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Marktplatz-Mörder wurde in die Türkei ausgeschafft

Der Türke, der im Juni 2004 seine Ehefrau in der Telefonkabine auf dem Basler Marktplatz erschossen hatte, wurde in die Türkei ausgeschafft.
Basel, 5. Februar 2010

Wie das Justiz- und Sicherheitsdepartement heute Freitagmorgen mitteilte, erfolgte der Schritt "dieser Tage". In seinem Heimatland wird der Täter den Rest seiner Freiheitsstrafe verbüssen.

Der Täter war vom Basler Strafgericht zu einer Freiheitsstrafe von 18 Jahren verurteilt worden, von der er bisher sechs Jahre in einer schweizerischen Strafanstalt verbüsste. Gleichzeitig zu seiner Ausschaffung erhielt der Mann ein Einreiseverbot in die Schweiz auf unbestimmte Zeit (Vorgeschichte siehe Link unten).

Das baselstädtische Migrationsamt weist jährlich 25 bis 30 Personen mit steigender Tendenz wegen Strafurteilen aus. Damit der Kanton die Aufenthaltsbewilligung entziehen kann, muss in der Regel ein schweres Delikt mit einer Freiheitsstrafe von mehr als zwei Jahren vorliegen. Dabei handelt es sich meist um Delikte gegen Leib und Leben, Sexualdelikte oder schwere Drogendelikte. Auch Vermögensdelikte können zur Wegweisung führen. Bei Wiederholungstätern reicht für eine Wegweisung auch ein geringeres Strafmass aus.

In der Schweiz niedergelassene ausländische Straftäter, die ein Kanton wegweisen will, können ihren Fall zwar bis vor Bundesgericht ziehen und damit ihre endgültige Abschiebung um bis zu drei Jahre hinauszögern. Allerdings werden lediglich etwa drei Prozent der Rekurse gutgeheissen. Das heisst (so das Communiqué): "Die allermeisten werden letztlich ausgeschafft."



Weiterführende Links:
- Frau auf dem Basler Marktplatz erschossen



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Andrea Strahm

Alles mit scharf

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"FÜR ONLINEREPORTS RECHERCHIERFONDS, ALS
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Danke sehr.


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