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Veruntreuung: Zwei Jahre bedingt für Bloggerin

Mutttenz, 4. Oktober 2018

Das Baselbieter Dreier-Strafgericht hat heute Donnerstagnachmittag eine 41-jährige Steuerberaterin zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 24 Monaten bei einer Probezeit von drei Jahren verurteilt. Die Anklägerin hatte 2,5 Jahre, der Verteidiger Freispruch verlangt.

Der gebürtigen Montenigrinerin, die sich in der Region als bekannte Bloggerin am Meinungsstreit beteiligt, hatte die Staatsanwaltschaft – vertreten durch János Fábián – unter anderem Veruntreuung, ungetreue Geschäftsbesorgung, Urkundenfälschung und betrügerischen Konkurs vorgeworfen. Laut dem erstinstanzlichen Urteil werden ihr zusätzlich hohe Verfahrenskosten und weitere finanzielle Belastungen aufgebürdet.

640'000 Franken Schadenssumme

Strafgerichtspräsident Andreas Schröder machte eine Schadenssumme von 640'000 Franken geltend, die vor allem Liegenschafts-Deals in Reinach und Dornach und einen Nachbarn der Angeklagten betrafen, der ihr emotional sehr nahe stand, und der ihr Investments in Höhe von 900'000 Franken anvertraute. Auch von einem durch ihren Nachbarn – einem erfolgreichen Buchprüfer – gespiesenen Konto hob sie sechsstellige Beträge für sich und Dritte ab, aber auch minimale Summen wie 200 Franken als FDP-Mitgliederbeitrag.

Ein Beispiel aus dem Jahr 2008: Am selben Tag, an dem der Nachbar 200'000 Franken auf das Raiffeisen-Konto "dra-Investment" einzahlte, hob die Angeklagte 76'000 Franken unrechtmässig ab.

Zentral in die Delikte involviert war die Firma "Remada-Immo-Bau AG", in der die Angeklagte als operative Chefin mit Einzelunterschrift mit alleinigem E-Banking-Zugang firmierte. In der Anklage war die Rede von einer Firmen-Schwindelgründung, gefälschten Hypothekarverträgen und Abzweigung von durch eine Freundin anvertrauten Vorsorgegeldern in sechsstelliger Höhe. Bezüge flossen auch an Verwandte in Montenegro.

Beschwerdefreudige Angeklagte

Die Delikte trugen sich vor allem zwischen 2008 und 2010 zu. Ehrverletzungs-Vorwürfe sind deswegen mittlerweile verjährt. Die auffällig lange Verfahrensdauer sei aber "nicht überwiegend der Staatsanwaltschaft anzulasten. Vielmehr habe auch die Angeklagte mit ihren 22 Beschwerden und Strafanzeigen die Verzögerung herbeigeführt. Richter Schröder warf ihr vor, sie habe es "verstanden, die Leute in ihrem Umfeld zu überzeugen". Gleichzeitig aber habe sie das gewonnene Vertrauen von Freunden und ihrem Nachbarn ausgenützt und diese dadurch "massiv enttäuscht".

Die Angeklagte war nicht vorbestraft und liess sich seit den damaligen Delikten auch nichts mehr zuschulden kommen. Während der mündlichen Urteilsbegründung fiel sie dem Richter aber rabiat ins Wort ("Schwachsinn!"), womit sie im Wiederholungsfall eine Verweisung aus dem Gerichtssaal riskierte. Noch im Anklagestand kündigte die gescheiterte Immobilien-Dealerin an, sie werde "ganz sicher in die Berufung gehen".

Angeklagt ist auch ihr um 22 Jahre älterer Ehemann. Er konnte aus gesundheitlichen Gründen an der Verhandlung nicht teilnehmen.



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