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"Big Star"-Gründer wegen Urkundenfälschung verurteilt

Das Baselbieter Strafgericht verurteilte heute Montagmorgen den Allschwiler Unternehmer B.* (64) wegen Urkundenfälschung und Erschleichens einer Falschbeurkundung zu einer saftigen bedingten Geldstrafe. Sein ehemaliger Geschäftspartner Maurizio Montellese hatte gegen ihn geklagt.
Allschwil/Muttenz, 7. August 2017

Das Gericht unter dem Vorsitz von Andreas Schröder verurteilte B., der vor der Jahrtausend-Wende als Gründer der populären Jeans-Marke "Big Star" mindestens nationale Bekanntschaft erlangt hatte, zu 90 Tagessätzen à 2'200 Franken (knapp 200'000 Franken) bedingt auf zwei Jahre.

Es erhöhte damit deutlich den Tagessatz, den die Staatsanwaltschaft in ihrem Strafbefehl auf 1'300 Franken festgelegt hatte. Dafür verzichtete es auf die Busse von 10'000 Franken, den die Vorinstanz gesprochen hatte. Zahlen muss der Beschuldigte, der ein Jahres-Einkommen von 900'000 Franken angab, jedoch Gerichts- und Verfahrenskosten in Höhe von rund 4'500 Franken.  

Krach wegen "Swiss Indoors" nach Aktienteilung

Am 25. März 2011 hatten sich B. als Präsident und Maurizio Montellese als Mitglied des Verwaltungsrates der "Prime Energy Schweiz AG" mit Sitz in Allschwil im Handelsregister eintragen lassen. B. übertrug seinem Partner die Hälfte seines Aktienkapitals von 250'000 Franken und liess ihn im Aktienbuch eintragen. Das Solarenergie-Unternehmen ist inzwischen Konkurs. Auf seiner Facebook-Seite sind vor allem noch Fotos und Videos der "Swiss Indoors" aus dem Jahr 2013 zu finden. Mit dem Tennis-Veranstalter hatte Kläger Montellese einen Sponsoring-Vertrag über 600'000 Franken abgeschlossen, den Betrag aber nie bezahlt, was Betreibungen zur Folge hatte.

In jenem Jahr hatte die Partnerschaft zwischen den beiden Firmen-Besitzern so viel Schaden genommen, dass sie sich in einer rudimentären "Saldo-Vereinbarung" vom 29. Mai 2013 schriftlich darauf einigten, sämtliche Rechnungen "auf null" zu setzen. Die Zahlung von Forderungen durch B. seien die Bedingung gewesen, dass Montellese aus dem Verwaltungsrat austrete, heisst es m Strafbefehl.

Generalversammlung ohne Mit-Aktionär

Am 1. Oktober 2013 fand in Allschwil eine ausserordentliche Generalversammlung statt, an der Montelleses Rücktritt einziges Traktandum war. Obschon daran nur B. und seine Sekretärin teilnahmen, hiess es im Protokoll wahrheitswidrig, Montellese sei anwesend und die Versammlung mit der Präsenz sämtlicher 250 Namenaktien-Inhaber "beschlussfähig" gewesen.

Einen guten Monat später meldete B. das nur von ihm beschlossene Ausscheiden Montelleses beim Baselbieter Handelsregisteramt an, worauf die Mutation in Register eingetragen wurde. Montellese selbst will erst zwei Jahre später von seiner formellen Kaltstellung erfahren haben. Indes liess er schon im Juni 2013 in St. Gallen eine "Prime Energy Solution AG" eintragen, die mittlerweile ebenfalls zusammengekracht ist.

An der heutigen Gerichtsverhandlung hob der Beschuldigte hervor, Montellese sei gar nicht wirklich im Besitz der 125 Aktien gewesen, da er dafür nie Geld an B. bezahlt habe: "Er war für mich nie ein richtiger Aktionär. Er machte nur Spesen."

Juristisches "immer nur eine Nebenschiene"

Die "Swiss Indoors"-Verträge habe Montellese "hinter meinem Rücken abgeschlossen", führte B. weiter aus. Obschon in den Gerichtsakten Mails vorliegen, in denen Montellese als "CEO" der "Prime Energy Schweiz AG" signierte, sei dieser auch "gar nie CEO gewesen". Deshalb habe der Beklagte an der ausserordentlichen Generalversammlung reinen Tisch machen und die Firma wieder allein führen wollen, um zu verhindern, dass sein damaliger Geschäftspartner weitere Verpflichtungen einging, mit denen er nicht einverstanden war.

B. betonte, er habe "ausser einer" alle vereinbarten Forderungen erfüllt, Montellese aber habe hinterher Lohnforderungen von über einer halben Million Franken gestellt, die vom Zivilgericht jedoch abgelehnt wurden. Das rechtlich relevante und von ihm und seiner Sekretärin unterzeichnete GV-Protokoll stufte der Angeklagte als "etwas Buchhalterisches" ein, weil "Juristisches für mich immer nur eine Nebenschiene war".

Gericht: "Ein Stück Selbstjustiz"

Das wurde dem Unternehmer nun zum Verhängnis. Obschon B.s Verteidiger die Falschbeurkundung bestritt und auf vollumfänglichen Freispruch plädierte, blieb das Strafgericht bei einer Verurteilung. Für Richter Schröder war die Frage zentral, "ob das Protokoll richtig ist oder nicht" und der Schluss offensichtlich: Es war falsch. Montellese sei klarerweise Aktionär gewesen, da der Eintrag im Aktienbuch "die Anerkennung als Aktionär voraussetzt". Dass Montellese den Kaufpreis der Aktien nicht bezahlt habe, ändere an seinem Aktionärsstatus nichts.

Das Gericht gestand dem Handschlag-Entscheid gewohnten Unternehmer zu, dass er "nicht böse gehandelt" und "keine Schädigung" seines damaligen Geschäftspartners beabsichtigt habe. Dennoch habe er "ein Stück weit zur Selbstjustiz gegriffen", um "Verhältnisse zu schaffen, die für Sie richtig waren". Das Verschulden könne als "leicht" bezeichnet werden.

Der Beschuldigte nickte im Verlaufe der Urteilsbegründung immer wieder bestätigend mit dem Kopf, kündigte aber noch im Gerichtssaal an, den Entscheid vor Kantonsgericht anzufechten.

* richtiger Name der Redaktion bekannt




Weiterführende Links:
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