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Ungetreuer Kirchenpräsident: Fünf Jahre Freiheitsstrafe

Der ehemalige Kirchgemeindepräsident der katholischen Kirche Birsfelden erhält eine fünfjährige Freiheitsstrafe und ein gleich langes Berufsverbot als Treuhänder: Das Kantonsgericht hat das Strafmass der ersten Instanz deutlich verschärft.
Liestal, 30. November 2016

Die zweite Instanz verurteilte den 58-jährigen Birsfelder Treuhänder wegen mehrfacher qualifizierter Veruntreuung, gewerbsmässigem betrügerischem Missbrauch einer Datenverarbeitungs-Anlage und mehrfacher Urkundenfälschung zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren. Darüber hinaus verhängte es ein ebenfalls fünfjähriges Berufsausübungs-Verbot, das bis zur Verbüssung der Strafe sistiert ist.

Das Kantonsgericht war sowohl vom Angeklagten wie von der Staatsanwaltschaft angerufen wurden. Das Strafgericht hatte das Strafmass wegen nur einfacher Veruntreuung vor einem Jahr auf vier Jahre festgelegt und auf ein Berufsverbot verzichtet. Staatsanwältin Rahel Keller fordert fünfeinhalb Jahre Freiheitsstrafe.

M.M. war diplomierter Wirtschaftsprüfer mit eigener Treuhandfirma und Präsident sowie gleichzeitig Finanzchef der römisch-katholischen Kirchgemeinde Birsfelden, als er im November 2013 auf dem Polizeiposten seiner Wohngemeinde vorsprach und eine Selbstanzeige aufgab. Während über elf Jahren, von 2001 bis 2013 veruntreute er über 2,6 Millionen Franken. Das seien monatlich fast 20'000 Franken – "notabene steuerfrei", wie Gerichtspräsident Dieter Eglin heute Mittwochmorgen bemerkte.

Geschenke für Prostituierte

Von den deliktischen Geldbezügen betroffen ist seine eigene, ohnehin nicht begüterte Kirchgemeinde, der Birsfelder Kulturveranstalter "Roxy", der Basler Hauseigentümerverband, mehrere Stockwerkeigentümer, sowie Firmen und Privatpersonen.

Dass das Kantonsgericht nun das Strafmass um einen Viertel erhöht hat, liege vor allem daran, dass die erste Instanz "in der Methodik der Strafzumessung nicht ganz sauber gearbeitet hat", wie Eglin in seiner Urteilsbegründung kritisierte. Qualifizierte Veruntreuung müsse bei Tätern angenommen werden, die "ein erhöhtes Vertrauen geniessen". Ein selbstständiger Treuhänder, wie es beim Beschuldigten zutraf, falle unter die Kategorie der berufsmässigen Vermögensverwalter, weshalb an ihn "erhöhte Vertrauens-Anforderungen" zu stellen seien, auch wenn er Geld nicht bewirtschaftet oder anlegt.

Das Gericht sprach von einem "mittelschweren bis schweren Verschulden". M.M. habe das veruntreute Geld "ausschliesslich für luxuriöse egoistische Bedürfnisse" verwendet: "Just for fun für ein Leben in Glanz und Glamour." Unter anderem habe er Prostituierte zahlreich besucht und mit einem Aufwand von bis 40'000 Franken beschenkt und sich an exquisiten Wein- und Ferienfreuden verlustiert.

Alle Warnlampen missachtet

"Besonders verwerflich" war nach Auffassung des Gerichts, dass der Angeklagte vor allem gemeinnützige Institutionen und einkommensschwache Personen wie Kirchgemeinde-Mitglieder schädigte, die sich die Beiträge "vom Mund absparen" mussten. Besonders dreist sei er bei der Verwaltung von Stockwerkeigentümern in Reinach vorgegangen, wo der frühere Verwalter schon Geld unterschlagen hatte. Dass externe Revisoren den "systematischen, planmässigen und raffinierten Machenschaften" so lange nicht auf die Spur kamen, sei in gewisser Hinsicht dadurch zu erklären, dass er als professioneller Treuhänder von einem "Erfahrungsgefälle" habe profitieren können.

Dabei habe der Beschuldigte ein Doppelleben geführt: Hier die in öffentlichen Ämtern und Funktionen honorable Persönlichkeit – dort der versteckte "permanente Veruntreuer und Urkundenfälscher". Obwohl er mehrfach nur knapp an einer Aufdeckung seiner kriminellen Taten vorbeigeschrammt sei, was ihm "mehrmals eine Chance zur Umkehr" geboten habe, hätten ihn "alle Warnlampen nicht zur Umkehr zu bewegen vermocht". Die Deliktsumme sei denn auch kontinuierlich angestiegen.

"Schweinerei" eingestanden

So deutlich der vorsitzende Richter Eglin dem Täter die rechtliche und moralische Verwerflichkeit seines Tuns vor Augen führte, so sehr anerkannte er die Art wie der Betroffene zur Polizei ging und mit einer Selbstanzeige Beichte ablegte: "Da muss ich Ihnen ein Kränzchen winden." Dass die frühere Kirchen-Autorität ihr Handeln vor Gericht als "eine Schweinerei" eingestand und selbst eine Bereitschaft zur Annahme einer höheren Strafe zeigte, "haben wir so noch nie von einem Angeschuldigten gehört".

Das vorbehaltlose Geständnis habe in der Urteilsberatung denn auch zu einer Strafminderung von sieben auf fünf Jahre geführt. Tiefer habe das Gericht nicht gehen wollen, denn "der Staat muss das Vermögen der Bürger schützen".

Mit dem neu ausgesprochenen Berufsausübungsverbot wird es dem Beschuldigten während fünf Jahren nicht mehr möglich sein, fremdes Vermögen berufsmässig entgegenzunehmen.




Weiterführende Links:
- ex-Kirchgemeindepräsident griff massiv in die Kasse
- Vier Jahre unbedingt für ex-Kirchgemeindepräsidenten


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