahren: Es darf keine Initiative lanciert werden zu einem Thema, das innerhalb der letzten zwei Jahre schon Gegenstand einer Volksabstimmung war.

... und das meint

...Karl Willimann,
SVP-Kantonalpräsident:

"Die erste Initiative wird klar unterstützt, weil sich dadurch ein Verschleppen von Volksbegehren (so geschehen bei der Sicherheitsinitiative der SVP BL) durch die Behörden wirksam verhindern lässt. In der Demokratie haben die Bürgerinnen und Bürger ein Recht darauf,dass Initiativen zügig und ohne politische Hintermanöver behandelt werden. Indem die Baselbieter Initiative sinnvollerweise nur das zeitliche Verfahren beschleunigt, werden die Kompetenzen des Landrates und des Regierungsrates nicht beschnitten, im Gegensatz zur eidgenössischen "Maulkorb-Initiative", die als problematisch einzustufen ist. Auch die Sperrfrist-Initiative verdient Unterstützung. Es muss als ausgesprochen undemokratische Zwängerei angesehen werden, wenn gewisse Kreise jeweils nach kürzester Zeit versuchen, einen gültigen Volksentscheid durch das Starten einer neuen Initiative wieder in das Gegenteil zu kehren. So leider geschehen bei der Talstrasse J2."


...Astrid van der Haegen, Unternehmerin und Nationalratskandidatin der CVP:

"Initiativen innert 12 Monaten vor's Volk - ein ausgezeichneter Beitrag zur Attraktivierung der Politik. Bei der administrativen Machbarkeit setze ich Fragezeichen. Mit der zweiten Initiative kann ich mich nicht anfreunden, da sie sich kaum abgrenzen lässt. Im Übrigen scheint auch Herr Gysin selber nicht überzeugt gewesen zu sein, sonst hätte er nicht drei Jahre gebraucht, um die Initiative zu lancieren."


...Ruedi Brassel, SP-Landrat aus Pratteln:

"Ich lehne beide Initiativen ab, denn ihre Zielsetzung ist klar: Unter dem Etikettenschwindel, die Volksrechte zu stärken, sollen diese abgebaut werden zugunsten der Rechte jener mit dem grössten Propaganda-Apparat und dem höchsten Werbe-Etat. Blocher lässt grüssen. Eine seriöse Behandlung einer Initiative im Landrat und seinen Kommissionen sowie die eventuelle Ausarbeitung eines Gegenvorschlags darf nicht dem Zeitdruck zum Opfer fallen. Die heute von der Kantonsverfassung vorgeschriebenen zwei Jahre Behandlungsfrist reichen aus, müssen aber eingehalten werden. Noch gefährlicher ist die Sperrfrist. Das Initiativrecht droht zum Spielball des politischen Hick-Hack zu werden, wenn zufällige Mehrheiten im Landrat darüber entscheiden sollen, ob es sich beim Vorstoss um eine Wiedererwägung eines Volksentscheids handelt. Endlose Streitereien um die Gültigkeit von Initiativen bis vor Bundesgericht wären die Folge. Und leiden darunter würde das Initiativrecht, das unverbrüchliche Recht des Volkes.


...Udo Spornitz, Präsident der FDP Baselland:

"Von der Grundidee sind diese beiden Initiativen sicher zu befürworten: Speditive Behandlung der eingereichten Initiativen (sind 12 Monate nicht zu kurz?); keine Zwängerei mit ermüdenden Wiederholungen. Die Praxis sieht schwieriger aus. Die Initiative zur Behandlungsfrist ist für meinen Geschmack zeitlich und thematisch zu nahe bei der Denner-Initiative und wertet diese unnötig auf. Bei der Initiative zur Sperrfrist lässt sich wahrscheinlich nur schwer unterscheiden, ob beispielsweise die erste, zweite und dritte Initiative zur Verhinderung von Tierversuchen tatsächlich genau das gleiche Thema behandelt haben oder nicht. Am Schluss würde das wahrscheinlich entweder vor Bundesgericht entschieden oder es würde jeweils langwierige Entscheidungsprozesse im Parlament geben. Ich bin gespannt zu sehen, ob diese beiden angekündigten Initiativen den Wahlherbst 99 überleben."



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