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Das Gerichts-Duell: Baschi Dürr gegen Lorenz Nägelin

Kommenden Mittwoch muss das Basler Verwaltungsgericht über die berufliche Zukunft des freigestellten Sanitäts-Teamleiters und SVP-Fraktionspräsidenten Lorenz Nägelin entscheiden. Das verantwortliche Justiz- und Sicherheitsdepartement (JSD) möchte ihn an eine andere Stelle versetzen.
Basel, 15. Mai 2015

Rückblende: Januar 2012. Hans Peter Altermatt, Chef der Basler Berufssanität, wird von SVP-Grossrat Eduard Rutschmann massiv angegriffen. Zusammen mit dem damaligen JSD-Vorsteher Hanspeter Gass verteidigt Sanitäts-Kadermann Lorenz Nägelin (Bild rechts) die Sanität und deren Leiter. Doch es brodelt auch nach dem Wechsel zum neuen JSD-Chef Baschi Dürr (Bild links) weiter. Die Mannschaft ist unzufrieden bis sich die Geschäftsprüfungskommission des Grossen Rates einschaltet und Mitte Juli 2013 öffentlich ein Köpfe-Rollen an der Spitze des Rettungsdienstes verlangt.
 
Dürr – mittlerweile von überall her unter Druck – setzt zwei Wochen später zum Befreiungsschlag an: Er versetzt Hans Peter Altermatt und – überraschenderweise – nicht Rettungschef Dominik Walliser, sondern einen Teamleiter. Ausgerechnet seinen Gegner im Regierungsratswahlkampf, Lorenz Nägelin. Die Gründe, weshalb der Grossrat versetzt werden sollte, werden ausgeschwiegen.
 
Hoffnung auf Transparenz
 
Daher darf man sich vom Prozess vor Verwaltungsgericht eines erhoffen: Transparenz. Dort müssen beide Seiten die Karten auf den (öffentlichen) Tisch legen. Die JSD-Offiziellen können sich nicht mehr hinter dem Persönlichkeitsschutz oder einem laufenden Verfahren verkriechen. Sie müssen darlegen, was zur Freistellung des SVP-Grossrates und dessen Versetzung führen sollte.
 
Mitte April letzten Jahres hatte Nägelin vor der Personalrekurs-Kommission einen klaren Sieg errungen. Die erste Instanz schützte seine Sicht der Dinge komplett und entschied gegen das Departement. Doch Dürr geht aufs Ganze und somit muss sich nun das Verwaltungsgericht mit der Affäre auseinandersetzen. Das Justiz- und Sicherheitsdepartement äussert sich nicht dazu, "da es sich um ein laufendes Verfahren handelt", wie Mediensprecher Martin Schütz sagt.
 
Keine Versetzung zum Zivilschutz
 
Doch etwas war ihm noch zu entlocken: "Um allfälligen Gerüchten vorzubeugen sei aber angefügt, dass es sich bei der angestrebten Lösung ausserhalb der Sanität nicht um die Abteilungsleitung Militär und Zivilschutz handelt." Damit widerspricht Schütz einer Behauptung der "Schweiz am Sonntag", die wissen wollte, dass Nägelin Leiter der Militär- und Zivilschutzstelle hätte werden sollen.
 
Der Fall Nägelin birgt einen gewissen Rest an politischem Zündstoff. Nämlich dann, wenn sich das Verhältnis Dürr-Nägelin als Sieger-Verlierer-Verhältnis der letzten Regierungsratswahl herausstellen sollte. Dürr muss ein grosses Interesse daran haben, dass auch der letzte Zweifel darüber ausgeräumt wird.
 
Was wäre, wenn?
 
Sollte Lorenz Nägelin den Prozess verlieren, so muss er von einer weiteren Berufslaufbahn bei der Basler Sanität Abschied nehmen. Er müsste sich mit einer Versetzung in ein Büro der Polizeizentrale "Spiegelhof" oder des Zeughauses abfinden. Ihm bliebe natürlich die Kündigung beim Staat und ein Job bei einem anderen (ausserkantonalen) Notfalldienst. Fachlich und menschlich soll dem gestandenen Vollblut-Sanitäter nichts vorzuwerfen sein. Hingegen soll er unter dem Freistellungs-Entscheid sehr gelitten haben.
 
Sollte aber Dürrs Departement verlieren, so wird die Sache unter Umständen komplizierter. Nägelin hätte das Recht und sogar die Pflicht, wieder an der Hebelstrasse seinen Sanitätsdienst aufzunehmen. Dumm nur, dass sein Job mittlerweile anderweitig vergeben worden ist. Der neue Sanitätschef Martin Gabi müsste dann sein Fingerspitzengefühl beweisen und Nägelin wieder behutsam in die Truppe einfügen. Kann er ihm keinen der fünf Teamleiterposten geben, muss er ihn als Rettungssanitäter an die Einsätze schicken. Der Grossrat wäre dann einer der teuersten Sanitäter der Stadt, weil er nach wie vor den Lohn eines Teamleiters erhielte.
 
Der Steuerzahler muss die ganze Affäre mit rund einer Viertelmillion Franken mitzahlen. Am Mittwoch könnte es noch ein bisschen mehr werden.




Weiterführende Links:
- Affäre Nägelin: Baschi Dürr ruft Verwaltungsgericht an
- Kein Comeback für Rettungssanitäter Lorenz Nägelin
- Abservierter Sanitäter Lorenz Nägelin: Freistellung
- Lorenz Nägelin will SVP-Regierungsratskandidat werden
- Teure Affäre Nägelin: Regierungsrat Baschi Dürr gerät unter Druck
- Basler Berufs-Sanitäter Lorenz Nägelin zu Unrecht freigestellt
- Basler Sanitätschefs: Charakterkopf, Sanierer, Ziegenhirt
- Sanitäts-Krise: Altermatt und Nägelin müssen Posten räumen


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bz
vom 26. März 2024
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Wer bildet was oder wen?

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Die bz verweist in einem Bericht über die Neuausrichtung der Vorfasnachts-Veranstaltung Drummeli auf einen Artikel aus dem OnlineReports-Archiv.

Die Basler Zeitung zitiert in einem Leitartikel über die SVP aus OnlineReports.

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Die Basler Zeitung nimmt die OnlineReports-Recherche über den blockierten Neubau der BVB-Tramstrecke über das Bruderholz auf.

Die Basler Zeitung und Infosperber übernehmen die OnlineReports-Meldung über den Tod von Linda Stibler.

Die bz zitiert den OnlineReports-Artikel über die Wiedereröffnung des Gefängnisses in Sissach.

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