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Basler Arbeitgeberverband bekämpft "Steuer/AHV-Deal"

Basel/Bern, 18. Juni 2018

Der Basler Arbeitgeberverband will nichts vom Steuer-Deal wissen, mit dem der Ständerat Anfang Juni die "Steuervorlage 17" mit einer Zusatzfinanzierung für die AHV verknüpfte. Die Arbeitgeber wehren sich "kategorisch gegen das Vermischen von völlig sachfremden Vorlagen und fordern deshalb die eidgenössischen Parlamentarierinnen und Parlamentarier dazu auf, die Verknüpfung der SV 17 mit der Zusatzfinanzierung für die AHV "abzulehnen und eine ausgewogene Steuerreform zu schaffen, die überzeugt und akzeptiert wird".

Gleichsam als Drohung des Arbeitgeberbandes unter Barbara Gutzwiller (Bild) kann die Formulierung verstanden werden, dass der Steuervorlage/AHV-Deal auch die kantonale Lösung zur Umsetzung der SV 17, "welche die Basler Wirtschaftsverbände gemeinsam mit den Parteien und der Regierung in anstrengenden Verhandlungen erzielt haben", aufs Spiel setze. Für diese kantonale Umsetzung hatte Finanzdirektorin Eva Herzog vor der Parlamentsdebatte mit Verbänden und Parteien eine Einigung erzielt – allerdings nicht unter der Prämisse, dass die Steuervorlage mit der AHV-Finanzierung verbunden wird.

Die Handelskammer beider Basel, die heute Montag ihre Generalversammlung abhielt, liess bisher nicht so kämpferische Töne verlauten. Vielmehr heisst es in einer Medienmitteilung gegen die Verunsicherung durch die Ungewissheit der Unternehmens-Besteuerung: "Hier gilt es, die Steuervorlage 17 rasch umzusetzen."



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"Einheit der Materie nicht von Belang"

Der weitgehend bürgerliche Ständerat hat mit 17 gegen 5 Stimmen dem vom Arbeitgeberverband vehement bestrittenen Paket "Steuervorlage/AHV" zugestimmt. Er tat dies in der Erkenntnis, dass eine Vorlage für eine international wettbewerbsfähige Unternehmenssteuer möglichst bald in Rechtskraft treten sollte. Die Fortdauer der unsichern Situation wäre für die Wirtschaft schädlich. Von der Schnürung eines Paketes mit einer AHV-Vorlage verspricht sich der Ständerat bessere Chancen für die Annahme der Steuervorlage.

Derartige Pakete sind schon früher, zum Beispiel zur Einführung der Mehrwertsteuer, geschnürt worden. Bei umfangreichen Vorlagen, zum Beispiel der Revision der Bundesverfassung, war die paketweise Vorlage ohnehin zwingend. Die "Einheit der Materie" sollte bei Initiativen gewahrt werden, kann aber bei Vorlagen der Eidgenössischen Räte nicht von Belang sein.

Der Arbeitgeberverband beruft sich für seine Haltung unter anderem auf die Polemik von BaZ-Chef Somm, zu der Ständerätin Fetz in der BaZ vom 20.6.18 treffend Stellung genommen hat. Die direkte Demokratie soll die Meinung der Abstimmenden authentisch wiedergeben, sie soll aber auch zu brauchbare Ergebnissen führen. Das vom Ständerat geschnürte Paket wird auch im bürgerlichen Lager akzeptiert. In dieser Situation müsste der Arbeitgeberverband seriöserweise darlegen, was denn nach seiner Ansicht zur Annahme der Steuervorlage konkret vorgekehrt werden könnte. Dies umso mehr, als die Beratung im Nationalrat noch bevorsteht.


Urs Engler, Bettingen



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