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Erziehungsdepartement gewinnt gegen Hygiene-Spezialisten

Die Vergabe-Praxis des Basler Erziehungsdepartementes stand unter Beschuss. Nun gibt ihm aber ein Urteil des Verwaltungsgerichtes Recht: Zumindest bei der Submission der Handtuchrollen verlief alles korrekt.
Basel, 27. Januar 2016

Vor rund sieben Monaten unterlag das Erziehungsdepartement (ED) vor dem Basler Verwaltungsgericht mehrheitlich der Bennwiler Betriebshygiene-Spezialistin RVR Service AG. Damals ging es unter anderem um Handtuchrollenhalter. Heute Mittwochnachmittag wurde um die passenden Handtuchrollen gestritten. Dieses Mal zog aber die RVR Service AG den Kürzeren. Die Hygiene-Spezialisten hatten gegen einen Vergabe-Entscheid des ED rekurriert.
 
Falsche Breite
 
Das Departement von Erziehungsdirektor Christoph Eymann (LDP) hatte in seiner Ausschreibung zwei Rollengrössen gefordert: Einmal 19 Zentimeter und einmal 25 Zentimeter Breite und jeweils 35 Meter lang. Dazu musste ein Referenzauftrag in der Höhe von 100'000 Franken angegeben werden. Beide Vorgaben seien von den Bennwilern nicht erfüllt worden, entschied das Verwaltungsgericht  unter dem Vorsitz von Stephan Wullschleger (SP).
 
So reichte die RVR Service ein Angebot mit Rollen, die 22 Zentimeter breit sind, ein. Darauf fragte das ED noch einmal nach, worauf "lapidar ein Blatt mit Rollenbreiten nachgereicht wurde", wie Wullschleger ausführte. Als die Schulverwalter nochmals nachfragten, reichte die RVR Service AG kurzerhand ein neues Angebot mit 25 Zentimetern Rollenbreite, aber nun 40 Meter Rollenlänge ein. "Das ist klarerweise etwas anderes", stellte der Gerichtspräsident fest und fügte an: "Das Vergabeverfahren ist ein strenges Verfahren." Konkret: Wer nicht das offeriert, was verlangt wird, wird vom Verfahren ausgeschlossen, was das ED auch gemacht hat. "Zu Recht", wie Wullschleger betonte.
 
Vergabekriterien müssen sofort moniert werden
 
Firmenchef Armand Rudolf von Rohr und seine Anwälte Erik Wassmer und Felix Lopez versuchten das Gericht vergeblich von anderen Zahlen zu überzeugen und auf die fehlende ökologische Komponente hinzuweisen. Doch die Richter machten klar, dass sie nur die Vergabe zu beurteilen hätten. "Wenn Sie die Vergabekriterien beanstanden wollen, müssen Sie dies gleich bei der Bekanntgabe der Ausschreibung machen", klärte Wullschleger auf. Vergeblich versuchte RVR Service AG darauf hinzuweisen, dass 22 Zentimeter Rollenbreite kein branchenübliches Mass sei: "Weshalb steht es dann auf Ihrem Flyer drauf?", fragte der vorsitzende Richter zurück.
 
Beim Referenzauftrag unterlief den Hygiene-Spezialisten dann nochmals ein Fehler. Die angegebenen Referenzpersonen konnten die entsprechenden Auftragsvolumina nicht bestätigen. Damit hatte das ED einen weiteren Grund, die Bennwiler von der Vergabe auszuschliessen. Dass die Bildungsbehörde keine weiteren Rückfragen tätigte, sei nach Treu und Glauben korrekt gewesen, hielt das Gericht fest.
 
C’est le ton qui fait la musique
 
Die Geschäftsbeziehung zwischen dem Erziehungsdepartement und der RVR Service AG dürfte inzwischen zerrüttet sein. Darauf lässt auch ein den Medien vor der Verhandlung abgegebenes Dossier schliessen. Die in den Schriftenwechseln verwendete Tonalität lässt tief blicken.
 
Juristisch ist damit die Angelegenheit vorerst einmal beendet. Dennoch entsteht ein Nachgeschmack, den die heutige Verhandlung nicht ausräumen konnte. So hat das ED den Zuschlag für die Rollen exakt einen Tag nach dem Urteil des Verwaltungsgerichtes gegeben. In genau derselben Angelegenheit hatte auch die Finanzkontrolle bereits einmal Vorgänge moniert. Zudem dürfte dieser Fall jenen politischen Kreisen, die eine zentrale Beschaffungsstelle für den Kanton fordern, wieder Auftrieb geben.




Weiterführende Links:
- Griff ins Klo: Departement Eymann muss korrekt ausschreiben


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