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"Lehrer H.": Staatsanwältin Esther Omlin muss ihn anklagen

Basel, 12. Dezember 2017

Erfolg für Strafgerichtspräsident Lucius Hagemann und die Staatsanwältin Eva Eichenberger vor dem Basler Appellationsgericht in der Auseinandersetzung um "Lehrer H." und seine verleumderischen, aus dem virtuellen Versteck verfassten Internet-Blogeinträge: Das höchste Basler Gericht wies die ausserordentliche Staatsanwältin Esther Omlin Mitte November nicht nur an, die Strafanzeige der beiden Anzeige-Erstattenden gegen "Lehrer H." weiter zu verfolgen, sondern ihn auch anzuklagen.

Justiz lässt sich nicht alles bieten

Auf Antrag von Strafverfolgerin Eva Eichenberger hatte das Strafgericht im Februar 2015 den ehemaligen Basler "Lehrer H." (von Beruf war er tatsächlich Lehrer, aber sein Name beginnt nicht mit H) zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Die zweite Instanz reduzierte das Strafmass auf 15 Monate bedingt. "Lehrer H." hatte in äusserst umfangreichen Blog- und Social Media-Einträgen anonym zahlreiche Personen aus Justiz, Politik, Erziehung und Medien über Jahre hinweg aufs Übelste diffamiert.

Betroffen war teils schon vor und während der Ermittlungen und nach der erstinstanzlichen Verurteilung auch Staatsanwältin Eva Eichenberger: Sie wurde von "Lehrer H." schon im Sommer 2008 ins Visier genommen, nachdem sie dessen Strafanzeige nach seiner Entlassung gegen den damaligen Erziehungsdirektor Christoph Eymann und weitere Personen aus dem Schulbereich eingestellt hatte.

Eine Strafanzeige reichte "Lehrer H." nach dem erstinstanzlichen Urteil auch gegen Strafgerichtspräsident Lucius Hagemann ein. Aber auch Eichenberger und Hagemann verklagten umgekehrt den "Lehrer H." wegen zahlreichen, im Internet begangenen Ehrverletzungsdelikten.

Omlins merkwürdiger Entscheid

Allerdings liess die als ausserordentliche Ermittlerin eingesetzte Obwaldner Oberstaatsanwältin Esther Omlin merkwürdigerweise nur "H.s" Strafanzeige zu, nicht aber jene von Eichenberger und Hagemann. Sie nahm die Strafanzeigen der beiden hochgestellten Juristen vergangenen Februar nicht einmal anhand. Jetzt hat das Appellationsgericht die Innerschweizer Ermittlerin eines Besseren belehrt. Ob sie die Ermittlungen gegen "Lehrer H." allerdings aufnimmt und ihn vor Gericht bringt, oder ob sie das Mandat abgibt, ist OnlineReports noch nicht bekannt: Omlin war heute Dienstagnachmittag telefonisch nicht erreichbar.




Weiterführende Links:
- Urteil zu Internet-Mobbing: "Lehrer H." hat verleumdet
- Online-Verleumdung: Zwei Jahre für den "Lehrer H."
- Staatsanwältin verlangt 2,5 Jahre unbedingt für ex-Lehrer
- Internet-Mobbing: "Lehrer H." legt Berufung ein
- Wie sich "Lehrer H." als Internet-Desperado verrannte


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