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Messer-Mörder Frenkendorf: Lebenslänglich und Verwahrung

Das Baselbieter Strafgericht hat heute Mittwochmorgen den Mörder einer in Frenkendorf wohnenden Lehrerin zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe und einer anschliessenden Verwahrung verurteilt.
Muttenz/Frenkendorf, 25. April 2018

Es war von unvorstellbarer Brutalität, was sich am Abend des 12. November 2015 in einem Carport an der Bahnhofstrasse in Frenkendorf ereignete: Weil die von ihrem Ehemann seit acht Jahren getrennt lebende Lehrerin eine kurze heftige Beziehung mit einem heute 63-jährigen Kaufmann beenden wollte, metzelte er sie gegen 21 Uhr regelrecht nieder.

20 Stich- und Schnittverletzungen – erst mit einem Gertel, dann mit einem Kampfmesser zugefügt – führten zum Tod der damals 64-jährigen KV-Lehrerin. Sie verblutete nach innen und nach aussen. Bei Eintreffen der Polizei steckte die 18 Zentimeter lange Klinge bis zum Schaft in ihrem Rücken. (Hier detaillierter Beschrieb des Falles.)

Schon 1994 Doppelmord

Es war nicht die erste Bluttat, die der Täter zu verantworten hatte: Schon 1994 beging er im solothurnischen Hägendorf einen Doppelmord, indem er mit 40 Schüssen aus einem Sturmgewehr seine ehemalige Freundin und ihren Bruder niedermähte. Dafür musste er lebenslänglich ins Zuchthaus, kam im Sommer 2011 aber frei.

Nach dem erneuten Mord in Frenkendorf kannte das fünfköpfige Baselbieter Strafgericht unter dem Vorsitz von Andreas Schröder keine Gnade: Mit "lebenslänglich" und einer anschliessenden Verwahrung folgte es dem Antrag von Staatsanwältin Corina Darms. Ausserdem muss der Mörder dem Bruder, der Mutter und dem Ehemann der Getöteten eine Genugtuungssumme von je 30'000 Franken zahlen und die Verfahrenskosten von 100'000 Franken übernehmen.

Hass wegen abgebrochener Liebesbeziehung

Der Behauptung des Täters, er habe seine Geliebte nicht töten wollen, sondern kurz vor seinem geplanten Suizid "im Affekt gehandelt", schenkte das Gericht keinerlei Glauben. Vielmehr habe die Frau zu ihrem Ehemann, der im Gerichtssaal die eineinhalbstündige Urteilsbegründung mit gesenktem Kopf verfolgte, zurückkehren wollen, weil sie sich vom neuen Bekannten "beschattet", ja "gestalkt" fühlte.

Dabei habe der Angeklagte "eine tiefe Kränkung, Wut und Hass" auf das Opfer und dessen Ehemann entwickelt: "Es war eine geplante Tat aus Rache, weil die Lehrerin die Liebesbeziehung nicht mehr wollte", sagte Richter Schröder. Sie habe "nicht die geringste Chance" gehabt.

Er erkannte in der fürchterlichen Frenkendörfer Tat "deutliche Parallelen" zum Doppelmord von 1994: Beide Frauen wollten die Trennung und seien Wochen vor der Tat observiert worden, in beiden Fällen schilderte sich der Täter als Opfer und unterstellte den ex-Partnerinnen Untreue.

Therapie zeigte keine Wirkung

Die schärfste mögliche Strafe, die das schweizerische Recht bietet, sprach das Gericht aus, weil er in seinen ersten 17 Jahren Strafvollzug nichts gelernt habe, die Arbeit von nicht weniger als sieben Therapeuten (die er "als Schikane" betrachtet habe) ohne jede sichtbare Wirkung blieb, und weil er im aktuellen Prozess "keine Reue gezeigt" habe: "Sie waren ausgesprochen gefühlsarm, Ihr Geständnis war stereotyp", hielt ihm der Vorsitzende entgegen.

Da der psychiatrische Gutachter für den schuldfähigen Täter "keine Erfolg versprechende therapeutische Massnahme" erkannte und ihm eine "deutlich erhöhte Rückfallgefahr" attestierte, müssten jetzt "sämtliche Alarmglocken läuten", begründete Schröder die Anordnung einer Verwahrung. Der Täter könne in diesem Fall 15 Jahre nach der Verhaftung einen Antrag auf bedingte Entlassung stellen, aber darüber müsse nicht die Vollzugsbehörde entscheiden, sondern ein ordentliches Gericht.

Appellation noch offen

Die Prognosen, dass der Mitte November 2015 verhaftete, geständige Dreifachmörder somit schon nach zwölfeinhalb Jahren auf freien Fuss kommen wird, dürften angesichts der aussichtslosen Vorgeschichte gering sein.

Ob der Mörder gegen das Urteil ans Kantonsgericht appelliert, ist noch offen und soll nach Angaben seines Verteidigers Matthias Aeberli erst nächste Woche entschieden werden. Im Falle eines Weiterzugs würde auch Staatsanwältin Corina Darms Anschlussberufung einlegen, wie sie noch im Justizgebäude erklärte.




Weiterführende Links:
- Frenkendörfer Messer-Mord: Richter hebt Publikums-Ausschluss auf
- Anklage wegen Mordes nach Bluttat in Frenkendorf
- Frau in Carport erstochen: Möglicher Täter verhaftet


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"Der neue Eingang zum Birsigparkplatz wird der Ersatzneubau des Heuwaage-Hochhauses bilden."

bz
vom 26. März 2024
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