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Mehrwertabgabe: Münchenstein geht vor Bundesgericht

Erbitterter Kampf gegen das neue kantonale Mehrwertabgaben-Gesetz: Die Gemeinde Münchenstein wehrt sich vor Bundesgericht gegen das Verbot, eine kommunale Mehrwertabgabe erheben zu dürfen.
Münchenstein, 10. Mai 2019

Die Beschwerde wurde am 6. Mai eingereicht. Sie richtet sich gegen das kantonale Mehrwertabgabe-Gesetz, das vom Volk am 10. Februar mit hauchdünner Mehrheit angenommen wurde. Es verbietet den Gemeinden ausdrücklich die Einführung einer eigenen Regelung bei Um- und Aufzonungen, obschon der Kanton selbst in diesen Fällen keine Abgaben erhebt.

Gemeinden wird "hoheitliche Regelung verwehrt"

Die Gemeinde, präsidiert von Giorgio Lüthi (CVP, Bild), kämpft jetzt für ihr Recht, eine Abgabe erheben zu dürfen, nachdem das Bundesgericht im November 2016 bestätigt hat, "dass die Raumplanung zweifelsfrei eine Aufgabe der Gemeinden ist und sie deshalb auch selber eine solche Abgabe erheben können". Der Fall vor Bundesgericht betraf auch schon die Gemeinde Münchenstein.

Das neue Gesetz aber verweise die Gemeinden auf den Weg einer vertraglichen Lösung, heisst es in einer heute Freitag veröffentlichten Medienmitteilung aus Münchenstein. Damit werde den Gemeinden "eine hoheitliche Regelung verwehrt und die Gemeinden sind darauf angewiesen, dass die Grundeigentümer aus freien Stücken bereit sind, sich in einem Vertrag zur Leistung von Infrastrukturbeiträgen zu verpflichten".

Verletzung der Gemeindeautonomie

Dieses Verbot steht nach Meinung der Gemeinde Münchenstein im Widerspruch zu der seit dem 1. Januar 2018 sehr differenziert ausformulierten Gemeindeautonomie in der Kantonsverfassung (Paragraf 47a). Die Mehrwertabgabe sei "eng mit der der Gemeinde obliegenden Raumplanung verknüpft". Somit handelt es sich um eine Thematik, in der die Autonomie der Gemeinde besonders hoch zu gewichten sei. Das Verbot, eine eigene Mehrwertabgabe zu erheben, ist "klar verfassungswidrig" und widerspreche zudem auch dem Raumplanungsgesetz des Bundes.

Schon im Vorfeld zur Volksabstimmung vom Februar habe die Gemeinde sowohl die kantonalen Instanzen als auch die Öffentlichkeit über diese Verfassungswidrigkeit orientiert und auch in Aussicht gestellt, dass sie im Falle einer Annahme dieses Gesetzes die Beschreitung des Rechtsweges prüfen werde.

Vorreiter Münchenstein

Als einzige Gemeinde im Baselbiet hatte die Gemeinde Münchenstein bereits im Jahr 2013 eine Mehrwertabgaberegelung beschlossen mit dem Ziel, an den Mehrwerten von Um- und Aufzonungen teilzuhaben und die entsprechenden finanziellen Mittel für Infrastrukturprojekte und die Aufwertung ihrer Grün- und Freiräume einzusetzen.



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